Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche sowie der Herstellung und Lieferung von Dosen gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs

Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) führt im Auftrag des TMASGFF das o. g. Verfahren durch. Der Freistaat Thüringen (vertreten durch das TMASGFF) vergibt, stellvertretend für alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, bis zum 31.12.2025 mit Ausnahme des Bundeslandes Hessen, ab dem 01.01.2026 mit dem Bundesland Hessen, losweise den Auftrag zur Produktion und …

CPV: 75131000 Servicios gubernamentales, 33651690 Vacunas para la medicina veterinaria
Lugar de ejecución:
Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche sowie der Herstellung und Lieferung von Dosen gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs
Organismo adjudicador:
Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Número de premio:
51-2512/35

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche sowie der Herstellung und Lieferung von Dosen gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs
Beschreibung : Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) führt im Auftrag des TMASGFF das o. g. Verfahren durch. Der Freistaat Thüringen (vertreten durch das TMASGFF) vergibt, stellvertretend für alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, bis zum 31.12.2025 mit Ausnahme des Bundeslandes Hessen, ab dem 01.01.2026 mit dem Bundesland Hessen, losweise den Auftrag zur Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche sowie der Herstellung und Lieferung von Dosen gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs im Bedarfsfall. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochkontagiöse Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Die MKS gehört wegen ihrer potentiell katastrophalen Auswirkungen zu den weltweit wirtschaftlich bedeutsamsten Tierseuchen. Deutschland und die EU sind anerkannt frei von MKS; die letzten Fälle in Deutschland traten 1988 auf. Die MKS kommt allerdings in der Türkei, im Nahen Osten und in Afrika, in vielen Ländern Asiens und in Teilen Südamerikas nach wie vor endemisch vor. Durch die Zunahme des globalen Handels- und Reiseverkehrs besteht ständig die Gefahr einer Wiedereinschleppung und explosiven Ausbreitung der MKS in Europa, so dass illegal eingeführte tierische Produkte aus diesen Ländern eine ständige Bedrohung für die europäische Landwirtschaft darstellen. Besonders groß ist die Gefahr in Regionen mit hoher Viehdichte. Im Falle eines Ausbruches oder bei Gefahr eines Ausbruches der MKS müssen die Nutztierbestände der Bundesrepublik Deutschland schnell und wirkungsvoll vor der weiteren Ausbreitung des MKS-Virus geschützt werden. Die Europäische Kommission ermöglicht den Mitgliedstaaten unter Einhaltung bestimmter Auflagen den Einsatz von Impfstoffen als zusätzliche Seuchenbekämpfungsmaßnahme (hier: Notimpfung, Notsuppressivimpfung). Zu diesem Zweck haben die Länder seinerzeit auf Initiative der Bund Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung (gemeinsames Gremium auf Bund-Länder-Ebene, welches auf Initiative der Agrarministerkonferenz vom 09/2001 eingerichtet wurde (hier: neues Konzept zur Bekämpfung bestimmter hochkontagiöser Tierseuchen (u. a. MKS)), um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie der Länder untereinander bei der Bekämpfung hochkontagiöser Tierseuchen (u. a. MKS) zu intensivieren sowie ein koordiniertes Vorgehen zum Schutz vor und bei der Bekämpfung von Tierseuchen sicherzustellen) unter Einbeziehung und Zusammenarbeit der AG TT eine eigene MKS-Vakzinebank für Deutschland beschlossen und etabliert. Mit Beschluss zu TOP 5 der 38. Sitzung der AG TT (hier: 2023) sprachen sich die Mitglieder der AG TT für den Fortbestand der MKS-Vakzinebank aus und haben Thüringen gebeten zur Sicherstellung des Fortbestands der MKS-Vakzinebank, das europaweite Vergabeverfahren im Auftrag der Bundesländer (außer Hessen) mit Unterstützung des Task Force Arbeitsstabes (hier: Unterstützung bei Abschluss von Ländervereinbarungen sowie Sicherstellung der Umsetzung der Ländervereinbarungen, wie der MKS-Vereinbarung zur MKS-Vakzinebank) und in Abstimmung mit dem Nationalen Referenzlabor für MKS am Friedrich-Loeffler-Institut vorzubereiten und durchzuführen und den Vertrag abzuschließen. Der Vertragsschluss erfolgt durch den Freistaat Thüringen für alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, bis zum 31.12.2025 mit Ausnahme des Bundeslandes Hessen. Ab dem 01.01.2026 tritt das Bundesland Hessen der Ländervereinbarung zur MKS-Vakzinebank bei und unterfällt damit dem vorliegenden Vertrag. Von diesem Zeitpunkt an ist auch das Bundesland Hessen berechtigt, die nachfolgend beschriebenen Leistungen abzufordern. Dadurch ändern sich weder Art noch Anzahl der vorzuhaltenden Antigenstämme oder die Menge der im Bedarfsfall zu liefernden gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffe. Die ausgeschriebene Leistung besteht aus einer Vorhalte- und ggf. einer Produktions- und Lieferphase. Der Auftragswert ergibt sich aus der Kalkulation des Anbieters.
Kennung des Verfahrens : c6db5eac-9f97-4f76-87f0-2d901251be40
Interne Kennung : 51-2512/35
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33651690 Impfstoffe für die Veterinärmedizin

