Beschreibung
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Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen genau bezeichneten, Leistungen durch ein externes Sicherheitsdienstleistungsunternehmen erbringen zu lassen. Die Leistungserbringung startet ab 01.10.2024 um 0:00 Uhr. Das vom Auftragnehmer einge-setzte Sicherheits- und Servicepersonal muss zu diesem Zeitpunkt alle Voraussetzungen für den Einsatz erfüllen sowie in die Tätigkeiten und die Liegenschaft eingewiesen und handlungs-fähig sein. Die Empfangs- und Sicherheitsdienste werden im Sinne des Dokumentes "1 Leistungsbeschreibung (nähere aktuelle Bezeichnung).docx" als Leistungen des Werkschutzes zusammengefasst. Hierzu gehören im Wesentlichen: - Wachdienste - Revier-/ Streifendienste - Zugangskontrolle und Empfangsdienste Es gibt 6 Leistungsstandorte - siehe Leistungsbeschreibung. Die vollständig eingefriedete Liegenschaft (Standort 1) umfasst derzeit ca. 93.300 m2 mit ca. 59.200 m2 Gebäudefläche (BGF). Die Liegenschaft umfasst im Wesentlichen Bürogebäude, Labore, Prüfstände, Experimentier-hallen und Werkstätten, ein Gästehaus, ein Parkhaus, Parkplatzflächen, Verkehrswege für PKW und Fußgänger, Grünanlagen sowie ein Regenrückhaltebecken. Weitere Flächen der GSI sind: - die Kläranlage mit einer Fläche von 2.200 m2, ca. 200 m von der GSI entfernt (Standort 2); - der Betriebshof mit Gästehaus "Steinhaus", Lager und Sportstätte, einer Fläche von 12.200 m2, ca. 1 km von der GSI entfernt (Standort 3+4); - das Heckgelände mit Büro und Experimentierhalle, einer Fläche von 9.200 m2, ebenfalls 1 km von der GSI entfernt (Standort 5): - das Büroobjekt in der Borsigstraße 9-11, ca. 5 km von der GSI entfernt (Standort 6). Die ganzjährig, rund um die Uhr besetzte Pforte mit sicherheitsrelevanten Überwachungsan- lagen ist das zentrale Element der Sicherheitsinfrastruktur des Helmholtzzentrum Darmstadt. Nachfolgende technischen Anlagen sind vom Werkschutz u. a. zu überwachen bzw. zu be- achten: - Videoüberwachungsanlage, - Brandmelde- und Brandschutzeinrichtungen (nicht vollständige Aufschaltung auf die Be- rufsfeuerwehr Darmstadt), - Einbruchmeldeanlage EMA/ EMZ Borsigstraße, Alarmierung über ext. Revierdienst, - Überfallmeldeanlage, - Weitere Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes, wie Rauch-, Gas- und Wärme- melder, CO2-Anlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, - Gaswarnanlage, Personennotruf - Elektronische Beschallungs- und Warnrufanlage (das Gelände ist mit Sirenen ausgestat- tet, bei Auslösen der Melder starten die Sirenen automatisch), - Sprechanlage/Warnrufanlage - Aufzugsanlagen sind mit Notrufsystemen an die Pforte aufgeschaltet, - Gebäudeleittechnik: Signalaufschaltung in der Pforte, - Kontrolltechnik an den Eingängen / Ausweissystem, - Schließanlage zur Sicherung der Gebäude und Teilbereichen von Gebäuden (unter- schiedliche Systeme). Darüber hinaus gibt es Gaslagerstätten, von denen im Notfall weitere Gefahren ausgehen können (Kontakt vermeiden). Gefahrenbereiche bestehen u. a. neben den chemischen, elekt- ronischen und radioaktiven Laboratorien auch in den elektrischen Betriebsstätten (AEB) sowie den (sofern nicht freigemessenen) Kontrollbereichen. Allgemeine Leistungsanforderungen Grundsätze der Dienstorganisation Die namentliche Festlegung der Sicherheits- und Servicekräfte des Auftragnehmers, die Dienstzeiten und die Einsatzorte werden durch den Auftragnehmer organisiert und im Einsatz- plan festgehalten. Besonderheiten sind mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen. Der Auftrag- nehmer gewährt dem Auftraggeber auf Anforderung Einsicht in die Planung. Dieser wird dem Auftraggeber spätestens am 20. des Vormonats der Gültigkeit elektronisch übermittelt. Der Einsatzplan ist durch die Mitarbeitenden des Auftragnehmers strikt einzuhalten. Änderungen am Einsatzplan sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Die Einteilung der Mitarbeitenden des Auftragnehmers hat grundsätzlich so zu erfolgen, dass - nur erfahrene Sicherheits- und Servicekräfte mit guten Liegenschaftskenntnissen einge- setzt werden (vgl. Pkt. 2.1.4), - die Sicherheits- und Servicekräfte bei durchgehend besetzten Stellen zumindest von Mo. - Fr. im Drei-Schicht-Rhythmus (Schicht regelmäßig mit 8 Stunden) eingesetzt werden, - eine Objektleitung, als erster Ansprechpartner, Tagsüber von Mo. - Fr. vor Ort ist. Die vorgeschriebenen Dienstzeiten sind genau einzuhalten, jedoch ist der Dienst erst dann beendet, wenn die gemäß Einsatzplan eingesetzte Ablösung eintrifft oder die vom Schichtleiter eingesetzte Vertretung den Dienst übernimmt. Vertretungen dürfen nur mit Genehmigung des Vorgesetzten vereinbart werden. Der Auftragnehmer stellt in diesem Rahmen sicher, dass durch Krankheit, Urlaub und sonstige Gründe verursachte Personalausfälle nicht zur Beeinträchtigung der zu erbringenden Leistungen führen. Er hat gleichwertiges, in die besonderen örtlichen und sachlichen Besonderheiten beim Auftraggeber eingewiesenes Vertretungspersonal (Springer) einzusetzen, ohne dass dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten entstehen. Der Einsatz von Vertretungspersonal (Springer) ist dem Auftraggeber im Rahmen der kontinuierlichen Einsatzplanung (Regelleistungen) mit anzuzeigen sowie bei kurzfristiger Planung mindestens ein Werktag vor Einsatz des Vertretungspersonals anzuzeigen. Kurzfristig eintretende Ausfälle (z. B. durch Krankheit) sind innerhalb von 90 Minuten ab Ausfallbeginn vom Auftragnehmer durch Ersatzpersonal zu kompensieren. Dem Auftragnehmer steht für Ausfallzeiten keine Vergütung zu. Fallen mehrere Sicherheits- und Servicekräfte des Auftragnehmers gleichzeitig aus, so sind vom Auftragnehmer unverzüglich (Not-)Maßnahmen zur Besetzung der Pforte einzuleiten und die Pforte zu besetzen. .... .... Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vertageunterlagen