Rahmenvereinbarung Med. Begleitung Rückkehrmanagement

Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein (LaZuF) ist als Landesoberbehörde integrativer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist u. a. für die organisatorische Vorbereitung der Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen zuständig und unterstützt die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie die sachbearbeitenden Stellen des Landesamtes selbst bei der Erfüllung …

CPV: 85100000 Servicios de salud
Plazo:
27 de diciembre de 2024 a las 07:30
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Rahmenvereinbarung Med. Begleitung Rückkehrmanagement
Organismo adjudicador:
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Número de premio:
ZV-L8-24-1698000-412 .07

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvereinbarung Med. Begleitung Rückkehrmanagement
Beschreibung : Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein (LaZuF) ist als Landesoberbehörde integrativer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist u. a. für die organisatorische Vorbereitung der Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen zuständig und unterstützt die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie die sachbearbeitenden Stellen des Landesamtes selbst bei der Erfüllung dieser Aufgaben, insbesondere bei der Organisation und Durchführung der konkreten Aufenthaltsbeendigungen (Ausreisen). Bei den Ausreisen ist es manchmal von Nöten, dass die ausreisepflichtigen Personen von medizinischem Personal begleitet werden. Medizinische Begleitung bei Abschiebungen und Überstellungen. Bei ca. 200 bis 300 Abschiebungen und Überstellungen pro Kalenderjahr ist aufgrund des Gesundheitszustandes der betroffenen Personen eine ärztliche Begleitung von der Abholung aus der Unterkunft, auch in Fällen der Amts- und Vollzugshilfe aus den Kreisen und kreisfreien Städten zum Grenzübergang / Flughafen bzw. bis ins Zielland erforderlich. Für alle Abschiebungs- und Überstellungsmaßnahmen von ausreisepflichtigen Personen, die in den Landesunterkünften wohnverpflichtet sind und die mittels Flugzeug oder anderen Verkehrsmitteln (neben Luftweg auf Land- oder Seeweg) durchgeführt werden sollen, ist anlassbezogen auf Anforderung des LaZuF eine Reisefähigkeit nach § 60a Abs. 2c) AufenthG festzustellen. Die eingesetzten Ärzte sollen über die Befähigung zum Einsatz als Notärztin / Notarzt verfügen. In Absprache mit dem Rückkehrmanagement kann im Einzelfall auch medizinisches Assistenzpersonal eingesetzt werden. Hier ist als Mindestanforderung die Ausbildung zum Rettungssanitäter mit Einsatzerfahrungen (s. auch §2 Abs.7 SHRDG) nachzuweisen. Der konkrete Einsatz während der Maßnahme erfolgt nicht ausschließlich für die von der Ausreise betroffenen Personen; Arzt/Ärztin und / oder medizinisches Assistenzpersonal sind im Rahmen der Notfallmedizin für alle von der Maßnahme betroffenen Personen verfügbar. Weitere Punkte der Leistung sind: • Durchführung einer umfassenden medizinischen Betreuung bei Sammelrückführungen. • Mitgabe von Medikamenten.
Kennung des Verfahrens : da87dfe3-cda4-4497-ae9a-c6a1a733002b
Interne Kennung : ZV-L8-24-1698000-412 .07
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Ranczau-Str. 10
Stadt : Boostedt
Postleitzahl : 24598
Land, Gliederung (NUTS) : Segeberg ( DEF0D )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. 2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. 3. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten). 4.Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 5. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Korruption : Verstoß führt zum Ausschluss.
Betrugsbekämpfung : Verstoß führt zum Ausschluss.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Verstoß führt zum Ausschluss.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Verstoß führt zum Ausschluss.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Verstoß führt zum Ausschluss.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Verstoß führt zum Ausschluss.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Verstoß führt zum Ausschluss.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Verstoß führt zum Ausschluss.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Verstoß führt zum Ausschluss.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Verstoß führt zum Ausschluss.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Verstoß führt zum Ausschluss.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Verstoß führt zum Ausschluss.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Verstoß führt zum Ausschluss.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Verstoß führt zum Ausschluss.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Verstoß führt zum Ausschluss.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Verstoß führt zum Ausschluss.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Verstoß führt zum Ausschluss.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Verstoß führt zum Ausschluss.
Entrichtung von Steuern : Verstoß führt zum Ausschluss.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Verstoß führt zum Ausschluss.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Verstoß führt zum Ausschluss.
Zahlungsunfähigkeit : Verstoß führt zum Ausschluss.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Rahmenvereinbarung Med. Begleitung Rückkehrmanagement
Beschreibung : Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein (LaZuF) ist als Landesoberbehörde integrativer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist u. a. für die organisatorische Vorbereitung der Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen zuständig und unterstützt die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie die sachbearbeitenden Stellen des Landesamtes selbst bei der Erfüllung dieser Aufgaben, insbesondere bei der Organisation und Durchführung der konkreten Aufenthaltsbeendigungen (Ausreisen). Bei den Ausreisen ist es manchmal von Nöten, dass die ausreisepflichtigen Personen von medizinischem Personal begleitet werden. Medizinische Begleitung bei Abschiebungen und Überstellungen. Bei ca. 200 bis 300 Abschiebungen und Überstellungen pro Kalenderjahr ist aufgrund des Gesundheitszustandes der betroffenen Personen eine ärztliche Begleitung von der Abholung aus der Unterkunft, auch in Fällen der Amts- und Vollzugshilfe aus den Kreisen und kreisfreien Städten zum Grenzübergang / Flughafen bzw. bis ins Zielland erforderlich. Für alle Abschiebungs- und Überstellungsmaßnahmen von ausreisepflichtigen Personen, die in den Landesunterkünften wohnverpflichtet sind und die mittels Flugzeug oder anderen Verkehrsmitteln (neben Luftweg auf Land- oder Seeweg) durchgeführt werden sollen, ist anlassbezogen auf Anforderung des LaZuF eine Reisefähigkeit nach § 60a Abs. 2c) AufenthG festzustellen. Die eingesetzten Ärzte sollen über die Befähigung zum Einsatz als Notärztin / Notarzt verfügen. In Absprache mit dem Rückkehrmanagement kann im Einzelfall auch medizinisches Assistenzpersonal eingesetzt werden. Hier ist als Mindestanforderung die Ausbildung zum Rettungssanitäter mit Einsatzerfahrungen (s. auch §2 Abs.7 SHRDG) nachzuweisen. Der konkrete Einsatz während der Maßnahme erfolgt nicht ausschließlich für die von der Ausreise betroffenen Personen; Arzt/Ärztin und / oder medizinisches Assistenzpersonal sind im Rahmen der Notfallmedizin für alle von der Maßnahme betroffenen Personen verfügbar. Weitere Punkte der Leistung sind: • Durchführung einer umfassenden medizinischen Betreuung bei Sammelrückführungen. • Mitgabe von Medikamenten. ___________________________________________________________________________________________________________________ Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgenden Höchstwert für die Dienstleistung: Der Höchstwert an Budget beträgt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren insgesamt 10.000.000 Euro. Bei Erreichen des Höchstwerts endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Interne Kennung : ZV-L8-24-1698000-412 .07