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsorte der Leistungen sind: - für die Produktion und Lagerung der Antigene sowie für die Herstellung, Abfüllung und Verpackung der Impfstoffe die vom Auftragnehmer hierfür angebotenen Orte; - für die Lieferung der gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffe der jeweilige vom betroffenen Bundesland im Auftrag des Arbeitsstabes benannte Übergabeort.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor. Elektronische Rechnungsstellung möglich, jedoch nicht notwendig.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Stämme 1 [O1 Manisa (oder äquivalent)] und 2 [O PanAsia-2 oder O/TUR/5/2009 (oder äquivalent)]
Beschreibung : Gegenstand der Leistung ist die Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche [Stämme: O1 Manisa (oder äquivalent) und O PanAsia-2 oder O/TUR/5/2009 (oder äquivalent)] sowie die Herstellung und Lieferung von Dosen des gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs.
Interne Kennung : 51-2512/35 - Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33651690 Impfstoffe für die Veterinärmedizin

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsorte der Leistungen sind: - für die Produktion und Lagerung der Antigene sowie für die Herstellung, Abfüllung und Verpackung der Impfstoffe die vom Auftragnehmer hierfür angebotenen Orte; - für die Lieferung der gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffe der jeweilige vom betroffenen Bundesland im Auftrag des Arbeitsstabes benannte Übergabeort.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 28/10/2024
Enddatum der Laufzeit : 27/10/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor. Elektronische Rechnungsstellung möglich, jedoch nicht notwendig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Vorhaltepreis
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 28
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferpreis
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferzeit
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 19
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Erstimpfalter
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : schnellerer Eintritt einer protektiven Wirkung / Beginn der Immunität
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Anzahl der Applikationen für die Grundimmunisierung
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Möglichst lange Wirkung des Impfschutzes
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 2
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Anwendung während der Trächtigkeit und / oder Laktation
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 6
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer - Nachprüfungsstelle
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Stamm 3 [SAT2 Eritrea 98 (oder äquivalent)]
Beschreibung : Gegenstand der Leistung ist die Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche [Stamm: SAT2 Eritrea 98 (oder äquivalent)] sowie die Herstellung und Lieferung von Dosen des gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs.
Interne Kennung : 51-2512/35 - Los 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33651690 Impfstoffe für die Veterinärmedizin

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsorte der Leistungen sind: - für die Produktion und Lagerung der Antigene sowie für die Herstellung, Abfüllung und Verpackung der Impfstoffe die vom Auftragnehmer hierfür angebotenen Orte; - für die Lieferung der gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffe der jeweilige vom betroffenen Bundesland im Auftrag des Arbeitsstabes benannte Übergabeort.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 28/10/2024
Enddatum der Laufzeit : 27/10/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor. Elektronische Rechnungsstellung möglich, jedoch nicht notwendig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Vorhaltepreis
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 28
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferpreis
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferzeit
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 19
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Erstimpfalter
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : schnellerer Eintritt einer protektiven Wirkung / Beginn der Immunität
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Anzahl der Applikationen für die Grundimmunisierung
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Möglichst lange Wirkung des Impfschutzes
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 2
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Anwendung während der Trächtigkeit und / oder Laktation
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 6
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer - Nachprüfungsstelle
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Stamm 4 [Asia-1 Shamir (oder äquivalent)]
Beschreibung : Gegenstand der Leistung ist die Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche [Stamm: Asia-1 Shamir (oder äquivalent)] sowie die Herstellung und Lieferung von Dosen des gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs.
Interne Kennung : 51-2512/35 - Los 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33651690 Impfstoffe für die Veterinärmedizin

