Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung …

CPV: 50711000 Servicios de reparación y mantenimiento de equipos eléctricos de edificios
Plazo:
21 de enero de 2025 a las 10:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Organismo adjudicador:
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Número de premio:
163/2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Beschreibung : Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Kennung des Verfahrens : 7c42f7e3-c262-4810-893e-2cca4d3ba222
Interne Kennung : 163/2024
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5RGK 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals ( https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 4.) Jeder Bieter kann ein Angebot für ein oder alle Lose abgeben. Es ist jedoch eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen, wonach jeder Bieter den Zuschlag für maximal ein Los im Bereich der Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen (Lose 1 bis 5) sowie für maximal ein Los im Bereich der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte (Lose 6 bis 7) erhalten kann. Die weiteren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 5) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 21.02.2025.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 2

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe :
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften :
Korruption :
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung :
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs :
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen :
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung :
Betrugsbekämpfung :
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels :
Zahlungsunfähigkeit :
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen :
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter :
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. :
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren :
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens :
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit :
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen :
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen :
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge :
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit :
Entrichtung von Steuern :
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Ostsachsen - Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Beschreibung : Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung : Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Russlandsanktionen
Beschreibung : Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Umsatz
Beschreibung : Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000 EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzprojekte
Beschreibung : Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und Größe nachweisen können.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 21/01/2025 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 21/01/2025 10:01 +01:00
Zusätzliche Informationen : Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Chemnitz - Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Beschreibung : Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung : Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Russlandsanktionen
Beschreibung : Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Umsatz
Beschreibung : Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000 EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzprojekte
Beschreibung : Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und Größe nachweisen können.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 21/01/2025 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 21/01/2025 10:01 +01:00
Zusätzliche Informationen : Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Leipzig - Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Beschreibung : Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung : Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Russlandsanktionen
Beschreibung : Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Umsatz
Beschreibung : Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000 EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzprojekte
Beschreibung : Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und Größe nachweisen können.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 21/01/2025 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 21/01/2025 10:01 +01:00
Zusätzliche Informationen : Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Ostthüringen- Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Beschreibung : Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Interne Kennung : 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung : Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Russlandsanktionen
Beschreibung : Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Umsatz
Beschreibung : Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000 EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzprojekte
Beschreibung : Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und Größe nachweisen können.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 21/01/2025 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 21/01/2025 10:01 +01:00
Zusätzliche Informationen : Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Westthüringen - Prüfung ortsfeste elektrische Anlagen
Beschreibung : Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Interne Kennung : 5

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung : Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Russlandsanktionen
Beschreibung : Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Umsatz
Beschreibung : Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000 EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzprojekte
Beschreibung : Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und Größe nachweisen können.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 21/01/2025 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 21/01/2025 10:01 +01:00
Zusätzliche Informationen : Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : Sachsen - Prüfung ortsveränderliche elektrische Geräte
Beschreibung : Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Interne Kennung : 6

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung : Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Russlandsanktionen
Beschreibung : Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Umsatz
Beschreibung : Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000 EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzprojekte
Beschreibung : Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und Größe nachweisen können.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 21/01/2025 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 21/01/2025 10:01 +01:00
Zusätzliche Informationen : Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : Thüringen - Prüfung ortsveränderliche elektrische Geräte
Beschreibung : Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Prüfung aller ortsveränderlichen bzw. ortsfesten elektrischen Geräte sowie der ortsfesten Anlagen, die regelmäßigen und vollständigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschriften 3 und 4, den DGUV Informationen 203-070 und 215-410 (Abschnitt 8.3.5) sowie aus der BetrSichV, aus der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen nach TRBS 1111 und 1201, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen. Alle Prüfungen erfolgen entsprechend den DIN VDE-Bestimmungen, maßgeblich der DIN VDE 0701-0702 und der DIN VDE 0105-100.
Interne Kennung : 7

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung : Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Russlandsanktionen
Beschreibung : Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen)
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Umsatz
Beschreibung : Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1 23.000 EUR Los 2 23.000 EUR Los 3 12.000 EUR Los 4 12.000 EUR Los 5 14.000 EUR Los 6 160.000 EUR Los 7 80.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und auf mehr als ein Los im Bereich der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung der jeweils höchste Wert der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Referenzprojekte
Beschreibung : Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes pro Jahr - der Beschreibung der Leistung. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art, also aus dem Bereich der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, und Größe nachweisen können.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RGK/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 21/01/2025 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 21/01/2025 10:01 +01:00
Zusätzliche Informationen : Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer : DE256878834
Postanschrift : Augustinerstraße 38
Stadt : Erfurt
Postleitzahl : 99084
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle, Herr Torsten Schröer
Telefon : +49 80010590-80070
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-9499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : 6909668c-74de-4cc5-8704-2d145f03bbb2-01
Hauptgrund für die Änderung : Korrektur – Beschaffer
Beschreibung : Der Absatz in Punkt 5.1.4 entfällt jeweils.

10.1 Änderung

Abschnittskennung : PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen : Anstatt: "Maximale Verlängerungen: 2 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Auftraggeberin kann den Vertrag zwei Mal um zwölf weitere Monate verlängern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31.10.2027." muss es heißen: "-"

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 0d800272-0c54-4757-92f7-1ffe8dadcae4 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/12/2024 13:30 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00776651-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 246/2024
Datum der Veröffentlichung : 18/12/2024