Combustible para motores diésel

Qualifizierungssystem Dieselbeschaffung

Für den Fuhrpark benötigt die Stadtwerke München GmbH jährlich ca. 9 Mio. Liter Dieselkraftstoff schwefelfrei.

CPV: 09134200 Combustible para motores diésel
Lugar de ejecución:
Qualifizierungssystem Dieselbeschaffung
Organismo adjudicador:
Stadtwerke München GmbH
Número de premio:
SV-CKU-171129-003

Deutschland-München: Dieselkraftstoff

2022/S 244-703621

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke München GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Fahrzeuge und Lieferleistungen
E-Mail: freier.claudia@swm.de
Telefon: +49 892361-4885
Fax: +49 892361-704885
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.swm.de/einkauf/lieferantenportal
I.6) Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Qualifizierungssystem Dieselbeschaffung

Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CKU-171129-003
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
09134200 Dieselkraftstoff
II.1.3) Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2) Beschreibung
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

München

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Für den Fuhrpark benötigt die Stadtwerke München GmbH jährlich ca. 9 Mio. Liter Dieselkraftstoff schwefelfrei.

II.2.5) Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.8) Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.9) Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Das antragstellende Unternehmen muss

(1) in rechtlicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und in finanzieller Hinsicht in der Lage sein seine Verbindlichkeiten zu erfüllen;

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

(1a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen;

(1b) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind;

(1c) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;

(1d) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens;

(1e) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

(2) über eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Auftragskapazität verfügen,

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

(2a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB vorliegen;

(2b) Angabe der mittleren Gesamtumsätze (netto in EUR), der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;

(2c) Angabe der mittleren Umsätze (netto in EUR), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

(3) über eine ausreichende technische Leistungsfähigkeit und Erfahrungswerte aus der Ausführung vergleichbarer Auftragsarten bzw. Leistungsbereiche verfügen, um die Aufträge fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

(3a) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.

(3b) Angabe der mittleren Anzahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte (inkl. Leitungspersonal),

(3c) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

(4)Technische Präqualifikation

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

4a) Der Dieselkraftstoff muss zwingend im Minimum der DIN EN 590 in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen

4b) Je nach Jahreszeit werden unterschiedliche Anforderungen an das Kälteverhalten des Dieselkraftstoffs gestellt.

4c) Die eingesetzten Fahrzeuge haben die Euro-Norm und entsprechen den gültigen ADR Vorschriften

4d) Es wird jeweils nur ein Tank befüllt (nicht mehrere gleichzeitig).

4e) Betankung muss ohne Pumpendruck durchgeführt werden (keine Druckbetankung)

4f) Die Mitlieferung eines EG-Sicherheitsdatenblattes entsprechend Art. 31 der Verordnung (EG) Nr.1907/2006(REACH-Verordnung) sowie §5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der jeweils aktuellen Fassung(Kennzeichnung nach GHS/CLP-Verordnung 1272/2008/EG) ist zwingend erforderlich.

4g) Im Lieferantenportal ist uns ein Produktdatenblatt für den Dieselkraftstoff schwefelfrei hochzuladen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 242-639053
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben:

Sofern dies noch nicht erfolgt ist, muss für die Anforderung der Antragsunterlagen eine einmalige Erstregistrierung im Lieferantenportal der SWM erfolgen ( https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen ). Nach dieser Registrierung wird ein geschützter Zugang mit Benutzername und Passwort bereitgestellt unter dem die Anmeldung im Lieferantenportal erfolgen kann.

Nach der Anmeldung im Lieferantenportal der SWM können die Antragsunterlagen mit Angabe des Aktenzeichens (siehe Ziffer II 1.1) durch den Antragsteller online angefordert werden. Nach Eingang dieser Anforderung erfolgt zeitnah die Freischaltung der Antragsunterlagen im System zur Einsichtnahme und Erstellung des Antrages.

Die Einreichung des Antrags erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Die Antragstellung ist für interessierte Unternehmen während der Laufzeit des Qualifizierungssystems immer möglich.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/12/2022