Beschreibung
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Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Eignungskriterium entsprechend. Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: - Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Anlage 3.10; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.); - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Anlage 3.9; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die maximal 5 Jahre zurückliegen. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Handelt es sich bei der Referenz um eine Rahmenvereinbarung, muss der Abschluss des hieraus zuletzt ausgeführten Einzelauftrags in diesen Zeitkorridor fallen. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Abweichend hiervon gilt bei Dauerlieferverträgen / Rahmenvereinbarungen, dass diese auch dann als taugliche Referenz bewertet werden, wenn das Vertragsverhältnis zwar noch andauert, aber bereits für einen Zeitraum von mind. 1 Jahr Leistungen erbracht wurden.); - Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) (Anlage 3.4; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.). Geforderte Mindeststandards: Ohne die Erfüllung der nachfolgenden Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. - In Bezug auf die Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, gilt als Mindestanforderung, dass mind. 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen gewährleistet werden müssen. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunternehmer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen. Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte, jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in; - In Bezug auf die Referenzen gilt als Mindestanforderung, dass mindestens 4 geeignete Referenzen wie folgt beizubringen sind (Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es bezüglich der Mindestanforderungen auf die Referenzen der Bietergemeinschaft insgesamt an.): a) Mindestens 2 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (Hinweis: Nachstehende Anforderungen müssen für jede Referenz kumulativ erfüllt sein) wie folgt: o Lieferung und Montage von Büromöbeln, und o mindestens 50.000 EUR (netto) Auftragswert (für Dauerlieferverträge / Rahmenvereinbarungen gilt: mindestens 50.000 EUR (netto) Abrufvolumen pro Jahr); b) Mindestens 2 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (Hinweis: Nachstehende Anforderungen müssen für jede Referenz kumulativ erfüllt sein) wie folgt: o Reine Serviceleistungen (d.h. Montage oder Reparatur von/an Büromöbeln, z.B. Bepolsterung, Armlehnen, Rollen, Schlösser oder Griffe), und o mindestens 2.500 EUR (netto) Auftragswert (für Dauerlieferverträge / Rahmenvereinbarungen gilt: mindestens 2.500 EUR (netto) Abrufvolumen pro Jahr).