Infraestructura de red

Qualifizierungssystem Netzwerktechnik

Die Rhein-Necker-Verkehr GmbH beabsichtigt im Rahmen dieses Qualifizierungssystems die Lieferung, Lizenzierung und Maintenance von Netzwerktechnik für Projekte im Verkehrsnetz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH. Vergabegegenstand ist die Lieferung, Lizenzierung und Maintenance folgender Komponenten: • Cisco Catalyst 9300-24S-A SwitchThinClients • Cisco Catalyst C1000-8FP-2G-L Switch • Cisco Catalyst C1000-16FP-2G-L Switch • Cisco Catalyst C1000-24FP-4G-L …

CPV: 32424000 Infraestructura de red
Lugar de ejecución:
Qualifizierungssystem Netzwerktechnik
Organismo adjudicador:
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Número de premio:
226-23-E14

Deutschland-Mannheim: Netzwerkinfrastruktur

2023/S 183-568377

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabe@rnv-online.de
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
I.3) Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6) Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Qualifizierungssystem Netzwerktechnik

Referenznummer der Bekanntmachung: 226-23-E14
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3) Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Rhein-Necker-Verkehr GmbH beabsichtigt im Rahmen dieses Qualifizierungssystems die Lieferung, Lizenzierung und Maintenance von Netzwerktechnik für Projekte im Verkehrsnetz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH.

Vergabegegenstand ist die Lieferung, Lizenzierung und Maintenance folgender Komponenten:

• Cisco Catalyst 9300-24S-A SwitchThinClients

• Cisco Catalyst C1000-8FP-2G-L Switch

• Cisco Catalyst C1000-16FP-2G-L Switch

• Cisco Catalyst C1000-24FP-4G-L Switch

• Cisco Catalyst C9200L-48P-4G-E Switch

• Cisco Catalyst C9300L-24P-4X-A Switch

• Cisco Catalyst C9300L-48P-4X-A Switch

• Cisco Catalyst C9130AXI-E AP (Indoor Access Point)

• Cisco Catalyst C9124AXI-E AP (Outdoor Access Point)

• ggfs. weitere Cisco Catalyst Komponenten

In dem Qualifizierungssystem ist festgelegt, welche Anforderungen ein Händler erfüllen muss, um künftig in die Vergabe von Netzwerktechnik einbezogen zu werden (Eignungskriterien).

Alle Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, werden in das Verzeichnis der geprüften Unternehmen (§ 48 Abs. 8 SektVO) aufgenommen und können anschließend an den künftigen Verfahren zur Vergabe der Lieferung von Netzwerktechnik teilnehmen. Die konkreten Leistungsvergaben werden jeweils im Wettbewerb in einem nicht offenen Verfahren oder in einem Verhandlungsverfahren (§ 48 Abs. 9 SektVO) unter den Unternehmen stattfinden, die sich im Rahmen des Qualifizierungssystems qualifiziert haben. Die jeweiligen Anforderungen an die Leistungen ergeben sich dann aus den Vergabeunterlagen, auf die die Unternehmen Angebote abgeben können.

II.2.5) Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8) Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben:
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften 7 / 7 geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2023