Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Internetauftritte drugcom.de (Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene) und quit-the-shit.net (Cannabis-Ausstiegsprogramms Quit the Shit)

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die wissenschaftsredaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts drugcom.de, inkl. der Website Quit the Shit sowie die fachliche und organisatorische Betreuung des Reduktions- und Ausstiegs-programms Quit the Shit einschließlich des regionalen Netzwerks. Die fachliche Weiter-entwicklung umfasst zudem die Fortführung der YouTube-Videoreihe in dem bewährten Animationsstil. Anvisiert …

CPV: 72420000 Servicios de desarrollo de Internet
Lugar de ejecución:
Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Internetauftritte drugcom.de (Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene) und quit-the-shit.net (Cannabis-Ausstiegsprogramms Quit the Shit)
Organismo adjudicador:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Número de premio:
BZgA_64_24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Internetauftritte drugcom.de (Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene) und quit-the-shit.net (Cannabis-Ausstiegsprogramms Quit the Shit)
Beschreibung : Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die wissenschaftsredaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts drugcom.de, inkl. der Website Quit the Shit sowie die fachliche und organisatorische Betreuung des Reduktions- und Ausstiegs-programms Quit the Shit einschließlich des regionalen Netzwerks. Die fachliche Weiter-entwicklung umfasst zudem die Fortführung der YouTube-Videoreihe in dem bewährten Animationsstil. Anvisiert ist ein Animationsvideo pro Jahr. Nach Überführung der beiden Webauftritte in eine Multisite soll ein fachlicher und technischer Relaunch erfolgen. Der Relaunch soll auf Basis eines Fachkonzepts, das auch grafische Entwürfe, Gestaltung und Kreation der geplanten Nutzeroberfläche enthält, erfolgen. Die beiden bestehenden Multiplikatorenbroschüren sind nach dem Relaunch fachlich zu überarbeiten. Die Quit the Shit-Onlineberatung muss von TherapeutInnen mit einer suchtspezifischen Zusatzausbildung durchgeführt werden (siehe Eignungskriterien). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Leistungszeitraum beginnt 01.11.2024 und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten oder mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, je nachdem, was eher eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kennung des Verfahrens : 4231e0db-b553-486c-b215-1623726ea863
Interne Kennung : BZgA_64_24
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72420000 Internet-Entwicklung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Köln

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 3 833 816,8 Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 3 836 134,45 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Internetauftritte drugcom.de (Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene) und quit-the-shit.net (Cannabis-Ausstiegsprogramms Quit the Shit)
Beschreibung : Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die wissenschaftsredaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts drugcom.de, inkl. der Website Quit the Shit sowie die fachliche und organisatorische Betreuung des Reduktions- und Ausstiegs-programms Quit the Shit einschließlich des regionalen Netzwerks. Die fachliche Weiter-entwicklung umfasst zudem die Fortführung der YouTube-Videoreihe in dem bewährten Animationsstil. Anvisiert ist ein Animationsvideo pro Jahr. Nach Überführung der beiden Webauftritte in eine Multisite soll ein fachlicher und technischer Relaunch erfolgen. Der Relaunch soll auf Basis eines Fachkonzepts, das auch grafische Entwürfe, Gestaltung und Kreation der geplanten Nutzeroberfläche enthält, erfolgen. Die beiden bestehenden Multiplikatorenbroschüren sind nach dem Relaunch fachlich zu überarbeiten. Die Quit the Shit-Onlineberatung muss von TherapeutInnen mit einer suchtspezifischen Zusatzausbildung durchgeführt werden (siehe Eignungskriterien). Für eine nähere Beschreibung des Auftragsgegenstandes vgl. 03_Leistungsbeschreibung, insb. § 4. Der Leistungszeitraum beginnt 01.11.2024 und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten oder mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, je nachdem, was eher eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Interne Kennung : BZgA_64_24

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72420000 Internet-Entwicklung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Leistungszeitraum beginnt 01.11.2024 und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten oder mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, je nachdem, was eher eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit. Die Rahmenvereinbarung endet bei Inanspruchnahme des Optionsrechts mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch mit Ablauf des Verlängerungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Köln

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit : 31/10/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 3 833 816,8 Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 3 836 134,45 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders geeignet für:startup#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, § 127 GWB i.V. mit § 58 Abs. 1 und 2 VgV.
Rangfolge : 0
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde : Die Gewichtung wird in den Beschaffungsunterlagen angegeben.

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : 0 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 0 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Name der Ausschreibungsseite : delphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH
Offizielle Bezeichnung : delphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH
Angebot :
Kennung des Angebots : delphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : delphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH
Datum des Vertragsabschlusses : 29/08/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : 991-00144-10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50825
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Internetadresse : https://www.bzga.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : 022894990
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228 94990
Fax : +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : delphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE215792656
Postanschrift : Kaiserdamm 8
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 14057
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 2cd42c66-c6ba-4797-bc9d-b83cd9182d82 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 09/09/2024 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00543484-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 176/2024
Datum der Veröffentlichung : 10/09/2024