Zusätzliche Informationen
:
Das Theater Freiburg befindet sich in der Bertoldstraße 46 am Rande der Freiburger Altstadt. Es ist ein Mehrspartenhaus, in dem viele Arten von Vorstellungen angeboten werden: Schauspiel, Oper, Tanz, Philharmonische Konzerte, Junges Theater, Lesungen u.v.m. Mit täglich wechselnden Aufführungen im Großen Haus, Kleinem Haus, Winterer-Foyer, Kammerbühne, Werkraum, Außenbereich und anderen Orten sowie Proben-, Werkstatt-, Technik- und Verwaltungsbetrieb ist das Theater beinahe rund um die Uhr in Betrieb. Das heutige Theatergebäude wurde 1905 – 1910 nach Plänen des Berliner Architekten Heinrich Seeling erbaut. Der mit hellem Sandstein verkleidete Baukörper ist zum Platz der Alten Synagoge ausgerichtet. Im zweiten Weltkrieg wurde das Theater massiv beschädigt und anschließend wieder aufgebaut. In den 1960er Jahren wurde der Jugendstilgiebel des Historischen Theaters entfernt und das Theater um das Dachgeschoss erweitert, das die musikalischen Probenräume beherbergt. Der ursprünglich als Kino genutzte Flachdachanbau nach Süden wurde 1954 errichtet. Als das heutige Kleine Haus wurde 1996 das ehem. Kino in einen Theatersaal umgenutzt. Ebenfalls in den 1990er Jahren wurden der Zuschauerraum des Großen Hauses und das sog. Wintererfoyer saniert. Diese Räume sowie die Anbauten aus späteren Jahrzehnten sind nicht Teil der Sanierungsaufgabe. Die Bühnentechnik des Großen Hauses wurde 2012-14 erneuert. Im Jahr 2017 wurde durch ein Projektteam bestehend aus Architekt,Tragwerksplaner, HLS- und ELT-Planer sowie Gutachten zur Sandsteinfassade, Brandschutz und Schadstoffen, eine Machbarkeitsstudie zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs erstellt. Die hierin ermittelten Maßnahmen sollen im Rahmen der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung überprüft, sowie auf die in dieser Bekanntmachung formulierten Maßnahmenpakete und an das zur Verfügung stehende Budget angepasst werden. Es steht eine Förderung im Rahmen des Programms „KulturInvest“ des Bundes an das Theater Freiburg über ca. 13 Mio € in Aussicht, so dass insgesamt ein Budget von ca. 26.000000 € (brutto KG 200-700) zur Verfügung stehen wird, an welches das Maßnahmenpaket angepasst werden muss. Auf Grundlage der Entwurfsplanung und Kostenberechnung wird der formale Förderantrag gestellt werden. Da voraussichtlich einzelne Maßnahmen nicht förderfähig sein werden, werden sich die Budgetanteile entsprechend verschieben. Auch dies soll im Rahmen der Vorentwurfsplanung herausgearbeitet werden. Der Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Gebäudesubstanz, Brandschutz und Energieeffizienz stehen ebenso im Mittelpunkt der Planung wie die Modernisierung des Spielbetriebs und der Bühnentechnik sowie Barrierefreiheit und Arbeitssicherheit. Auf Grund der o.g. Förderung handelt es sich bei der Maßnahme um ein sogenanntes Zuwendungsbauverfahren, bei welcher die RZBau zu beachten ist. Des Weiteren wird vom Fördergeber eine Nachhaltigkeitszertifizierung (ggf. sinngemäße Anwendung) sowie Kunst am Bau im Rahmen der Maßnahme erwartet. Die in der Projektbeschreibung beschriebenen Maßnahmenpakete basieren auf der Machbarkeitsstudie und sollen nun im Rahmen der LPH 1- 3 überprüft und an das zur Verfügung stehende Budget angepasst werden. Hierbei können Maßnahmen sowohl entfallen als auch ergänzt werden. Wesentlicher Teil der Planungsaufgabe ist die Planung des Bauablaufs in Rücksichtnahme auf Spielbetrieb und Spielpausen des Theaters. Eine Auslagerung des Kleinen Hauses ist nicht geplant. Aufgrund der Störempfindlichkeit des Theaterbetriebs ist die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags zum Bauablauf bei laufendem Betrieb bzw. Einbindung der Spielpausen erforderlich. Voraussichtlich geplanter zeitlicher Ablauf: Planungsbeginn 2. Quartal 2024 Abschluss LPH 2 mit Kostenschätzung im 3. Quartal 2024 Baubeginn Juli 2026 Die Energieleitlinie der Stadt Freiburg ist, soweit es der Denkmalschutz zulässt, einzuhalten. Für die Leistungen der Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020), Projektstufen 1-5, HB A-E wird ein geeignetes Büro gesucht, das Erfahrung mit sensiblen Nutzungen im laufenden Betrieb und mit historischer Bausubstanz hat. Optional sind Besondere Leistungen Bestandteil des Leistungsbildes. Nähere Angaben erfolgen im Mustervertrag, der mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Projektstufen analog zu den Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Weitere Informationen zum Projekt entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. In der ersten Stufe werden die Projektstufen analog zu den Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso behält sich der Auftraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst zu erbringen. Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: o Machbarkeitsstudie o ingenieurtechnische Stellungnahme aus 2023 zum Thema Photovoltaik-Anlagen auf dem Dachtragwerk des Kleinen Hauses o Angebotsformular o Vertragsentwürfe inkl. Anlagen. Zuschlagkriterien Projektmanagement / Gewichtung: 35 Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter / Gewichtung: 35 Honorarangebot / Gewichtung: 30