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Das LaZuF hat Verlängerungsoptionen für jeweils 12 Monate bis maximal zum 31.03.2029. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn das LaZuF ihn nicht mindestens drei Monat vor Ende der jeweiligen Vertragszeit kündigt. Spätestes Vertragsende: 31.03.2029

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Ranczau-Str. 10
Stadt : Boostedt
Postleitzahl : 24598
Land, Gliederung (NUTS) : Neumünster, Kreisfreie Stadt ( DEF04 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/03/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 10 000 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Faire Arbeitsbedingungen.
Gefördertes soziales Ziel : Faire Arbeitsbedingungen

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : 6. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : 7. Erklärung (Formblatt) über mindestens eine Referenz der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2021 bis 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Med. Begleitung Rückkehrmanagement von Asylsuchenden unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 8. Eigenerklärung über die persönliche Eignung des einzusetzenden Personals, getrennt nach Personen unter der Angabe der individuellen beruflichen Qualifikation. 9. Eigenerklärung, dass eingesetzte Ärzte Fachärzte sind und das medizinische Assistenzpersonal eine Ausbildung zum Rettungssanitäter haben. 10. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. 10a. ggf. ausgefüllte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : 12. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Konzept zur Erbingung der Leistung
Beschreibung : 12. Konzept gemäß Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 70
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung : 13. Ausgefülltes Preisblatt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 17/12/2024 07:30 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 27/12/2024 07:30 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 67 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 30/12/2024 09:00 +01:00
Zusätzliche Informationen : Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die Angebote bearbeitet : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Registrierungsnummer : 01-2002-79-FB412
Postanschrift : Küterstrasse 30
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24103
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Fachbereich 412
Telefon : +49 4315991940
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer : t:04319884542
Postanschrift : Düsternbrooker Weg 94
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24105
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4319884542
Fax : +49 4319884702
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0015

Offizielle Bezeichnung : Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Registrierungsnummer : t:04315991940
Postanschrift : Haart 148
Stadt : Neumünster
Postleitzahl : 24539
Land, Gliederung (NUTS) : Neumünster, Kreisfreie Stadt ( DEF04 )
Land : Deutschland
Telefon : +494321-974-0
Profil des Erwerbers : https://www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0016

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : 71b0cdef-f8a6-4c2e-9292-86aa002cc73d-01
Hauptgrund für die Änderung : Aktualisierte Informationen
Beschreibung : Es ändern sich folgende Termine: Angebotsschluss: 10. Jan. 2015, 7:30 Uhr Angebotsöffnung: 13. Jan. 2025, 9:00 Uhr Fragen möglich bis: 03. Jan. 2025

10.1 Änderung

Abschnittskennung : LOT-0000
Beschreibung der Änderungen : Es ändern sich folgende Termine: Angebotsschluss: 10. Jan. 2015, 7:30 Uhr Angebotsöffnung: 13. Jan. 2025, 9:00 Uhr Fragen möglich bis: 03. Jan. 2025

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : ca843f1b-bc54-48f9-a855-a088fbdde28b - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 19/12/2024 11:13 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00784637-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 248/2024
Datum der Veröffentlichung : 20/12/2024