Projektsteuerungsleistungen Neubau Bildungszentrum

Projektsteuerungsleistungen Neubau Bildungszentrum Im Zuge des Strukturwandelprozesses will die Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (NEUBI) den "Neubau eines innovativen Bildungszentrums Mitteldeutschland" (nachfolgend BZM) zur Stärkung und Sicherung der Fachkräfte für den Industriestandort Bitterfeld-Wolfen errichten. Das BZM soll als überbetriebliche Berufsbildungsstätte eine Kapazität für mehr als 250 Auszubildende pro Lehrjahr …

CPV: 71541000 Servicios de gestión de proyectos de construcción
Lugar de ejecución:
Projektsteuerungsleistungen Neubau Bildungszentrum
Organismo adjudicador:
Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Número de premio:
PS 01/24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Projektsteuerungsleistungen Neubau Bildungszentrum
Beschreibung : Projektsteuerungsleistungen Neubau Bildungszentrum
Kennung des Verfahrens : 3c27049d-ea8d-4f8b-9007-aee6a5ddd63e
Interne Kennung : PS 01/24
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl : 06749
Land, Gliederung (NUTS) : Anhalt-Bitterfeld ( DEE05 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Projektsteuerungsleistungen Neubau Bildungszentrum
Beschreibung : Im Zuge des Strukturwandelprozesses will die Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (NEUBI) den "Neubau eines innovativen Bildungszentrums Mitteldeutschland" (nachfolgend BZM) zur Stärkung und Sicherung der Fachkräfte für den Industriestandort Bitterfeld-Wolfen errichten. Das BZM soll als überbetriebliche Berufsbildungsstätte eine Kapazität für mehr als 250 Auszubildende pro Lehrjahr bieten und dabei praktische Ausbildung, aber auch Berufsorientierung und Berufsvorbereitung, ermöglichen. Das neue Gebäude soll optimale Lernbedingungen durch moderne, gut ausgestattete Räumlichkeiten, die den aktuellen pädagogischen und technischen Ausbildungsstandards entsprechen. Das vorgesehene Areal liegt am südwestlichen Eingang zum Zentrum Bitterfelds und besitzt eine Flächengröße von 15.600 m². Die geplante Bruttogrundfläche (BGF) des gesamten Neubaus beträgt ca. 9.900 m², die Nettogrundfläche (NUF) 7.600 m². Die Gesamtkosten belaufen sich gemäß der Grobkostenschätzung auf € 74.574.014,85. Die künftige Betreibergesellschaft des BZM wird über eine europaweite Ausschreibung im weiteren Verfahren gesucht. Der Betreiber ist für den Betrieb der Einrichtung über den Zweckbindungszeitraum zuständig. Dazu gehört die Umsetzung des pädagogischen Konzepts und die Durchführung des Ausbildungsprogramms. Die Vorbereitung und vollumfängliche Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung dieses Vergabeverfahrens ist Aufgabe der Projektsteuerung. Inhalt dieser Vergabe sind Projektsteuerungs- und Projektleitungleistungen für die Planung und den Bau des Bildungszentrums in Anlehnung an AHO Heft 9 der Projektstufen 1 bis 5 in den Handlungsbereichen A bis E und darüber hinausgehende Besondere Leistungen entsprechend AHO Heft 19, beschrieben in Anlage (1). Zunächst sollen in einem ersten Schritt nur die Projektstufen 1 und 2 für das Projekt Neubau erbracht werden. Die weiteren Projektstufen sind für eine stufenweise weitere Beauftragung vorgesehen.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Inhalt dieser Vergabe sind Projektsteuerungs- und Projektleitungleistungen für die Planung und den Bau des Bildungszentrums in Anlehnung an AHO Heft 9 der Projektstufen 1 bis 5 in den Handlungsbereichen A bis E und darüber hinausgehende Besondere Leistungen entsprechend AHO Heft 19, beschrieben in Anlage (1). Zunächst sollen in einem ersten Schritt nur die Projektstufen 1 und 2 für das Projekt Neubau erbracht werden. Die weiteren Projektstufen sind für eine stufenweise weitere Beauftragung vorgesehen.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl : 06749
Land, Gliederung (NUTS) : Anhalt-Bitterfeld ( DEE05 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 07/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2031

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitäts-, Nachtrags- und Kostenmanagment
Beschreibung : Management Bau
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 6
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Fördermittelmanagement
Beschreibung : Management Fördermittel
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 6
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Termin und Vergabemanagement
Beschreibung : Termin, Vergabe
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 8
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Zusammenarbeit zwischen AG und AN
Beschreibung : Kooperation
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Personaleinsatz, Organisation und Aufstellung des Projektteams
Beschreibung : Qualität Leistungserbringer
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität der Präsentation
Beschreibung : Auftreten
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Gesamtpreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Landesverwaltungsamt, Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft mbH -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 594 091,06 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : PROJECTUM Steuerungsgesellschaft mbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 1 594 091,06 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 02/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Registrierungsnummer : t:03493 92 98 11
Postanschrift : Burgstr. 37
Stadt : Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl : 06749
Land, Gliederung (NUTS) : Anhalt-Bitterfeld ( DEE05 )
Land : Deutschland
Telefon : 0049 3493 92 98 0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Registrierungsnummer : t:00493455140
Postanschrift : Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt : Halle
Postleitzahl : 06112
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3455140
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer : t03916230446
Postanschrift : Alter Markt 8
Stadt : Magdeburg
Postleitzahl : 39104
Land, Gliederung (NUTS) : Magdeburg, Kreisfreie Stadt ( DEE03 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : PROJECTUM Steuerungsgesellschaft mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE294448405
Postanschrift : Rudolf-Breitscheid-Straße 10
Stadt : Halle (Saale)
Postleitzahl : 06110
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 34520933260
Fax : +49 345209332-80
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 188ce784-72a4-4b0c-98fd-aa5f05454ec9 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 02/04/2025 12:55 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00216972-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 66/2025
Datum der Veröffentlichung : 03/04/2025