Beschreibung
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- Nachweis einer aktuell gültigen Zertifizierung über ein Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (A4.1) oder formlose Eigenerklärung des Bieters, dass ein vergleichbares Qualitätsmanagement umgesetzt wird. - Nachweis von drei Referenzen (A4.2) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der vergangenen drei Jahre mit folgenden Angaben: • Auftraggeber (Name + Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten) • Auftragszeitraum / Vertragslaufzeit (von – bis) • Auftragsvolumen (netto, in €) • Kurze Beschreibung der Leistung (in Stichworten) • Anzahl der gelieferten Fahrzeuge • Auflistung der Lieferorte • Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern - Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1): Die eingereichten Referenzen werden vergleichend im Hinblick auf ihren Schwierigkeitsgrad in Art und Größenordnung (Auftragszeitraum/Vertragslaufzeit, Auftragsvolumen, Anzahl der gelieferten Fahrzeuge, Auflistung der Lieferorte) bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung nahekommen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hierbei ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Pro Referenz können maximal 15 Punkte erreicht werden. Dabei wird jede Referenz einzeln wie folgt bewertet: Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Die Referenz kommt nur in einem der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (7,5 Pkt.) = Die Referenz kommt in zwei bis drei der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. Hoher Zielerfüllungsgrad (15 Pkt.) = Die Referenz kommt in allen vier der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. - Darstellung der Serviceinfrastruktur in Deutschland bezogen auf den Auftragsgegenstand (BEV + PHEV) (A4.3) - Bewertung der Serviceinfrastruktur in Deutschland (B4.2): Die Bewertung der dargestellten Serviceinfrastruktur in Deutschland erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Insgesamt können max. 35 Punkte erzielt werden. Bewertet werden: • die Dichte des Servicenetzes (Anzahl von Serviceniederlassungen oder autorisierten Servicepartnern), wobei die maximale Anzahl der Serviceniederlassungen in vier Quartile eingeteilt wird. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen im oberen Quartil liegen, erhalten 15 Pkt. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen in den beiden mittleren Quartilen liegen, erhalten 7,5 Pkt. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen im unteren Quartil liegen, erhalten 0 Pkt. • die Entfernung von den Standorten des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten zur nächsten Serviceniederlassung oder autorisiertem Servicepartner, wobei die maximale, durchschnittliche Entfernung der Serviceniederlassungen zu den Standorten des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten in vier Quartile eingeteilt wird. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung im unteren Quartil liegen, erhalten 15 Pkt. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung in den beiden mittleren Quartilen liegen, erhalten 7,5 Pkt. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung im oberen Quartil liegen, erhalten 0 Pkt. • Verfügbarkeit eines Spezialisierungsgrads hinsichtlich der Abwicklung von Aufträgen öffentlicher Auftraggeber, wobei die Verfügbarkeit solcher spezialisierten Niederlassungen oder Partner mit 5 Pkt. und das Fehlen einer solchen Spezialisierung mit 0 Pkt. bewertet wird. - Nachweis beim Einsatz von Unterauftragnehmern (A.4.4; nur falls zutreffend): Der Nachweis, dass die geplanten Unterauftragnehmer zur Durchführung der übertragenen Tätigkeiten und Leistungen durch den Hersteller qualifiziert und autorisiert sind, ist im Rahmen der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden formlosen Eigenerklärung zu erbringen.