Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Notebooks für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Notebooks, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2021 eine Ausschreibung …

CPV: 30213100 Ordenadores portátiles
Lugar de ejecución:
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Notebooks für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Organismo adjudicador:
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Número de premio:
EU-I/T 15/2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Freizeit, Sport, Kultur und Religion

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Notebooks für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Beschreibung : Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Notebooks, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2021 eine Ausschreibung durchgeführt. Da die seinerzeit geschlossene Rahmenvereinbarung die Grenze ihrer maximalen Laufzeit erreicht, wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Notebooks durchgeführt. Zudem sind bisher eingesetzte Notebooks durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Notebooks zu ersetzen. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. • ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB) • ARD-POC (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Business-Notebooks in verschiedenen Geräteklassen sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - Ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber vor Ort. Optionale Leistungen sind: - Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation, Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem, Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.) - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Notebooks - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen - Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind in Kapitel 5.3 „Abnahmemengen“ aufgeführt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Kapitel 2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter im Excel-Format“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Kennung des Verfahrens : 205fd97e-18ff-482a-b80c-a5e35acee971
Interne Kennung : EU-I/T 15/2024
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30213100 Tragbare Computer

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Baden-Baden, Stadtkreis ( DE121 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Hauptstandorte der Ausführung sind die Standorte des SWR und der Bezugsberechtigten Baden-Baden, Mainz und Stuttgart, und siehe Vergabeunterlagen, Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte, und Kapitel 5.5 Lieferung

2.1.4 Allgemeine Informationen

Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Notebooks für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Beschreibung : Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Notebooks, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2021 eine Ausschreibung durchgeführt. Da die seinerzeit geschlossene Rahmenvereinbarung die Grenze ihrer maximalen Laufzeit erreicht, wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Notebooks durchgeführt. Zudem sind bisher eingesetzte Notebooks durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Notebooks zu ersetzen. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. • ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB) • ARD-POC (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Business-Notebooks in verschiedenen Geräteklassen sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - Ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber vor Ort. Optionale Leistungen sind: - Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation, Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem, Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.) - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Notebooks - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen - Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind in Kapitel 5.3 „Abnahmemengen“ aufgeführt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Kapitel 2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter im Excel-Format“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Interne Kennung : EU-I/T 15/2024

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30213100 Tragbare Computer

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Baden-Baden, Stadtkreis ( DE121 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Hauptstandorte der Ausführung sind die Standorte des SWR und der Bezugsberechtigten Baden-Baden, Mainz und Stuttgart, und siehe Vergabeunterlagen, Kapitel 3.5 Bezugsberechtigte, und Kapitel 5.5 Lieferung

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 172638-2025
Kennung des Teils der vorherigen Bekanntmachung : ABl. S-Ausgabenummer: 54/2025

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : : Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises erteilt. Erfüllung der Leistung (allgemein).
Beschreibung : Werden alle A-Kriterien der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Aus den Preisangaben des Bieters in den entspr. Zellen des „Preisblatts Notebooks“ in „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ wird der Gesamt-Angebotspreis errechnet. Dieser bezieht sich auf die geplante Abnahmemenge unter Berücksichtigung der dabei geplanten spezifischen Ausführungsvarianten. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-Angebotspreis erhält den Zuschlag, sofern das Angebot alle Anforderungen der vorausgegangenen Prüfungsstufen erfüllt. Sollten zwei oder mehrere Angebote den gleichen Angebotspreis ausweisen, entscheidet das Los. Die geforderten Leistungen mit allen relevanten Grundlagen und Anforderungen sind in diesem Dokument sowie der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter im Excel-Format“ aufgeführt. Der Bieter muss alle in der Farbe „hell-grau“ formatierten Zellen ausfüllen. Die ausgefüllte Anlage 12 muss mit dem Angebot eingereicht werden. Der Bieter muss im Leistungsblatt Allgemein die geforderten Angaben machen bzw. die geforderten Leistungen ohne Einschränkungen bestätigen. Die für die Bestätigung der Leistung relevanten Tabellenblätter „Leistungsblatt Notebook/Convertible/Mobile Workstation“ in der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter im Excel-Format“ müssen vom Bieter ausgefüllt werden. Das für die Ermittlung des Angebotspreises relevante Tabellenblatt „Preisblatt Notebooks“ in der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ muss vom Bieter vollständig ausgefüllt und mit dem Angebot eingereicht werden. Bei der Preiskalkulation / Erstellung des Preisblattes ist zu beachten: - Nebenkosten werden nicht erstattet. - Reisekosten werden nicht erstattet. - Vorauszahlungen werden nicht gewährt. Die Gesamt- Angebotssumme ohne die gesetzliche Umsatzsteuer entspricht dem Angebotspreis. Dieser Angebotspreis muss in die „Anlage 01 – Angebotsschreiben“ übernommen und eingetragen werden. Für die Abrechnung und die Bezahlung gegenüber dem Auftraggeber gilt die gesetzliche Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die im „Preisblatt Notebooks“ der Anlage 12 aufgeführten Stückzahlen dienen aus-schließlich der Bildung und Normierung des Angebotspreises und begründen keine Abnahmeverpflichtung über die in Kapitel 5.3 angegebenen Mengen hinaus.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.6 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : IHK Karlsruhe -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.6 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer : t07119290
Postanschrift : Neckarstraße 230
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70190
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
Telefon : 000
Internetadresse : https://www.swr.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 (721) 926-8730
Fax : +49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : IHK Karlsruhe
Registrierungsnummer : DE 143588945
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76133
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 721174290
Rollen dieser Organisation :
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 5f2874a6-b8fe-4213-9f44-c4b1d79c2a27 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 09/04/2025 16:05 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00237040-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 72/2025
Datum der Veröffentlichung : 11/04/2025