Servicios de transporte por la vía pública
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Rhein-Erft-Kreis
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Rhein-Erft-Kreis Es handelt sich um ein Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe, welches nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. An der Rahmenvereinbarung kann sich während der Vertragslaufzeit jedes interessierte Unternehmen zu jeder Zeit …
Deutschland-Kerpen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2023/S 144-456019
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Röntgenstr. 9
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verena Schuster
E-Mail: schuster@revg.de
Telefon: +49 22376969-118
Fax: +49 22376969-197
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.revg.de
Ort: Kerpen
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verena Schuster
E-Mail: schuster@revg.de
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.revg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Rhein-Erft-Kreis
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Es handelt sich um ein Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe, welches nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt.
An der Rahmenvereinbarung kann sich während der Vertragslaufzeit jedes interessierte Unternehmen zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen beteiligen, sofern es nachweisen kann, dass es die unter Ziff. III.1) festgelegten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Die Rahmenvereinbarung soll dazu dienen, kurzfristig auf Ausfälle oder Auftragsspitzen im Verkehrsangebot reagieren zu können. Soweit also aufgrund von Seiten des Auftraggebers nicht zu beeinflussenden Umständen (insb. Fahrzeug- oder Fahrerausfällen) Lücken in der planmäßigen Verkehrsbedienung drohen, soll gewährleistet werden können, diese Lücken durch eine kurzfristige Fremdvergabe zu schließen. Um eine ununterbrochene Personenbeförderungsleistung im Rhein-Erft-Kreis sicherzustellen, soll die vorliegende Rahmenvereinbarung daher auch mit einer unbegrenzten Anzahl an Unternehmen geschlossen werden.
Der Vertragsbeginn kann flexibel im Rahmen der Vertragslaufzeit festgelegt werden. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.09.2023. Die Verträge enden - vorbehaltlich einer Ausübung der Verlängerungsoption durch die Auftraggeberin (s. Ziff. II.2.7) - mit Ablauf des 31.08.2027, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Zulassungsantrag
- die unterzeichnete Rahmenvereinbarung
- die vollständig ausgefüllte Personal- und Fahrzeugliste, Anlage B3 zur Rahmenvereinbarung
- das vollständig ausgefüllte Lastenheft, Anlage B4 zur Rahmenvereinbarung
- die unter Ziff. III.1) geforderten Formblätter und Unterlagen.
Die Unterlagen sind an schuster@revg.de zu übermitteln. Nach Eingang der Unterlagen wird die Auftraggeberin die Unterlagen prüfen und die Unternehmen kurzfristig darüber informieren, ob sie zu der Rahmenvereinbarung zugelassen werden bzw. ob hinsichtlich der eingereichten Unterlagen ggf. noch Nachforderungs- oder Aufklärungsbedarf besteht.
Im Bedarfsfall werden sodann sämtliche bereits zugelassene Vertragspartner im Rahmen eines kurzfristig durchzuführenden Vergabeverfahrens unter Fristsetzung zur Abgabe eines Angebotes für die Erbringung der benötigten Personenbeförderungsleistungen aufgefordert. Das wirtschaftlichste - d.h. preislich niedrigste - innerhalb der Angebotsfrist eingegangene Angebot erhält den Zuschlag. Einzelheiten zu dem Verfahren bei der Beauftragung finden sich in § 3 der auf der Vergabeplattform subreport zur Verfügung gestellten Rahmenvereinbarung.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängern. Die Verlängerungsoption tritt automatisch ein, wenn der Auftraggeber nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der (ggf. verlängerten) Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein; Stichtag ist der Einsendeschluss für die Angebote.
2. Falls eine Bewerbergemeinschaft vorliegt: Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 1).
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, Formblatt 2
5. Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 3
6. Im Falle der Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Drittunternehmen, Muster bereitgestellt als Formblatt 4
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt 4. Zudem sind für das Drittunternehmen die Formblätter 2 und 3 sowie ein aktueller Handelsregisterauszug abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt 5.
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 6. Als vergleichbare Leistung gelten Leistungen der Erbringung von Personenverkehrsdienstleistungen gem. § 42 PBefG
zu 1) Mindestens erforderlich ist eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter einen Verfügbarkeitsnachweis des Dritten/Nachunternehmers (z.B. auf Formblatt 4) vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum seit dem 1.1.2018, Formblatt 7
Mindestens eine Referenz über Leistungen von Personenbeförderungsdiensten mit Kraftfahrzeugen nach § 42 PBefG mit einem Leistungsvolumen von mindestens 10.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr
Im Auftragsfall werden die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung in diesem Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", "Zuschlagskriterien" und "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise.
2. Die Vergabeunterlagen werden den Bewerbern auf der Vergabeplattform www.subreport.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
3. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 4 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen.
4. Die geforderten Unterlagen sind per E-Mail an schuster@revg.de zu übermitteln. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
Postanschrift: Zeughausstraße 2- 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html