Projekt 674: ALC Re-Use: Methodology – Die Erstellung einer haromonisierten Methodologie für die Praxis (Erst. ALC Re-use Methodology)

Für EUCC und die dort verankerte Evaluierung und Zertifizierung von Produkten auf Basis der Common Criteria (CC) werden im Auftrag der ENISA derzeit sog. State-ofthe-Art (SoA) Dokumente zu verschiedenen Themenschwerpunkten erstellt. Hierzu zählt insbesondere bzgl. der CC Assurance Class ALC - Life-cycle support die Erstellung eines SoA-Dokuments zum Thema ALC …

CPV: 72000000 Servicios TI: consultoría, desarrollo de software, Internet y apoyo
Lugar de ejecución:
Projekt 674: ALC Re-Use: Methodology – Die Erstellung einer haromonisierten Methodologie für die Praxis (Erst. ALC Re-use Methodology)
Organismo adjudicador:
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Número de premio:
P674

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Projekt 674: ALC Re-Use: Methodology – Die Erstellung einer haromonisierten Methodologie für die Praxis (Erst. ALC Re-use Methodology)
Beschreibung : Für EUCC und die dort verankerte Evaluierung und Zertifizierung von Produkten auf Basis der Common Criteria (CC) werden im Auftrag der ENISA derzeit sog. State-ofthe-Art (SoA) Dokumente zu verschiedenen Themenschwerpunkten erstellt. Hierzu zählt insbesondere bzgl. der CC Assurance Class ALC - Life-cycle support die Erstellung eines SoA-Dokuments zum Thema ALC Re-use Methodology. Zielsetzung dieses Dokuments ist eine effiziente und scheme-übergreifend harmonisierte Methodologie zur Wiederverwendung von ALC-bezogenen Evaluierungsergebnissen. Für die Entwicklung, Abstimmung und Dokumentation einer solchen harmonisierten ALC Re-use Methodology hat das BSI als CC-Zertifizierungsstelle aus strategischen Gründen die Federführung übernommen. Die Umsetzung und Erfüllung dieser Aufgabe soll Gegenstand des vorliegenden BSI-Projekts sein.
Kennung des Verfahrens : d76d15e4-51a2-455f-bec5-878b6951dfff
Interne Kennung : P674
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Projekt 674: ALC Re-Use: Methodology – Die Erstellung einer haromonisierten Methodologie für die Praxis (Erst. ALC Re-use Methodology)
Beschreibung : Für EUCC und die dort verankerte Evaluierung und Zertifizierung von Produkten auf Basis der Common Criteria (CC) werden im Auftrag der ENISA derzeit sog. State-ofthe-Art (SoA) Dokumente zu verschiedenen Themenschwerpunkten erstellt. Hierzu zählt insbesondere bzgl. der CC Assurance Class ALC - Life-cycle support die Erstellung eines SoA-Dokuments zum Thema ALC Re-use Methodology. Zielsetzung dieses Dokuments ist eine effiziente und scheme-übergreifend harmonisierte Methodologie zur Wiederverwendung von ALC-bezogenen Evaluierungsergebnissen. Für die Entwicklung, Abstimmung und Dokumentation einer solchen harmonisierten ALC Re-use Methodology hat das BSI als CC-Zertifizierungsstelle aus strategischen Gründen die Federführung übernommen. Die Umsetzung und Erfüllung dieser Aufgabe soll Gegenstand des vorliegenden BSI-Projekts sein.
Interne Kennung : P674

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 8 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätskriterien gem. Leistungsbeschreibung
Beschreibung : Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Bewertungspreis gem. Leistungsbeschreibung
Beschreibung : Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 198 400 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Deutsche Telekom Security GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : P674
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 198 400 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : P674
Datum der Auswahl des Gewinners : 21/02/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 15/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Registrierungsnummer : 991-07335-68
Postanschrift : Postfach 200363
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53133
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Internetadresse : https://www.bsi.bund.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t0222894990
Postanschrift : Villemombler Str. 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228 94990
Fax : +49 228 9499400
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Telekom Security GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE254595345
Postanschrift : Friedrich-Ebert-Allee 71-77
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : b4b36d2f-a79b-416f-99be-2bdd32f9b754 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 16/04/2025 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00254054-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 76/2025
Datum der Veröffentlichung : 17/04/2025