Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCH1KG 1. In den Losen 2 - 7 sind Mehrfachbewerbungen zulässig. Bewerber für Los 1 (Generalplanung) dürfen sich nicht auf die Lose 2 bis 7 bewerben. 2. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11. genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. 3. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen. 4. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) innerhalb eines Loses sind unzulässig. Bewerbergemeinschaften, die sich auf Los 1 bewerben, dürfen sich nicht einzeln auf die Lose 2 bis 7 bewerben. Soweit mehrere Unternehmen iRd Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben. 5. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 6. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden. 7. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des die Eignung verleihenden Unternehmens, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. 8. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Für das Ranking bewertet der Auftraggeber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hinsichtlich der erzielten Umsätze mit vergleichbaren Leistungen zu 20 % und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hinsichtlich der eingereichten Referenzen zu 80 %. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9. genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt dabei in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Bei der Wertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit berücksichtigt der Auftraggeber die mit den Leistungen des jeweiligen Loses erzielten durchschnittlichen Jahresumsätze der letzten drei Jahre, wobei ab einem erzielten durchschnittlichen Jahresumsatz in Höhe von 10 Mio. Euro (Los 1) bzw. 5 Mio. Euro (Los 2) bzw. 2,5 Mio. Euro (Los 3, 4, und 7) bzw. 0,5 Mio. Euro (Los 5 und 6) keine bessere Bewertung erfolgt, d.h. Umsätze, die die genannten Werte erreichen, erhalten die Höchstpunktzahl in diesem Eignungskriterium. Umsätze, die die genannten Werte übersteigen, erhalten ebenfalls die Höchstpunkzahl. Bei der Wertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gilt: Je mehr und besser die eingereichten Referenzen mit den auf der Grundlage des Rahmenvertrages zu vergebenden Planungsleistungen für die Bereiche Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Gesundheitsstätten vergleichbar sind, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in dieser Bekanntmachung genannten Merkmalen/Besonderheiten des Auftrags. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der unter Ziffer 5.1.9. genannten Merkmale/ Besonderheiten umfasst. Der Auftraggeber behält sich vor, in jedem Los nur die geeignetsten Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern ( Los 1: 5 Bewerber, Los 2: 15 Bewerber, Los 3: 10 Bewerber, Los 4: 10 Bewerber, Los 5: 8 Bewerber, Los 6: 10 Bewerber, Los 7: 8 Bewerber). 9. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber gem. der Angaben in Nr. 8 die geeignetsten Bewerber aus und fordert diese zur Angebotsabgabe auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist insbesondere der ausformulierte, mit den jeweiligen Rahmenvertragspartnern zu schließende Rahmenvertrag über Planungsleistungen. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Der Auftraggeber behält sich vor, mit den Bietern während der Angebotsfrist Verhandlungsgespräche zu führen, um ggf. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen zu besprechen und eingegangene Optimierungsvorschläge zu verhandeln. Der Verhandlungstermin würde während der Angebotsfrist stattfinden. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die ggf. angepassten Vergabeunterlagen, die dem verbindlichen Angebots zugrunde zu legen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, nach Angebotsabgabe Wertungsgespräche durchzuführen. Der Auftraggeber prüft und bewertet die verbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien. 10. Bewerber sollten die auf der in Ziff. 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht kein Rechtsanspruch.