Beschreibung
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Geforderte Mindeststandards zu 2. Projektleiter Anlagenbau: a) Der Projektleiter Anlagenbau hat einen Studiennachweis eines (Fach-)Hochschulstudiums im Bauwesen, Maschinenbau, Versorgungstechnik, Verfahrenstechnik, Schiffbau oder vergleichbares Studium vorzulegen b) Er hat einen Nachweis seiner Berufserfahrung in vergleichbarer Funktion als Projektleiter im Bereich Anlagenbau bei der Errichtung von Wärmeversorgungs-, Wärmeverteilungs- oder Wärmespeicherungsanlagen zu erbringen c) Der Projektleiter Anlagenbau hat mindestens eine persönliche Referenz aus dem Bereich Anlagenbau einer Wärmeversorgungs-, Wärmeverteilungs- oder Wärmespeicherungsanlage vorzulegen, welche folgende Anforderungen kumulativ erfüllt: Nennweite >= DN 250, Druckstufe >= PN 25 und Fertigstellung und Inbetriebnahme innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ende Teilnahmefrist). Hinweis: Eine Personalunion zwischen Projektleiter Anlagenbau und Schweißfachingenieur ist möglich. Geforderte Mindeststandards zu 3. Bau-/Montageleiter: a) Der Bau – und Montageleiter hat einen Studiennachweis eines (Fach-)Hochschulstudiums im Bauwesen, Maschinenbau, Versorgungstechnik, Verfahrenstechnik, Schiffbau oder eines vergleichbaren Studiums oder einen Abschluss als Techniker, (Industrie-)Meister oder geprüfter Polier in Richtung Metall, Maschinentechnik, Maschinenbau, Mechatronik oder vergleichbarer Abschluss zu erbringen b) Der Bau– und Montageleiter hat mindestens eine persönliche Referenz aus dem Bereich Rohrbau einer Fernwärmeleitung/ Stahlmedienleitung vorzulegen, welche folgende Anforderungen kumulativ erfüllt: Nennweite >= DN 500, Druckstufe >= PN 25 und Fertigstellung und Inbetriebnahme in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende Teilnahmefrist). Hinweis: Eine Personalunion zwischen Bau-/ Montageleiter und Schweißfachingenieur ist möglich. Geforderte Mindeststandards zu 4. Schweißfachingenieur: a) Der Schweißfachingenieur hat ein Zertifikat als Internationaler Schweißfachingenieur IWE (SFI) zu erbringen b) Der Schweißfachingenieur hat mindestens eine persönliche Referenz aus dem Bereich Rohrbau einer Fernwärmeleitung/ Stahlmedienleitung vorzulegen, welche folgende Anforderungen kumulativ erfüllt: Nennweite >= DN 500, Druckstufe >= PN 25 und Ferigstellung und Inbetriebnahme in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende Teilnahmefrist). Hinweis: Eine Personalunion zwischen Projektleiter Anlagenbau und Schweißfachingenieur oder Bau-/Montageleiter und Schweißfachingenieur ist möglich. Geforderte Mindeststandards zu 5. Projektleiter E-/MSR-Technik (Strom): a) Der Projektleiter E-/MSR-Technik (Strom) hat einen Studiennachweis eines (Fach-)Hochschulstudiums in Elektrotechnik, Automatisierungstechnik oder eines vergleichbaren Studiums zu erbringen b) Der Projektleiter E-/MSR-Technik (Strom) hat mindestens zwei persönliche Referenzen aus dem Bereich Errichtung einer Trafostation und Mittelspannungs– und Niederspannungsschaltanlage vorzulegen, welche folgende Anforderung erfüllen: Fertigstellung und Inbetriebnahme in den letzten 8 Jahren (Stichtag: Ende Teilnahmefrist). Hinweis: Eine Personalunion zwischen Projektleiter E-/MSR-Technik (Strom) und Projektleiter E-/MSR-Technik (Leittechnik) ist möglich. Geforderte Mindeststandards zu 6. Projektleiter E-/MSR (Leittechnik): a) Der Projektleiter E-/MSR-Technik (Leittechnik) hat einen Studiennachweis eines (Fach-)Hochschulstudiums in Elektrotechnik, Automatisierungstechnik oder eines vergleichbaren Studiums zu erbringen b) Der Projektleiter E-/MSR-Technik (Leittechnik) hat mindestens zwei persönliche Referenzen aus dem Bereich Errichtung und Inbetriebnahme einer Steuerungs- und Leittechnikstation mit der Leittechnikhardware (ABB Melody, 800xA) vorzulegen, welche folgende Anforderung erfüllen: - Fertigstellung und Inbetriebnahme in den letzten 8 Jahren (Stichtag: Ende Teilnahmefrist). Hinweis: Eine Personalunion zwischen Projektleiter E-/MSR-Technik (Strom) und Projektleiter E-/MSR-Technik (Leittechnik) ist möglich. Geforderte Mindeststandards zu 7. Bau-/Montageleiter EMSR/E-Technik: a) Der Bau-/Montageleiter EMSR/E-Technik hat einen Studiennachweis eines (Fach-)Hochschulstudiums in Elektrotechnik, Automatisierungstechnik oder eines vergleichbaren Studiums oder eines Abschlusses als Meister oder Techniker in Elektrotechnik zu erbringen b) Der Bau-/Montageleiter EMSR/E-Technik hat mindestens zwei persönliche Referenzen aus dem Bereich Errichtung und Inbetriebnahme von Mittelspannungs- und Niederspannungsschaltanlagen und Leittechnik vorzulegen, welche folgende Anforderung erfüllen: Fertigstellung und Inbetriebnahme in den letzten 8 Jahren (Stichtag: Ende Teilnahmefrist).