Rahmenvertrag integriertes Bediensystem (iBS)

Hintergrund: Der AG hat sich entschieden, für die LST eine einheitliche Systemarchitektur vorzugeben, in die die verschiedenen Teilsysteme und Komponenten der LST unabhängig von den Produkten und Technologien der verschiedenen Anbieter eingebunden werden können. Basis für die produkt- und technologieunabhängige Systemarchitektur sind u.a. die Vereinheitlichung sowie die Harmonisierung aller Schnittstellen …

CPV: 34632000 Equipo de control del tráfico de ferrocarriles
Lugar de ejecución:
Rahmenvertrag integriertes Bediensystem (iBS)
Organismo adjudicador:
DB Netz AG (Bukr 16)
Número de premio:
23FEI69265

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : DB Netz AG (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers : Eisenbahndienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvertrag integriertes Bediensystem (iBS)
Beschreibung : Hintergrund: Der AG hat sich entschieden, für die LST eine einheitliche Systemarchitektur vorzugeben, in die die verschiedenen Teilsysteme und Komponenten der LST unabhängig von den Produkten und Technologien der verschiedenen Anbieter eingebunden werden können. Basis für die produkt- und technologieunabhängige Systemarchitektur sind u.a. die Vereinheitlichung sowie die Harmonisierung aller Schnittstellen und der Kommunikationswege für die LST. Der AG verfolgt hiermit das Ziel, eine zukunftsfähige und wirtschaftliche Infrastruktur zu schaffen. Mit dem Projekt „Design integrierter Bedienplatz“ („DiB“) wurde ein systemunabhängiges integriertes Leit- und Bediensystem („iLBS“) entwickelt, welches hersteller- und hardwareneutral die unterschiedlichen Anwendungen in einem Standard-Bedienplatz bündelt und die Heterogenität in der bisherigen Bedienlandschaft aufhebt. Über eine neu entwickelte standardisierte Schnittstelle (SCI-CC-LST) zwischen Stellwerk und Bediensystem ist es möglich, die Bedienung zu vereinheitlichen und die Unterschiede zwischen den einzelnen Herstellertypen in der Stellwerksbedienung aufzuheben. Mit dem integrierten Bediensystem („iBS“, ein Teilsystem des iLBS) ist es möglich, unabhängig vom Standort und herstellerübergreifend digitale und elektronische Stellwerke im Fern- und Ballungsnetz wie auch im Regionalnetz flexibel zu Bedienorten zuzuordnen und zu steuern.
Kennung des Verfahrens : 1190355c-5349-4ea6-a326-7d2acd80217e
Interne Kennung : 23FEI69265
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : bundesweit
Postleitzahl : bundesweit
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Referenz der Bekanntmachung: 23FEI69265 Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : integriertes Bediensystem (iBS)
Beschreibung : Beinhaltet die zentralen Dienste des iBS (iBS-Z), die Referenzbildfunktion (RBF), die iBS-Kommunikation (iBS-Kom) sowie die iBS-Z-Konsole und den integrierten Bedienplatz mit Peripherie. Updates und Upgrades aufgrund von LH-Änderungen und Fehlerbehebung.
Interne Kennung : 20a53001-d2a2-4895-b9ca-11ca423be4c7

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : 1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 21/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 20/03/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : [Fortsetzung der Auswahlkriterien, Auswahl zur Berufsausübung] 13 Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a.eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b.eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14 Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt, einhalten wird. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor. 15 Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a.das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b.das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c.sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d.allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16 Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : DB Netz AG (Bukr 16) -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : integriertes Lenk- und Bediensystem (iLBS) lokal
Beschreibung : (lokale Variante des iBS ohne LST Managementcenter-Anbindung) Beinhaltet die zentralen Dienste des iBS (iBS-Z), die Referenzbildfunktion (RBF), die iBS-Kommunikation (iBS-Kom) sowie die iBS-Z-Konsole und den integrierten Bedienplatz mit Peripherie. Updates und Upgrades aufgrund von LH-Änderungen und Fehlerbehebung.
Interne Kennung : c6f513f2-ffb0-4d94-8dbe-f2b618b38ea2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : 1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 21/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 20/03/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : [Fortsetzung der Auswahlkriterien, Auswahl zur Berufsausübung] 13 Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a.eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b.eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14 Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt, einhalten wird. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor. 15 Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a.das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b.das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c.sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d.allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16 Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : DB Netz AG (Bukr 16) -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Transfernetzrouter
Beschreibung : Realisiert die Kommunikation zwischen sämtlichen Transfernetz-Teilnehmern (z.B. iBS-Z, iLBS-ZE und zentralem Verzeichnisdienst) im Gesamtsystem iLBS bis zur Vermittlungsschicht (Network Layer, OSI Schicht 3) Hierunter fallen nicht: VPN-LST-Gateway-Module, sämtliche Bestandteile des Transportnetzes, der Empfänger des Zeitnormals (z. B. DCF-77) oder der Middleware-Broker.
Interne Kennung : 1662975d-8fbe-4c54-9904-4945265c3b22

