Titel
:
Rahmenvertrag für die Objekt- und Tragwerksplanung von konstruktiven Ingenieurbauwerken
Beschreibung
:
Der Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer baut, erhält und betreibt einen Großteil der Hamburger Verkehrsinfrastruktur und verantwortet den gesamten Life-Cycle dieses städtischen Infrastrukturvermögens. Dazu gehören Brücken und andere konstruktive Ingenieurbauwerke (z.B. Lärmschutzwände und Fußgängertunnel) sowie wasserwirtschaftliche Anlagen (z.B. Schleusen, Sperrwerke und Schöpfwerke), Uferbefestigungen und der schiffbare Teil der Gewässer Alster, Bille und deren Kanäle. Darüber hinaus ist er ein wichtiger Akteur für den Hochwasser- und Gewässerschutz in Hamburg. Die Projekte dieser Rahmenvereinbarung umfassen Instandsetzungen, Modernisierungen, Verstärkungen, die Planung von Ersatzbauwerken oder auch von Neubauten. Die Projekte umfassen überwiegend Brücken aber auch Lärmschutzwände, Stützwände, Tröge und Tunnel und haben unterschiedliche Schwierigkeitsgrade. Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Lose: Los 1: Mittlere und größere Projekte Los 2: Mittlere und größere Projekte, bei denen das vorhandene Bauwerk unter Denkmalschutz steht Los 3: Mittlere und größere Projekte, die mit BIM geplant werden Los 4: Mittlere und größere Projekte, bei denen das vorhandene Bauwerk unter Denkmalschutz steht und die mit BIM geplant werden In der Rahmenvereinbarung sollen die Grundleistungen gemäß Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (LB Ingenieurbau gemäß VV-Bau Hamburg), Ausgabe Dezember 2022 i. V. m. § 43 HOAI 2021 Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 sowie Grundleistungen gemäß Leistungsbild Tragwerksplanung (LB Tragwerksplanung gemäß VV-Bau Hamburg) Ausgabe Dezember 2022 i. V. m. § 51 HOAI 2021 Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 sowie Besondere Leistungen beauftragt werden. Die Zusammensetzung der einzelnen Leistungsphasen gemäß §43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke und §51 Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 werden im Einzelabruf projektspezifisch festgelegt. Einzelne Leistungsphasen können auch anteilig beauftragt werden. Je nach Anforderung der einzelnen Maßnahme sind ggf. folgende Besonderen Leistungen zu erbringen: Objektbezogene Schadensanalyse (OSA nach DIN 1076), Mitwirken an Voruntersuchungen, Besondere Nachweise und statische Berechnungen, Ergänzung Nachrechnung, Verkehrsführungsplanung, Erarbeitung von Varianten/ einer Machbarkeitsstudie, Mitarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit, einschl. Erstellung von Info-Material, Pressemitteilungen u. ä., Bauvorbereitung und Bauablaufplanung, Leitungstrassenplanung. Der Auftraggeber schätzt, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen ca. 6 Einzelverträge pro Jahr abzuschließen sind. Es werden maximal 25 Einzelverträge vergeben.
Kennung des Verfahrens
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9c5d4cdb-5650-4355-a909-56362c2d5028
Interne Kennung
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RV-IDK-140/24
Verfahrensart
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Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt
:
nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens
:
Zentrale Elemente des Verfahrens
:
Das Vergabeverfahren erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §17 VgV. Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag für jedes Los, auf das sie sich bewerben, folgende Dokumente einzureichen: • Anlage 0 Teilnahmeantrag • Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung • Anlage 1.1 Referenzen Büro Objektplanung • Anlage 1.2 Referenzen Büro Tragwerksplanung • Anlage 1.3 Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (ohne Vorlage) • Anlage 2 Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn • Anlage 3 Eigenerklärung 5. RUS-Sanktionspaket • ggf. Anlage 4 Erklärung Bewerbergemeinschaft • ggf. Anlage 5 Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe) • ggf. Anlage 6 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe • ggf. Anlage 7 Leistungen Unterauftragnehmer • ggf. Anlage 8 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Alle Vordrucke (außer Anlage 1.3) zum Teilnahmeantrag stehen in den Anlagen zur Verfügung. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Es ist der Vordruck "Anlage 4 Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber u. gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sowohl des Einzelbewerbers als auch der Bewerbergemeinschaft. Mehrfachangebote von Unterauftragnehmern sind zugelassen. Nimmt ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften (§ 47 Abs. 3 VgV). Beabsichtigt der Bewerber, sich Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) zu bedienen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die Vordrucke „Anlage 5 Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe)“ und "Anlage 6 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" ausfüllen. Der Vordruck "Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung" inkl. Anlagen 1.1 bis 1.3 ist von den Unterauftragnehmern, die zur Eignungsleihe herangezogen werden, einzureichen. Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er - falls bereits möglich - im Teilnahmewettbewerb unter Verwendung der Vordrucke "Anlage 7 Leistungen Unterauftragnehmer" und "Anlage 8 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer", spätestens aber mit Angebotsabgabe angeben. Die Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden gebeten ein Erstangebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV, den Zuschlag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Soweit der Zuschlag auf ein Erstangebot nicht erteilt wird, ist beabsichtigt, Verhandlungen mit den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern durchzuführen. Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Teilnehmer müssen mit dem Angebot einen Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters), die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) und den Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung einreichen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer wird im Rahmen der jeweiligen Einzelmaßnahme auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer bzw. seiner Obliegenheiten gesondert verpflichtet, sofern sie bzw. er nicht bereits von einer zuständigen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Verpflichtungsgesetzverpflichtet wurde und diese Verpflichtung für den Zeitraum der Leistungserbringung noch wirksam ist.
2.1.1
Zweck
Art des Auftrags
:
Dienstleistungen
Haupteinstufung
(
cpv
):
71322000
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Zusätzliche Einstufung
(
cpv
):
71327000
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung
(
cpv
):
71322300
Planungsleistungen für Brücken
2.1.2
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)
:
Hamburg
(
DE600
)
2.1.3
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.
:
5 600 000
Euro
2.1.4
Allgemeine Informationen
vgv
-
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV
2.1.5
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann
:
4
Auftragsbedingungen
:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können
:
4
2.1.6
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
§ 123 (1) Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
§ 123 (1) Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
§ 123 (1) Nr. 2 u. Nr. 3 GWB
Betrugsbekämpfung
:
§ 123 (1) Nr. 4 u. Nr. 5 GWB
Korruption
:
§ 123 (1) Nr. 6 bis 9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
§ 123 (1) Nr. 10 GWB
Entrichtung von Steuern
:
§ 123 (4) Nr. 1 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
:
§ 123 (4) Nr. 1 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
§ 124 (1) Nr. 1 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
§ 124 (1) Nr. 2 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
§ 124 (1) Nr. 2 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
§ 124 (1) Nr. 2 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
§ 124 (1) Nr. 4 GWB sowie § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 WRegG
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
§ 124 (1) Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
§ 124 (1) Nr. 6 GWB