Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm

Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm in einem Offenen Verfahren europaweit aus. Zum Leistungsumfang gehört die Lieferung von Warnschutzkleidung incl. Logo im Sieb- oder Transferdruckverfahren im linken oberen Brustbereich (siehe "Anlage 1_Stadt Hamm Logo") für das Tiefbau- …

CPV: 18143000 Indumentaria de protección, 18100000 Ropa de trabajo, ropa de trabajo especial y accesorios
Plazo:
13 de mayo de 2025 a las 06:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm
Organismo adjudicador:
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Número de premio:
2025-03/044

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm
Beschreibung : Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm in einem Offenen Verfahren europaweit aus.
Kennung des Verfahrens : fd8b7935-cc09-44eb-9ae5-e70264dd89cf
Interne Kennung : 2025-03/044
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 18143000 Schutzkleidung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Gustav-Heinemann-Str. 10
Stadt : Hamm
Postleitzahl : 59065
Land, Gliederung (NUTS) : Hamm, Kreisfreie Stadt ( DEA54 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYT5RM8B3F (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". (1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: - Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung" - Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" - Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben - die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen, ausgefüllte Referenzliste (Vordruck) (1.4) Bei Eignungsleihe: - Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 11 07.08.2023 16:58 Uhr - VMS 10.4.0.0803 - Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht (1.5) Bei Nachunternehmereinsatz - Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (1.6) Vordruck "Angebot" (1.7) Vordruck "Leistungsverzeichnis" (1.8) Angabe ggf. anfallender Übergrößenzuschläge (1.9) Produkt- bzw. Preislisten des Sortiments in digitaler Form (1.10) EU - Konformitätserklärung der angebotenen Produkte (2) Auf besondere Anforderung einzureichen: (2.1) Bemusterung: Einreichungsfrist 14 Kalendertage nach schriftlicher Aufforderung. (3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen - www.evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: - Leistungsbeschreibung - Anlagen - Bewerbungsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe - Informationsblatt DSGVO (6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Korruption : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Betrugsbekämpfung : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Zahlungsunfähigkeit : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Entrichtung von Steuern : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Gemäß § 124 Abs. 1 GWB kann der Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auf Basis der dort genannten Gründe ausschließen.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Warnschutzkleidung für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm
Beschreibung : Zum Leistungsumfang gehört die Lieferung von Warnschutzkleidung incl. Logo im Sieb- oder Transferdruckverfahren im linken oberen Brustbereich (siehe "Anlage 1_Stadt Hamm Logo") für das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
Interne Kennung : 2025-03/044

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 18143000 Schutzkleidung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Gustav-Heinemann-Str. 10
Stadt : Hamm
Postleitzahl : 59065
Land, Gliederung (NUTS) : Hamm, Kreisfreie Stadt ( DEA54 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 23/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/05/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu den Konditionen dieser Ausschreibung nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit. Auch im Falle der Ausübung der Option endet der Vertrag mit Ablauf des Optionszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet somit spätestens nach Ablauf des zweiten Optionszeitraumes, am 31.05.2029 automatisch.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Für die Verpackung der Ware sind umweltfreundliche und die stoffliche Verwertung nicht belastende Materialien zu verwenden (z. B. Papier, Kartonagen). Folien und entbehrliche Umverpackungen sind zu vermeiden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Referenzliste (Vordruck) für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungs- und Fertigungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr. Vergleichbare Leistungen sind: - Die Belieferung eines Auftraggebers mit Warnschutzkleidung für mindestens 50 Personen. Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen. (1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV: (1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe" (1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 06/05/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 13/05/2025 06:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 41 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 13/05/2025 06:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe). Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung und Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Registrierungsnummer : 05915-31001-76
Postanschrift : Gustav-Heinemann-Str. 10
Stadt : Hamm
Postleitzahl : 59065
Land, Gliederung (NUTS) : Hamm, Kreisfreie Stadt ( DEA54 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Herr Axmann
Telefon : +49 2381-179855
Fax : +49 2381-172852
Internetadresse : http://www.hamm.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer : 05515-03004-07
Postanschrift : Albrecht-Thaer-Str- 9
Stadt : Münster
Postleitzahl : 48147
Land, Gliederung (NUTS) : Münster, Kreisfreie Stadt ( DEA33 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2514111691
Fax : +49 2514112165
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 4fc75319-5ff3-4322-bb90-2c3a6685681c - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 09/04/2025 10:48 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00231536-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 71/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/04/2025