S4(H)alle - Implementierung eines SAP Systems

Im Rahmen des in 2024 gestarteten Projekts S4(H)alle wird dieses Vergabeverfahren für die Erbringung von Dienstleistungen zur Beratung und Unterstützung der IT-Consult Halle GmbH (ITC) durchgeführt. Konkret soll hier die Umstellung von SAP HCM-Systemen auf SAP HCM for S/4HANA (H4S4) bzw. SAP SuccessFactors erfolgen. Die ITC wird bei der Durchführung …

CPV: 72263000 Servicios de implementación de software
Lugar de ejecución:
S4(H)alle - Implementierung eines SAP Systems
Organismo adjudicador:
EVH GmbH
Número de premio:
E94985171

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : EVH GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : S4(H)alle - Implementierung eines SAP Systems
Beschreibung : Im Rahmen des in 2024 gestarteten Projekts S4(H)alle wird dieses Vergabeverfahren für die Erbringung von Dienstleistungen zur Beratung und Unterstützung der IT-Consult Halle GmbH (ITC) durchgeführt. Konkret soll hier die Umstellung von SAP HCM-Systemen auf SAP HCM for S/4HANA (H4S4) bzw. SAP SuccessFactors erfolgen. Die ITC wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens von der EVH GmbH verteten.
Kennung des Verfahrens : 5219ccdf-79f0-43b2-9f87-feaaab9b43ba
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72263000 Software-Implementierung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen; 2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen; 3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und Angebote; 5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen; 6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig; 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet; 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen; 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt; 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb: S4(H)alle Implementierung eines SAP Systems“ zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (EMail: ralf.jedecke@subreport.de , Tel.: +49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 10. Januar 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen; 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen; 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen; 14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers; 15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer; 17. Die Auftraggeberin behält sich vor auch ohne Verhandlung den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen; 18. Die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebotsphase bleibt vorbehalten. 19. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: I. Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (10 %); II. Referenzen (Einschlägigkeit, Anzahl) (45%) III. Personelle Ausstattung (45%) 1. Unterkriterium 1 - Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters/ Projektverantwortlichen (25%) 2. Unterkriterium 2 - Gesamtzahl der Beschäftigten (20%).
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuches oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen,; § 261 des Strafgesetzbuches. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Betrugsbekämpfung : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Korruption : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 299, 299a und 299b des Strafgesetzbuches; § 108e des Strafgesetzbuches; §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/ dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / dem Nachunternehmer zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im oben benannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Entrichtung von Steuern : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Konkurs : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmer ist ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden; die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer oder eine Person, die für das den Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ den Nachunternehmer verantwortlich handelt, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers infrage gestellt wird. Schwere Verfehlungen in diesem Sinne können beispielweise rechtskräftige Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen sowie Geldbußen von mehr als € 2.500,00 wegen §§ 242, 246, 253, 266, 267, 268, 283 bis 283d, 298 StGB darstellen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten; hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen; hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass kein Ausschlussgrund gemäß • § 21 AEntG, • § 98c AufenthG, • § 19 MiLoG und/ oder • § 21 SchwarzArbG und/ oder • § 22 LkSorgPflG vorliegt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer erklärt, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe in seinem Unternehmen vorliegt: der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ der Nachunternehmer ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmer ist ein mit einem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden; die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden. Im Übrigen gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : S4(H)alle - Implementierung eines SAP Systems
Beschreibung : Im Rahmen des in 2024 gestarteten Projekts S4(H)alle wird dieses Vergabeverfahren für die Erbringung von Dienstleistungen zur Beratung und Unterstützung der IT-Consult Halle GmbH (ITC) durchgeführt. Konkret soll hier die Umstellung von SAP HCM-Systemen auf SAP HCM for S/4HANA (H4S4) bzw. SAP SuccessFactors erfolgen.
Interne Kennung : E94985171

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72263000 Software-Implementierung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen; 4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juni 2024 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : 1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind; 3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation; 4. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge; 5. Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest)Deckungssummen (jeweils 2-fach maximiert p.a.) in Höhe von 700.000 EUR für Personenschäden, 700.000 EUR für Sachschäden und 350.000 EUR für Vermögenschäden/ sonstige Schäden. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : 1. Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter; 2. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters/ Projektverantwortlichen inklusive Lebenslauf nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen; 3. Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm EN ISO 9001 oder gleichwertig; 4. Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines IT-Sicherheitssystems entsprechend der Norm EN ISO 27001 oder gleichwertig; 5. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache; 6. Nachweis (Zertifikat) über das Vorliegen von SAP-Zertifizierungen im SAP HCM Umfeld oder gleichwertig. Mindeststandards zu 1: Die Bewerber sollen mindestens drei fertiggestellte Referenzen vorlegen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind und innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden. Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere bei folgenden Voraussetzungen vor: Implementierungs-/Transformationsprojekte SAP HCM im kommunalen Umfeld oder Service für SAP HCM, SAP HCM for S/4HANA (H4S4) bzw. SAP Success Factors im kommunalen Umfeld. Die Vergabestelle akzeptiert Referenzen, bei denen einer der vorgenannten Punkte zutreffend ist. Je mehr Punkte zutreffen, desto höher wird die Referenz bewertet („Einschlägigkeit“). Mindeststandards zu 2: Für den vorgesehenen Projektleiter sollen die Bewerber mindestens eine fertiggestellte Referenz als Projektleiter oder mindestens zwei fertiggestellte Referenzen als stellvertretender Projektleiter in einem mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekt vorlegen, das innerhalb der letzten 5 Jahre abgewickelt worden ist Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere bei folgenden Voraussetzungen vor: Implementierungs-/Transformationsprojekte SAP HCM im kommunalen Umfeld oder Service für SAP HCM, SAP HCM for S/4HANA (H4S4) bzw. SAP Success Factors im kommunalen Umfeld.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.subreport.de/E94985171

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.subreport.de/E94985171
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 24/01/2025 12:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte Unterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : ja

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : EVH GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : EVH GmbH
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : EVH GmbH
Registrierungsnummer : HRB-206124 (Registergericht AG Stendal)
Postanschrift : Bornknechtstr. 5
Stadt : Halle
Postleitzahl : 06108
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 345 5 81 25 15
Internetadresse : http://www.evh.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer
Registrierungsnummer : t:03455141536
Postanschrift : Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt : Halle (Saale)
Postleitzahl : 06112
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Telefon : 0345 5141529
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : eba51218-1bd6-4ad7-b9fe-a63a6f9bdce2 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 22/12/2024 23:25 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00793534-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 250/2024
Datum der Veröffentlichung : 24/12/2024