Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXT2YYEY1W405UQU 1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die besten 5 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei mehreren Bewerbern auf dem 5. Platz entscheidet das Los. Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes erhalten die Bieter einen Muster-Vertragstext sowie eine ausführliche Leistungsbeschreibung. In der ersten Runde der Angebotsphase sind von den Bewerbern indikative Erstangebote abzugeben; ein Zuschlag wird in dieser ersten Runde nicht erteilt. Für die Bieter besteht im Rahmen der indikativen Angebotsrunde Gelegenheit zu einer Ortsbesichtigung. Im Anschluss an den Eingang der Erstangebote werden alle Bieter, die ein indikatives frist- und formgemäßes Erstangebot abgegeben haben, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich vor, basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen fortzuschreiben. Nach den Verhandlungsgesprächen erhalten alle Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines Folgeangebotes. Ob im Anschluss eine weitere Verhandlungsrunde durchgeführt wird, wird nach Bedarf entschieden. Wenn sie beabsichtigt, die Verhandlungen abzuschließen, wird die Auftraggeberin die Bieter unterrichten und eine einheitliche Frist für die Abgabe finaler, verbindlicher Angebote festlegen. 2. Jeder Bieter, der die Angebotsphase erreicht und ein erstes indikatives frist- und formgemäßes Angebot abgibt, erhält einmalig eine Entschädigung in Hohe von 5.000 EUR brutto. Für die Erstellung eines frist- und formgemäßen, wertungsfähigen letztverbindlichen Angebotes erhält jeder Bieter einmalig eine Entschädigung in Höhe von 2.500 EUR brutto. Weitergehende Ansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung der Angebote sind ausgeschlossen. Insgesamt können die Bieter damit maximal 7.500 EUR brutto an Entschädigung unter den genannten Voraussetzungen geltend machen. Der Anspruch eines Bieters auf Entschädigung entfällt, wenn er den Zuschlag erhält. Der Anspruch auf Entschädigung für die unterlegenen Bieter wird erst fällig, wenn der Zuschlag in dem Verhandlungsverfahren rechtswirksam erteilt wurde. Der Bieter hat seinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber schriftlich innerhalb eines Jahres ab Zuschlagserteilung geltend zu machen. Etwaige den Bietern darüberhinausgehend entstehende Kosten für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren - z.B. für die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen ? werden nicht erstattet. 3. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden den Bewerbern auf der eVergabe-Plattform barrierefrei zur Verfügung gestellt. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Den Verfügbarkeitsnachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen. 4. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. 7. Die angegebene geschätzte Dauer des Vertrages bezieht sich auf das Gesamtprojekt vom Beginn der Vorplanung bis zum Abschluss der baulichen Umsetzung vor den Sommerferien 2028. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird den ausgewählten Bietern ein Vertragsentwurf mit Regelungen zur Terminschiene zur Verfügung gestellt. 8. Die Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. in Form einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6) beifügen. Im Falle einer Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verlangt die Auftraggeberin eine gemeinsame Haftung des Bewerbers sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung (vgl. § 6d Abs. 2 VOB/A-EU). Der Bewerber und das seine Eignung leihende Unternehmen haften in diesem Fall als Gesamtschuldner im Sinne von §§ 421 ff. BGB. Im Falle einer Eignungsleihe für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen die Leistungen erbringen, für die seine Kapazitäten benötigt werden. 9. Kriterien zur Auswahl der Bewerber im Teilnahmewettbewerb: Unter allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind, erfolgt die Auswahl nach den folgenden Kriterien: a) Referenzen Objektplanung bei Bildungseinrichtungen Erfüllt eine Referenz zur Objektplanung bei Bildungseinrichtungen über die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt 5.1.9 hinaus eine oder mehrere der folgenden Anforderungen, erhält die Referenz dafür die angegebene Punktzahl: - Es handelt sich um eine Cluster-Schule - 3 Punkte - Es wurden die Leistungsphasen 1-8 nach § 34 HOAI erbracht - 2 Punkte Pro Referenz sind maximal 5 Punkte erreichbar. Bei Vorlage mehrerer Referenzen wird die im Hinblick auf die beschriebenen Kriterien beste Referenz bewertet. b) Referenzen Freianlagenplanung Gemäß Abschnitt 5.1.9 ist mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten fünf Jahren gefordert, bei dem Freianlagenplanungsleistungen für eine Schule, einen Kindergarten oder ein vergleichbares Gebäude mit einem Aufenthaltsbereich für Kinder und/oder Jugendliche im Freien erbracht wurden. Mindestens müssen die Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI erbracht worden sein. Ein Bewerber, der mehr als ein Projekt nachweisen kann, das die beschriebenen Mindestanforderungen erfüllt, erhält für jede weitere Referenz 1 Punkt. Maximal sind 2 Punkte erhältlich, wenn ein Bewerber drei passende Referenzprojekte nachweisen kann. c) Referenzen Tragwerksplanung Erfüllt eine Referenz zur Tragwerksplanung bei Hochbauten (öffentliches Gebäude und Bestand) über die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt 5.1.9 hinaus die folgende Anforderung, erhält die Referenz dafür die angegebene Punktzahl: - Es wurden zusätzlich die Leistungsphasen 6-8 nach § 51 HOAI erbracht - 2 Punkte Bewertet wird maximal eine Referenz, die die Anforderungen für ein öffentliches Gebäude erfüllt und/oder einen Umbau/Sanierung im Bestand betrifft, sodass maximal 2 Punkte erreichbar sind. d) Referenzen Brandschutzplanung Erfüllen eine oder beide Referenzen zur Brandschutzplanung bei Hochbauten (öffentliches Gebäude und Bestand) über die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt 5.1.9 hinaus die folgende Anforderung, erhält die Referenz dafür die angegebene Punktzahl: - Es wurde zusätzlich die Leistungsphase 8 nach der AHO, Heft 17 erbracht - 2 Punkte Bewertet wird maximal eine Referenz, die die Anforderungen für ein öffentliches Gebäude erfüllt und/oder einen Umbau/Sanierung im Bestand betrifft, sodass maximal 2 Punkte erreichbar sind. Insgesamt sind damit in der Summe aller Kriterien maximal 11 Punkte erreichbar. Bei mehreren Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf dem fünften Platz entscheidet das Los.