Zusätzliche Informationen
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neben den Eignungsnachweisen weitere einzureichende Unterlagen: k. Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen/ Formulare) l. Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) m. Kurzkonzept, Erläuterungen in Schriftform (max. 3 DIN-A4-Seiten, Arial 11) zur Herangehensweise an den Auftrag, der Ausführung von Leistungen, Projektablaufdiagramm des Bieters, Umgang mit Personalausfällen, Fortbildungen sowie Vertretungsregelungen. n. Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Vertragsbedin-gungen / Formulare – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen) o. Eigenerklärung zu Ziffer 5k Abs. 1 der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014 Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein un-mittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Auf-träge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Ab-satz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Perso-nen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch ge-nommen werden (Eignungsleihe). Nachweise zur Management- und Bedienebene (MBE) p. Nachweise der Funktionen und Spezifikationen des MBE-Systems. Diese sollen eine gewerkeüber-greifenden Analyse von Betriebs- und Anlagenzuständen über Visualisierungen, Listenfunktionen und Auswertungen ermöglichen. Ferner erfolgt über diese Ebene die Bedienung und Parametrisie-rung, sowie die Bereitstellung von Informationen wie Warn- und Störmeldungen. Das System verfügt über eine Rechte und Nutzerrollenverwaltung. Die Datenpunktinformationen werden zeitlich geloggt. q. Nachweise für die MBE, dass diese sowohl lokal auf dem Edge-PC wie auch in einer Cloudumge-bung betrieben werden kann. r. Nachweis der Befähigung, den in der Cloud betriebene Bestandteil des MBE auf vom Auftraggeber bauseits gestellt Servern aufzusetzen und zu betreiben. Nachweise zur Energiemanagementsoftware (EnMS) s. Diese ist Bestandteil der Lieferleistung und folgende Grundanforderungen müssen erfüllt sein. We-sentliche Standort-Energiedaten sind als volldurchgängige Lösung, welche die genannten Anforde-rungen erfüllt, zu realisieren. Eine volldurchgängige Lösung von der Datenaufnahme am Zähler bis zum Cloud-basiertem Energiemanagementsystem ist zu realisieren. Nachweise sind beifügen. t. Die Funktionen des Energiemanagements im Managementsystem sollen eine gewerkeübergreifen-den Analyse der Energieverbraucher und dem Ermitteln von Optimierungspotentialen unterstützen. Die gemäß Arbeitsblatt GEFMA 124-6 geforderten Funktionen zum Energiecontrolling sind mit dem Ziel der Erkennung von ineffektivem Anlagenverhalten alle zu unterstützen: Soll-Ist-Vergleich, Moni-toring und Reporting der Energie- und Verbrauchsdaten, Alarmfunktionen, Verbrauchsprognose und Profilüberwachungen. Das EnMS muss die Voraussetzung für die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllen, daher muss es nach DIN EN ISO 50001 zertifi-ziert sein oder sich in der Zertifizierung befinden. Der Import von Datensätzen zum Beispiel als Stammdaten ist zu unterstützen. Dazu müssen Datensätze gemäß aller Modelle der DIN 69901 Teil 44 unterstützt werden. u. Das System verfügt über eine Rechte und Nutzerrollenverwaltung. Die Datenpunktinformationen werden zeitlich geloggt. – Das in der Cloud betriebene EnMS ist auf vom Auftraggeber bauseits ge-stellt Servern aufzusetzen und zu betreiben. Nachweise zu IT-Anforderungen v. Nachweis OPC UA: Datenbereitstellung über OPC-UA-Schnittstelle, damit diese in Steuerungsnetzwerke mit dem Stan-dardprotokoll eingebunden werden können. w. Nachweis Datensicherheit: Es sind ausreichend starke Sicherheitsmechanismen umzusetzen, welche aktuellen Stand der IT-Technik abdeckt und der aktuellen Regulatorik entspricht. x. Bestätigung, dass sämtliche Softwarebausteine zeitlich unbefristet als Standortlizenzen geliefert werden. Nachweise zur Funktionalität, Software und Komponenten für die technische Prozessführung und Energieoptimierung Die anzubietende GA-Lösung muss dazu die folgenden wesentlichen Merkmale aufweisen. Ent-sprechende Nachweise sind beizufügen: y. Nachweis Wärmeverbrauchs-Optimierung - Heizkreise: Neben der Erfassung wesentlicher Wärme-flussinformationen ist eine Automatisierung, Optimierung und Fehlererkennung des Wärmeflusses zu realisieren. Hier werden die Heizkreise und die Einzelräume als GA-Lösung ertüchtigt. z. Nachweis der Einzelraumregelung mit den ausgeschriebenen Energieoptimierungsfunktionen aa. Nachweis Heizkreisautomation im Zusammenspiel mit der Einzelraumregelung: Automatische Er-kennung/Auswertung des Verschwendungspotenzials und Parametrierung des Verschwendungspo-tenzials bb. Nachweis zur Auslesung von verschiedenen Energiezählern über div. Protokolle (siehe Komponen-ten), für die Medien: elektrische Energie, Wasser und Wärmemenge und Wärmeleistung die über dezidierte Wärmemengenzähler oder über smarte Heizungspumpen ausgelesen werden cc. Nachweise der Einzelkomponenten Nachweis der geforderten Kriterien aller angebotenen Einzelkomponenten In Strukturierte Form mit Datum, Stand und Klartext der Komponenten - Beschreibung mit Datenblätter der Hersteller - Leistungskriterien und Spezifikationen - Nachweis von Second Source – Nennung von Bezugsquellen / Händler - Nachweis des interoperablen Standards Für folgenden Komponenten: - Gateway Modbus RTU - LoRaWan- - Gateway MBus - LoRaWan - Gateway Pulse – LoRaWan - LoRaWan Sensor zur Auslesung von smarten Stromzählern (EHZ) - LoRaWan – Fensterkontakt - LoRaWan Smartes Thermostatventil (Oberteil) - LoRaWan Raumsensor / Raumbediengerät mit Temperaturmessung - LoRaWan – Trinkwasser-Zirkulationstemperaturregelung - Sonstige Einzeldatenpunkte über LoRaWan-Gateway - Verkabelte Einzeldatenpunkte über Klemme (I/O-Signalübergabe im Schaltschrank) - Komplettschaltschrank / zentrale Automationseinheit am Standort --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.