1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
IKK classic
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der …