Beschreibung
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Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst Planungsleistungen/Leistungsbilder gem. HOAI 2021, Anhang 1, Abschnitt 1.2 Bauphysik, sowie in Anlehnung an die AHO Hefte Nr. 23 und 44. In der Rahmenvereinbarung sind die Leistungsphasen 2-8 zu erbringen. (Aufgrund von Eigenleistungen in Teilbereichen auch Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen). Neben Grundleistungen sind auch besondere Leistungen zu erbringen. Es sind verschiedene Objekte aus der Anlage 1, Pkt. 1.2 HOAI 2021und Objekte aus der Anlage 10, Pkt. 10.2 HOAI 2021 enthalten. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 242.000.000,00 Euro netto anrechenbare Kosten für die Vertragslaufzeit. Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens beträgt 266.200.000,00 Euro netto anrechenbare Kosten für die Vertragslaufzeit. (Bei Rahmenvereinbarungen oder dynamischen Beschaffungssystemen - veranschlagter maximaler Gesamtwert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems) Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weniger Auftragnehmern (mindestens 1 Auftragnehmer) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Rahmenvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Die Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 20 Einzelaufträge erwartet, davon ca. 10% der anrechenbaren Kosten Umbauten und Modernisierungen. Mögliche Objekte für Wärmeschutz und Energiebilanzierung sind gem. Objektliste Gebäude Anlage 10, Pkt. 10.2 HOAI 2021: - Wohnen, - Büro/Verwaltung/Staat/Kommune, - Gesundheit/Betreuung, - Handel, Verkauf/Gastgewerbe, - Freizeit/Sport, - Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft, - Infrastruktur Mögliche Objekte für Bauaukustik gem. den Objektlisten Bauphysik, Anlage 1, Pkt. 1.2 HOAI 2021 sind: Objekte der Honorarzonen I bis III Mögliche Objekte für Raumakustik gem. den Objektlisten Bauphysik, Anlage 1, Pkt. 1.2 HOAI 2021 sind: - Großraumbüros, - Unterrichts-, Vortrags- und Sitzungsräume, - Mehrzweckhallen, - Innenräume mit veränderlichen akustischen Eigenschaften Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung können bezüglich der Baukosten größere und kleinere Bauprojekte enthalten. Die Rahmenvereinbarung ist als VS-Maßnahme (>>VS-OFFEN<<) eingestuft Die Einstufung der konkreten Projekte erfolgt erst im Einzelabruf. Hauptorte der Ausführung: Es handelt sich bei den geplanten Einzelabrufen (Projekten) um Bundeswehr- Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern. Der Zuständigkeitsbereich umfasst folgende Kreise/Kreisfreie Städte: Donnersbergkreis, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Pirmasens, Bruchmühlbach-Miesau, Kreis Kaiserslautern, Zweibrücken, Kaiserslautern, Südwestpfalz, Kusel. Bedingung für die Ausführung des Auftrags: Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber am Verfahren teilnehmen und den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Staatenliste", s. Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten stammen, in denen nach Feststellung des Bundeministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG). Der Bewerber muss die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung aufweisen. Form der Sicherheitsüberprüfung: Ü2 nach SÜG Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: Aktuell ist die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung nicht abzusehen. Die Festlegungen ob und wann eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich wird erfolgt im Einzelabruf.