1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
Gemeinde Raschau-Markersbach
Der sich aus unterschiedlichem Haldenmaterial sowie Ablagerung von Industrieabfällen und Hausmüll zusammensetzende Altstandort ist nach öffentlich- rechtlichen Vorschriften zu sanieren, wobei vor allem den Belangen der Standsicherheit und Umweltrelevanz über Grenzwerten liegender Schadstoffe durch die Ausbildung notwendiger Stützkörper Rechnung zu tragen ist. entfällt