Servicios de seguridad

Präqualifikation für Leistungen an/für Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn AG in der Kategorie Sicherungsleistungen.

Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Qualifizierungssystems gemäß § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) geeignete und zuverlässige Unternehmen in der Kategorie Sicherungsleistungen für folgende Warengruppen (Leistungen) aus: — Sicherungsleistungen – Verzeichnis IH, — Sicherungsleistungen - Verzeichnis I, — Sicherungsleistungen - Verzeichnis II, — Sicherungsleistungen - Verzeichnis III.

CPV: 79710000 Servicios de seguridad
Lugar de ejecución:
Präqualifikation für Leistungen an/für Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn AG in der Kategorie Sicherungsleistungen.
Organismo adjudicador:
Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur Präqualifikation (FE.EI 13)
Número de premio:

Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten

2023/S 122-386832

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur Präqualifikation (FE.EI 13)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): siehe Auftraggeber bzw. E-Mail
E-Mail: LMPQ@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.db.de/pq
I.3) Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://smart.noncd.db.de
I.6) Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Präqualifikation für Leistungen an/für Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn AG in der Kategorie Sicherungsleistungen.

II.1.2) CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2) Beschreibung
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Bundesweit

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Qualifizierungssystems gemäß § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) geeignete und zuverlässige Unternehmen in der Kategorie Sicherungsleistungen für folgende Warengruppen (Leistungen) aus:

— Sicherungsleistungen – Verzeichnis IH,

— Sicherungsleistungen - Verzeichnis I,

— Sicherungsleistungen - Verzeichnis II,

— Sicherungsleistungen - Verzeichnis III.

II.2.5) Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8) Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.9) Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des nicht Vorliegens von Ausschlussgründen (Zuverlässigkeit).

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis § 48 SektVO eingerichteten und betriebenen Qualifikationssystems (Präqualifikationssystem). Die Prüfung der Eignung findet in einem 1-stufigen Verfahren statt. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Unternehmen initiiert unter: https:// smart.noncd.db.de Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Infrastruktur, eingestellt im: Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter: www.deutschebahn.com/lieferantenportal/verfahrensregeln bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Infrastruktur, eingestellt unter: www.deutschebahn.com/lieferantenportal/verfahrensregeln . Weitere Bedingungen werden im Auftrag genannt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 206-589307
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben:

Das gemäß der Bekanntmachung mit der Nummer 2022/S 206-589307 vom 25.10.2022 eingerichtete und betriebene Qualifizierungssystem wird mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beendet.

Qualifizierungen, die auf Grundlage des mit der Bekanntmachung Nr. 2022/S 206-589307 eingerichteten und betriebenen Systems erteilt wurden, sind entsprechend den Anforderungen der unter II. 2.4) genannten Verzeichnisse mit Gültigkeit ab 01.01.2023 bzw. für das Verzeichnis IH ab 01.04.2023 angepasst worden.

Aus dem mit dieser Bekanntmachung eingerichteten und betriebenen Qualifizierungssystem ergeben sich im Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen. Die Ergebnisse dieser Bewertung können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand einer erteilten Qualifizierung haben.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2023