Zusätzliche Informationen
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1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formularen einzureichen, die über den mit der Bekanntmachung durch eHAD zur Verfügung gestellten Link heruntergeladen werden können. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen. 2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Bewerbungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Bewerbungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen. 3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. 4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 21.10.2024, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet. 5) Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb: Es ist beabsichtigt, alle Bewerber, die einen vollständigen und im Übrigen den (Mindest-)Anforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag abgegeben haben, zur Abgabe eines (Erst-)Angebots einzuladen. 6) Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Der AG sieht eine Abschichtung der Teilnehmer in der Angebotsphase vor. Nach Prüfung der Erstangebote werden nur diejenigen drei Bieter, deren Angebote anhand der Zuschlagskriterien "Preis" und "Personaleinsatzkonzept" am höchsten bewertet sind, zu einem Fachgespräch im Rahmen einer ersten Verhandlungsrunde eingeladen. Zum konkreten Vorgehen wird auf Ziff. 5.1 des Dokuments "AzA" verwiesen. 7) Für die spätere Angebotsphase gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, nach der ersten Verhandlungsrunde auch weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO). 8) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. 9) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren. 10) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO. 11) Folgender Verfahrensablauf ist vorgesehen: Im Anschluss an die Submission der Angebote werden nur diejenigen drei Bieter, deren Angebote anhand der Zuschlagskriterien "Preis" (siehe Ziff. 5.2.1 AzA) und "Personaleinsatzkonzept" (siehe Ziff. 5.2.2 AzA) am höchsten bewertet sind, zu einem Fachgespräch im Rahmen einer ersten Verhandlungsrunde eingeladen. Gegenstand der Verhandlungsrunde ist insbesondere die Lösung einer Aufgabe aus dem Projektalltag (siehe Ziff. 5.2.2 AzA). Die Bieter haben für die Verhandlungsrunde und die Verhandlungen sicherzustellen, dass die im Angebot namentlich benannten Teammitglieder an dem Verhandlungsgespräch teilnehmen und die im Rahmen der Aufgabenstellung geforderten Lösungen erläutern. Die Bewertungskriterien sind der AzA zu entnehmen. Für den Fall, dass einer oder mehrere der besten drei Bieter bei der Lösung der Aufgabe aus dem Projektalltag mit 4 oder weniger Punkten zu bewerten ist/sind, scheiden diese wegen prognostiziert mangelhafter Leistungserfüllung aus dem Vergabeverfahren aus und rücken die bei vorangegangener Angebotswertung bislang nachrangigen Bieter in gleicher Anzahl dergestalt nach, dass der Auftraggeber eine weitere Verhandlungsrunde mit diesen nachrückenden Bietern führt. In dieser Verhandlungsrunde wird den nachgerückten Bietern dieselbe Aufgabe aus dem Projektalltag gestellt. Die Bieter, die an einer Verhandlungsrunde teilgenommen haben, erhalten im Folgenden die Möglichkeit, ihre Angebote entsprechend den Ergebnissen der ersten Verhandlungsrunde anzupassen und zu überarbeiten. Davon ausgenommen ist die zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossene Bewertung der Aufgabenstellung nach Maßgabe des Zuschlagskriteriums "Aufgabe aus dem Projektalltag" (siehe Ziff. 5.2.2 AzA). Das überarbeitete Angebot stellt voraussichtlich das letztverbindliche Angebot ("Final Offer") dar. Der Auftraggeber behält sich allerdings gemäß § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen , ohne in Verhandlungen einzutreten. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, sofern dies erforderlich sein sollte, auch weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Sofern Verhandlungen stattfinden, wird der Ablauf des Gesprächstermins den Bietern rechtzeitig mit der Einladung zu den Gesprächen bekannt gegeben. Für die Zuschlagsentscheidung werden die Angebote (Erstangebote oder nach etwaigen Verhandlungen vorliegende Final Offer) anhand des in der AzA beschriebenen Bewertungsschemas bewertet.