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsorte der Leistungen sind: - für die Produktion und Lagerung der Antigene sowie für die Herstellung, Abfüllung und Verpackung der Impfstoffe die vom Auftragnehmer hierfür angebotenen Orte; - für die Lieferung der gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffe der jeweilige vom betroffenen Bundesland im Auftrag des Arbeitsstabes benannte Übergabeort.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 28/10/2024
Enddatum der Laufzeit : 27/10/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor. Elektronische Rechnungsstellung möglich, jedoch nicht notwendig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Vorhaltepreis
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 28
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferpreis
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferzeit
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 19
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Erstimpfalter
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : schnellerer Eintritt einer protektiven Wirkung / Beginn der Immunität
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Anzahl der Applikationen für die Grundimmunisierung
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Möglichst lange Wirkung des Impfschutzes
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 2
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Anwendung während der Trächtigkeit und / oder Laktation
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 6
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer - Nachprüfungsstelle
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Stamm 5 [SAT1 South Africa (oder äquivalent)]
Beschreibung : Gegenstand der Leistung ist die Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche [Stamm: SAT1 South Africa (oder äquivalent)] sowie die Herstellung und Lieferung von Dosen des gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs.
Interne Kennung : 51-2512/35 - Los 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33651690 Impfstoffe für die Veterinärmedizin

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsorte der Leistungen sind: - für die Produktion und Lagerung der Antigene sowie für die Herstellung, Abfüllung und Verpackung der Impfstoffe die vom Auftragnehmer hierfür angebotenen Orte; - für die Lieferung der gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffe der jeweilige vom betroffenen Bundesland im Auftrag des Arbeitsstabes benannte Übergabeort.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 28/10/2024
Enddatum der Laufzeit : 27/10/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor. Elektronische Rechnungsstellung möglich, jedoch nicht notwendig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Vorhaltepreis
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 28
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferpreis
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferzeit
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 19
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Erstimpfalter
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : schnellerer Eintritt einer protektiven Wirkung / Beginn der Immunität
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Anzahl der Applikationen für die Grundimmunisierung
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Möglichst lange Wirkung des Impfschutzes
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 2
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Anwendung während der Trächtigkeit und / oder Laktation
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 6
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer - Nachprüfungsstelle
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Stämme 6+7 [A Iran 05 oder A/TUR/2006 (oder äquivalent) und A22 Iraq (oder äquivalent)] sowie optional Stämme 8-10 [A Malaysia 97 (oder äquivalent); A/ASIA/G-VII (oder äquivalent); A Eritrea 98 (oder äquivalent)]
Beschreibung : Gegenstand der Leistung ist die Produktion und Lagerung von inaktivierten, konzentrierten und gereinigten Antigenen des Virus der Maul- und Klauenseuche [Stämme: A Iran 05 oder A/TUR/2006 (oder äquivalent) und A22 Iraq (oder äquivalent) sowie optionale Stämme: A Malaysia 97 (oder äquivalent); A/ASIA/G-VII (oder äquivalent); A Eritrea 98 (oder äquivalent)] sowie die Herstellung und Lieferung von Dosen des gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffs.
Interne Kennung : 51-2512/35 - Los 5

