Rahmenvereinbarung zum Abruf von Dokumentenprüfgeräte mit SW-Pflege

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dokumentenprüfgeräten der VISOTEC Expert 900-Familie inklusive Software zur optischen und elektronischen Prüfung von Dokumenten (Ausweisdokumenten u.ä.). Es soll das Dokumen-tenprüfgerät VISOTEC Expert 910 mit Fremdlichtschutz als stationäre Variante (und ggf. Nachfolgemodelle) inkl. Betriebssoftware Visocore beschafft werden. Es ist vorgesehen durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung während …

CPV: 30210000 Máquinas procesadoras de datos (hardware)
Lugar de ejecución:
Rahmenvereinbarung zum Abruf von Dokumentenprüfgeräte mit SW-Pflege
Organismo adjudicador:
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Número de premio:
2024-11V-43-4

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvereinbarung zum Abruf von Dokumentenprüfgeräte mit SW-Pflege
Beschreibung : Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dokumentenprüfgeräten der VISOTEC Expert 900-Familie inklusive Software zur optischen und elektronischen Prüfung von Dokumenten (Ausweisdokumenten u.ä.). Es soll das Dokumen-tenprüfgerät VISOTEC Expert 910 mit Fremdlichtschutz als stationäre Variante (und ggf. Nachfolgemodelle) inkl. Betriebssoftware Visocore beschafft werden.
Kennung des Verfahrens : a2ba072d-557c-413c-a03d-f4614ae41eb2
Interne Kennung : 2024-11V-43-4
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Lieferung der Sofortabnahme erfolgt an diverse Lieferstandorte gemäß Anlage 2. Bei weiteren Abrufen aus der Rahmenvereinbarung werden Lieferadressen mit dem Abruf mitgeteilt.

2.1.3 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 0,01 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYMM4
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Rahmenvereinbarung zum Abruf von Dokumentenprüfgeräte mit SW-Pflege
Beschreibung : Es ist vorgesehen durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung während der Laufzeit 100 Stück Dokumentenprüfgeräte VISOTEC Expert 910 mit Fremdlichtschutz als stationäre Variante (und ggf. Nachfolgemodelle) inkl. vorinstallierter Betriebssystemsoftware Visocore mit SW-Pflege für 1 Jahr abzurufen. Die Sofortabnahme sind 58 Stück Dokumentenprüfgeräte VISOTEC Expert 910 mit Fremdlichtschutz als Stationäre Variante. Die Mehrabnahme (ggf. Nachfolgemodelle) sind 42 Stück.
Interne Kennung : 2024-11V-43-4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Lieferung der Sofortabnahme erfolgt an diverse Lieferstandorte gemäß Anlage 2. Bei weiteren Abrufen aus der Rahmenvereinbarung werden Lieferadressen mit dem Abruf mitgeteilt.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach der Auftragserteilung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren ab Vertragsbeginn und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes kündigt. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine automatische Verlängerung ist jedoch nur zwei Mal möglich. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens 4 Jahre nach Vertragsbeginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg -

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Die zur Beschaffung vorgesehenen Dokumentenprüfgeräte mit der dazugehörenden Betriebs-software werden ausschließlich über den Hersteller, die Bundesdruckerei GmbH, vertrieben. Insoweit kann die Beschaffung nur über Bundesdruckerei GmbH erfolgen. Eine entsprechende Bestätigung der Bundesdruckerei liegt vor. Aus den vorgenannten Gründen ist die Durchführung der Beschaffung als Ver-handlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 c VgV zulässig.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Bundesdruckerei GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 2024-11V-43-4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2024-11V-43-4
Titel : Rahmenvereinbarung zum Abruf von Dokumentenprüfgeräte mit SW-Pflege
Datum der Auswahl des Gewinners : 03/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 04/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Wert des höchsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : 08-A1554-47
Postanschrift : Nauheimer Straße 101
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70372
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7112302-0
Fax : +49 7112302-1099
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 721926-0
Fax : +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Bundesdruckerei GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 80443
Postanschrift : Kommandantenstraße 18
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10969
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 (0)30 2598 - 0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 9336abc2-0246-437c-99e6-686b7619f1f4 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 03/04/2025 15:43 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00220800-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 68/2025
Datum der Veröffentlichung : 07/04/2025