Beschreibung
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Der*die Auftragnehmer*in stellt auf Anforderung Dolmetscher*innen für den Einsatz im Sozialreferat zur Verfügung. Einsatzorte sind das Amt für Wohnen und Migration, sowie andere Dienststellen und Dienstorte des Sozialreferats, insbesondere die Sozialbürgerhäuser, das Jobcenter München, Standorte vom Sozialreferat beauftragter Externer, Standorte von vom Sozialreferat beauftragten Ärzt*innen und Gutachter*innen. Zudem finden Dolmetschereinsätze im Rahmen von Hausbesuchen bei Bürger*innen statt etc. Die Dolmetscher*innen übersetzen Gespräche mit Kund*innen der Auftraggeberin in Präsenz, per Telefon- oder Videokonferenz aus der jeweiligen Fremdsprache neutral, einwandfrei und transparent mündlich in die deutsche Sprache und umgekehrt (offizielle Schriftstücke, wie Urkunden, Behördenpost, medizinische Berichte etc. werden grundsätzlich nicht schriftlich übersetzt). Die Dolmetscher*innen handeln neutral und vertreten beim Dolmetschen weder die Interessen der Auftraggeberin noch die der Kund*innen. In besonderen Fällen (z. B. bei Antragstellungen nach SGB II und SGB XII, im Rahmen der Jugendhilfe usw.) müssen die Dolmetscher*innen die juristischen Fachbegriffe sowohl auf Deutsch als auch in der jeweiligen Fremdsprache beherrschen. Von der*dem Auftragnehmer*in sind Dolmetscher*innen für die Sprachen Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Bahdini, Kurmanci, Sorani), Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Somalisch, Spanisch, Tamilisch, Thai, Tigrinja, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Urdu zu vermitteln. Weitere Sprachen können je nach Verfügbarkeiten bei der*dem Auftragnehmer*in zu den gleichen Konditionen abgerufen werden. Der*die Auftragnehmerin legt nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin ein erweitertes amtliches Führungszeugnis für die eingesetzten Dolmetscher*innen vor. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2025 und endet am 30.06.2026. Die Höchstabrufmenge der Rahmenvereinbarung bei Ziehung aller Optionen beträgt 13.140 Stunden. Ein Anspruch der*des Auftragnehmer*in auf Abruf der Leistung besteht nicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.