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33651690 Impfstoffe für die Veterinärmedizin
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die optionalen Stämme des Loses 5 (Stamm 8 -10) sind von geringerer Relevanz. Abhängig vom Ergebnis des Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber vor, dass einzelne oder alle optionalen Stämme des Loses 5 nicht Leistungsgegenstand werden.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsorte der Leistungen sind: - für die Produktion und Lagerung der Antigene sowie für die Herstellung, Abfüllung und Verpackung der Impfstoffe die vom Auftragnehmer hierfür angebotenen Orte; - für die Lieferung der gebrauchsfertigen Flüssigimpfstoffe der jeweilige vom betroffenen Bundesland im Auftrag des Arbeitsstabes benannte Übergabeort.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 28/10/2024
Enddatum der Laufzeit : 27/10/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor. Elektronische Rechnungsstellung möglich, jedoch nicht notwendig.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Vorhaltepreis
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 28
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferpreis
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Verfügbarkeiit der optionalen Leistungen
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Lieferzeit
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 19
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Erstimpfalter
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : schnellerer Eintritt einer protektiven Wirkung / Beginn der Immunität
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Anzahl der Applikationen für die Grundimmunisierung
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : möglichst lange Wirkung des Impfschutzes
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 2
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Anwendung während der Trächtigkeit und / oder Laktation
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote : 6
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer - Nachprüfungsstelle
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren : 11 628 000 Euro
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : 11 628 000 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Gemäß Recherche gibt es u. a. aufgrund Zulassungen nur zwei potentielle Unternehmen zur Leistungserbringung.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 11 628 000 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 11 628 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Name der Ausschreibungsseite : Boehringer Ingelheim Animal Health France
Offizielle Bezeichnung : Boehringer Ingelheim Animal Health France
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot der Boehringer Ingelheim Animal Health France zu Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Auftrag zu Los 1
Datum des Vertragsabschlusses : 15/10/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 11 628 000 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 11 628 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Name der Ausschreibungsseite : Boehringer Ingelheim Animal Health France
Offizielle Bezeichnung : Boehringer Ingelheim Animal Health France
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot der Boehringer Ingelheim Animal Health France zu Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Auftrag zu Los 2
Datum des Vertragsabschlusses : 15/10/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 11 628 000 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 11 628 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Name der Ausschreibungsseite : Boehringer Ingelheim Animal Health France
Offizielle Bezeichnung : Boehringer Ingelheim Animal Health France
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot der Boehringer Ingelheim Animal Health France zu Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Auftrag zu Los 3
Datum des Vertragsabschlusses : 15/10/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 11 628 000 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 11 628 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Name der Ausschreibungsseite : Boehringer Ingelheim Animal Health France
Offizielle Bezeichnung : Boehringer Ingelheim Animal Health France
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot der Boehringer Ingelheim Animal Health France zu Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Auftrag zu Los 4
Datum des Vertragsabschlusses : 15/10/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 11 628 000 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 11 628 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Name der Ausschreibungsseite : Boehringer Ingelheim Animal Health France
Offizielle Bezeichnung : Boehringer Ingelheim Animal Health France
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot der Boehringer Ingelheim Animal Health France zu Los 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Auftrag zu Los 5
Datum des Vertragsabschlusses : 15/10/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Registrierungsnummer : 16908101-0001-34
Abteilung : Referat 51 | Tierseuchenschutz, Tiergesundheit, Tierkörperbeseitigung
Postanschrift : Werner-Seelenbinder-Str. 6
Stadt : Erfurt
Postleitzahl : 99096
Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4 (TLVwA)
Telefon : +49 361 2223 0
Internetadresse : https://www.tmasgff.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer - Nachprüfungsstelle
Registrierungsnummer : 16900334-0001-29
Postanschrift : Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt : Weimar
Postleitzahl : 99423
Land, Gliederung (NUTS) : Weimar, Kreisfreie Stadt ( DEG05 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 361 57332 1254
Fax : +49 361 57332 1059
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Boehringer Ingelheim Animal Health France
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : Handelsregister 590 800 215 R.C.S. Lyon
Stadt : Lyon
Postleitzahl : 69007
Land, Gliederung (NUTS) : Rhône ( FRK26 )
Land : Frankreich
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002 LOT-0003 LOT-0004 LOT-0005

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 51f9943e-ebc9-4273-a63a-b3a6057186ae - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 15/11/2024 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00701715-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 224/2024
Datum der Veröffentlichung : 18/11/2024