Beschreibung
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Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung). B) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt weitere Ausschlussgründe). D) Erklärung zur Registereintragung: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. E) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. F) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formblatt 233). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl. ggf. vorh. PQ-Nummer zu nennen bzw. das Formblatt 124 für Unterauftragnehmer einzureichen, die nicht präqualifiziert sind. Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer haben zudem das Formblatt zu den weiteren Ausschlussgründen einzureichen. G) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 - Eignung zur Berufsausübung: Buchstaben A, B,C, E und F, Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit: Buchstaben A, B, C, E und F, Technisch und Berufliche Leistungsfähigkeit: Buchstaben: Je nach Leistungsanteil des Mitglieds, Sonstiges: Erklärung Nichtvorliegen eines Russandsbezugs sowie Ziffer 5.1.12 (Bedingungen für die Ausführung des Auftrags) genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. H) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrere Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung. des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss darüber hinaus folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A ist dies vom Unternehmen anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, bei dem sich der Bieter die Eignung leihen möchte, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die das Unternehmen zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung). b) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. c) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt weitere Ausschlussgründe). d) Erklärung zur Registereintragung: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung folgende Belege vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. e) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. f) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Nicht- präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung – soweit nicht anders benannt auf Anforderung - die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen.