Beschreibung
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1.1.2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV) Der Bieter muss für jedes Los, auf das er sich bewirbt, als Referenz mindestens 1 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese explizit angegeben werden. Referenzen können auch mehrfach verwertet, also für mehrere Lose eingetragen, werden. In jedem Los wird nur die angegebene Referenz berücksichtigt, ein Austausch bzw. Nachreichen von Referenzen ist nicht zulässig Als zufriedenstellend erbrachte Leistung gilt im vorliegenden Fall eine Leistung, bei der der Bieter nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu keiner vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu keiner vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Cateringleistung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Verpflegungssystem Cook & Freeze mit einer Verpflegungsteilnehmerzahl von durchschnittlich 3100 Essensteilnehmenden pro Verpflegungstag. Die Leistung kann auch auf mehrere Einrichtungen einer Auftraggeberin verteilt sein. Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind (gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Referenzen für Los 1, 2, 3, 4, 5, 6 1.1.2.3.1/ 1.1.2.3.2/ 1.1.2.3.3/ 1.1.2.3.4/ 1.1.2.3.5/ 1.1.2.3.6 Auftraggeber mit Anschrift F 1.1.2.3.1.1/ F 1.1.2.3.2.1/ F 1.1.2.3.3.1/ F 1.1.2.3.4.1/ F 1.1.2.3.5.1/ F 1.1.2.3.6.1 Bitte benennen Sie den Auftraggeber (Endkunde) inklusive Anschrift einer hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbaren Leistung. Bitte beachten Sie: Gem. § 42 Abs. 1 VgV haben öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien zu überprüfen. Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV können als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters geeignete Referenzen verlangt werden. Die damit einhergehende Datenverarbeitung ist gem. Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe c DSGVO, Art. 4 Absatz 1 BayDSG gestattet. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden. Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, laden Sie bitte ein entsprechendes Dokument hoch. Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, werden zusätzlich zur Erklärung weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin eine vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellte Bestätigung der Referenz vorzulegen. Auftragsgegenstand F 1.1.2.3.1.2/ F 1.1.2.3.2.2/ F 1.1.2.3.3.2/ F 1.1.2.3.4.2/ F 1.1.2.3.5.2/ F 1.1.2.3.6.2 Bitte beschreiben Sie möglichst detailliert den Auftragsgegenstand der Referenz. Ansprechperson beim Auftraggeber F 1.1.2.3.1.3/ F 1.1.2.3.2.3/ F 1.1.2.3.3.3/ F 1.1.2.3.4.3/ F 1.1.2.3.5.3/ F 1.1.2.3.6.3 Bitte geben Sie die Kontaktdaten der Ansprechperson des Referenzauftraggebers (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) für die Überprüfung der Referenz an. Auftragswert F 1.1.2.3.1.4/ F 1.1.2.3.2.4/ F 1.1.2.3.3.4/ F 1.1.2.3.4.4/ F 1.1.2.3.5.4/ F 1.1.2.3.6.4 Bitte geben Sie den Auftragswert (netto) der Referenz in Euro an. Auftragszeitraum F 1.1.2.3.1.5/ F 1.1.2.3.2.5/ F 1.1.2.3.3.5/ F 1.1.2.3.4.5/ F 1.1.2.3.5.5/ F 1.1.2.3.6.5 Bitte geben Sie den Leistungszeitpunkt bzw. den Leistungszeitraum der Referenz an. Bitte beachten Sie: Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind (gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). 1.1.2.3.7 weitere Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die folgende Erklärungen (teilweise) unzutreffend sein könnten, werden zusätzlich zu den Erklärungen weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin innerhalb von 5 Kalendertagen die geforderten Nachweise vorzulegen. F 1.1.2.3.7.1 EU Zulassung nach Art. 4 der Verordnung (EG) 853/2004 Der Bewerber/ Bieter bestätigt, dass er über eine EU-Zulassung nach Art. 4 der Verordnung (EG) 853/2004 verfügt und erklärt außerdem, dass die Voraussetzungen derselben während der Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben. Falls noch keine EU-Zulassung vorliegt, sichert der Bewerber/ Bieter hiermit verbindlich zu, dass die Zulassung bis spätestens einen Kalendermonat vor Vertragsbeginn vorliegt und erklärt außerdem, dass die Voraussetzungen der Zulassung während der Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben. F 1.1.2.3.7.2 Zertifizierung DIN 9001 Der Bewerber/ Bieter bestätigt, dass eine gültige Zertifizierung nach DIN 9001 vorliegt und erklärt außerdem, dass die Voraussetzungen derselben während der Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben. Falls noch keine gültige Zertifizierung nach DIN 9001 vorliegt, sichert der Bewerber/ Bieter hiermit verbindlich zu, dass die Zertifizierung bis spätestens einen Kalendermonat vor Vertragsbeginn vorliegt und erklärt außerdem, dass die Voraussetzungen der Zertifizierung während der Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben. F 1.1.2.3.7.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung Maßnahmen zur Qualitätssicherung, insbesondere eines HACCP-Konzepts nach VO (EG) 852/2004 sowie der Sicherstellung der Einhaltung der §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz Der Bewerber/ Bieter bestätigt, dass er über Maßnahmen zur Qualitätssicherung, insbesondere eines HACCP-Konzepts nach VO (EG) 852/2004 sowie zur Sicherstellung der Einhaltung der §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz verfügt und während der gesamten Vertragslaufzeit durchführt.