Combustible para motores diésel
Qualifizierungssystem Dieselbeschaffung
Für den Fuhrpark benötigt die Stadtwerke München GmbH jährlich ca. 9 Mio. Liter Dieselkraftstoff schwefelfrei.
Deutschland-München: Dieselkraftstoff
2022/S 244-703621
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Fahrzeuge und Lieferleistungen
E-Mail: freier.claudia@swm.de
Telefon: +49 892361-4885
Fax: +49 892361-704885
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Dieselbeschaffung
München
Für den Fuhrpark benötigt die Stadtwerke München GmbH jährlich ca. 9 Mio. Liter Dieselkraftstoff schwefelfrei.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das antragstellende Unternehmen muss
(1) in rechtlicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und in finanzieller Hinsicht in der Lage sein seine Verbindlichkeiten zu erfüllen;
(1a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen;
(1b) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind;
(1c) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
(1d) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;
(1e) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
(2) über eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Auftragskapazität verfügen,
(2a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen;
(2b) Angabe der mittleren Gesamtumsätze (netto in EUR), der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(2c) Angabe der mittleren Umsätze (netto in EUR), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(3) über eine ausreichende technische Leistungsfähigkeit und Erfahrungswerte aus der Ausführung vergleichbarer Auftragsarten bzw. Leistungsbereiche verfügen, um die Aufträge fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
(3a) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
(3b) Angabe der mittleren Anzahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte (inkl. Leitungspersonal),
(3c) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
(4)Technische Präqualifikation
4a) Der Dieselkraftstoff muss zwingend im Minimum der DIN EN 590 in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen
4b) Je nach Jahreszeit werden unterschiedliche Anforderungen an das Kälteverhalten des Dieselkraftstoffs gestellt.
4c) Die eingesetzten Fahrzeuge haben die Euro-Norm und entsprechen den gültigen ADR Vorschriften
4d) Es wird jeweils nur ein Tank befüllt (nicht mehrere gleichzeitig).
4e) Betankung muss ohne Pumpendruck durchgeführt werden (keine Druckbetankung)
4f) Die Mitlieferung eines EG-Sicherheitsdatenblattes entsprechend Art. 31 der Verordnung (EG) Nr.1907/2006(REACH-Verordnung) sowie §5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der jeweils aktuellen Fassung(Kennzeichnung nach GHS/CLP-Verordnung 1272/2008/EG) ist zwingend erforderlich.
4g) Im Lieferantenportal ist uns ein Produktdatenblatt für den Dieselkraftstoff schwefelfrei hochzuladen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern dies noch nicht erfolgt ist, muss für die Anforderung der Antragsunterlagen eine einmalige Erstregistrierung im Lieferantenportal der SWM erfolgen ( https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen ). Nach dieser Registrierung wird ein geschützter Zugang mit Benutzername und Passwort bereitgestellt unter dem die Anmeldung im Lieferantenportal erfolgen kann.
Nach der Anmeldung im Lieferantenportal der SWM können die Antragsunterlagen mit Angabe des Aktenzeichens (siehe Ziffer II 1.1) durch den Antragsteller online angefordert werden. Nach Eingang dieser Anforderung erfolgt zeitnah die Freischaltung der Antragsunterlagen im System zur Einsichtnahme und Erstellung des Antrages.
Die Einreichung des Antrags erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Die Antragstellung ist für interessierte Unternehmen während der Laufzeit des Qualifizierungssystems immer möglich.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).