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : 1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 21/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 20/03/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : [Fortsetzung der Auswahlkriterien, Auswahl zur Berufsausübung] 13 Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a.eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b.eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14 Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt, einhalten wird. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor. 15 Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a.das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b.das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c.sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d.allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16 Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : DB Netz AG (Bukr 16) -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Lokaler Verzeichnisdienst und Broker
Beschreibung : Der Lokale Verzeichnisdienst eine lokale Replik des Zentralen Verzeichnisdienstes, der funktional auf Lesezugriff beschränkt ist; dient als zentrale Quelle übergeordneter Informationen wie z.B. Netzwerkadressen, Bedienrelationen, Benutzerdaten und Rollen. Der Broker ein Netzwerk aus Broker-Servern, über das die Komponenten und Teilsysteme miteinander kommunizieren (über Advanced Message Queuing Protocol (AMQP)).
Interne Kennung : b7f3cc8c-5080-4d47-ade0-8f78ae155559

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : 1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 21/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 20/03/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : [Fortsetzung der Auswahlkriterien, Auswahl zur Berufsausübung] 13 Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a.eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b.eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14 Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt, einhalten wird. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor. 15 Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a.das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b.das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c.sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d.allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16 Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : DB Netz AG (Bukr 16) -

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : 0 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 0 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Scheidt & Bachmann System Technik G
Angebot :
Kennung des Angebots : 20251029066 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 0 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001 - Scheidt & Bachmann System Technik G
Datum der Auswahl des Gewinners : 13/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 14/03/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein
Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Siemens Mobility GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 20251029124 - Los: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 0 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0002 - Siemens Mobility GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners : 13/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 14/03/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 0 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Scheidt & Bachmann System Technik G
Angebot :
Kennung des Angebots : 20251029066 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 0 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001 - Scheidt & Bachmann System Technik G
Datum der Auswahl des Gewinners : 13/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 14/03/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 0 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Scheidt & Bachmann System Technik G
Angebot :
Kennung des Angebots : 20251029066 - Los: 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : 0 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001 - Scheidt & Bachmann System Technik G
Datum der Auswahl des Gewinners : 13/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 14/03/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 0 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Scheidt & Bachmann System Technik G
Angebot :
Kennung des Angebots : 20251029066 - Los: 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert der Ausschreibung : 0 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001 - Scheidt & Bachmann System Technik G
Datum der Auswahl des Gewinners : 13/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 14/03/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer : f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift : Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt : Frankfurt Main
Postleitzahl : 60327
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 1806996633
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Scheidt & Bachmann System Technik G
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : b0210a40-bb9f-45cb-871f-02a27c964bee
Postanschrift : Otto-Flath-Straße 4
Stadt : Melsdorf
Postleitzahl : 24109
Land, Gliederung (NUTS) : Rendsburg-Eckernförde ( DEF0B )
Land : Deutschland
Telefon : +49
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002 LOT-0003 LOT-0004

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Siemens Mobility GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : 8395fccb-f614-43c9-bb74-73e40da20821
Postanschrift : Otto-Hahn-Ring 6
Stadt : München
Postleitzahl : 81739
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : a1531d09-8d7c-4d31-bbf3-a4799f94b018 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 21/03/2025 15:04 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00190872-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 59/2025
Datum der Veröffentlichung : 25/03/2025