Zusätzliche Informationen
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Auf der Belegenheit Brekelbaums Park 6 ergänzend zur benachbarten Berufsschule BS10 entsteht ein neu strukturierter, zeitgemäßer und zukunftsfähiger Berufs- und Hochschulcampus. Dieser wird aus einer neuen Beruflichen Hochschule Hamburg (BHH), aus der Fusion zweier Handelsschulen (BS 05 und BS 20) sowie dem Berufsschulzweig für generalistische Pflege (BS 12) bestehen. Der Campus wird ergänzt durch eine gemeinschaftlich genutzte Mensa und zwei Wohngebäude. Ziel des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) ist es, jungen Menschen einen attraktiven Standort für Ausbildung und Studium zu bieten. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der 2. Bauabschnitt (Mensa und BS12). Die GU Ausschreibung des 1. BA (BHH), die Wohngebäude (Azubi-Wohnen) und die Außenanlagen inkl. Medienverteilung ist bereits abgeschlossen. Die Planungsleistungen des 2. BA sind bis zur Leistungsphase 4, Leitdetailplanung und Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung abgeschlossenen. Der Bauantrag wurde im November 2023 eingereicht und befindet sich aktuell in Bearbeitung. Auf Basis dieser Planung ist die Generalplanung der Gesamtmaßnahme ab LP 5 HOAI (Ausführungsplanung inkl. z.B. Akustik, Bauphysik etc.), dabei insbesondere Fortschreibung und Umsetzung der Entwurfsplanung, einschließlich Einholung sämtlicher weiterer Genehmigungen und Kommunikation mit Behörden (soweit erforderlich) zu erbringen. Den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern werden die für das BV relevanten Unterlagen mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Das zu realisierende Gebäudevolumen umfasst ca. 6.350 m² BGF und ein Volumen von rd. 25.677 m³ umbauten Raum. Es sind die Bauleistungen der KG300, KG400, KG550 und teilw. KG500 (Schnittstellen Gebäude/Außenanlagen, Dachbegrünung extensiv) zu erbringen und schlüsselfertig ab der definierten Schnittstelle abzuschließen, d.h. komplett, funktionsfähig, ausgestattet, betriebsbereit, nach Maßgabe der FLB und der Planungen des AN. Damit ist die Lieferung und Leistung, inklusive aller Vor-, Neben- und Nacharbeiten für die vollständige Erbringung der Bauleistungen gemeint. Dies gilt einschließlich: Baustelleneinrichtung, Bemusterung in Abstimmung mit dem AG, Führen einer Plus-Minus-Liste, SiGeKo, PVO/ Prüfsachverständige. Das für die Leistung erforderliche Projektmanagement, die Projektkommunikation und die verantwortliche Bauleitung sind Teil der Gesamt-GU-Leistung. Dazu gehört ein AN-spezifisches Projektmanagement, sowie eine ordnungsgemäße organisatorische, qualitative und terminliche Steuerung, insb. der eingesetzten Nachunternehmer (Übertragung vertragsgegenständlicher Leistungen auf NU nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG). Die Berücksichtigung von VOB/B, VOB/C, BGB sowie anerkannte Regeln der Technik (EN und DIN-Normen, VDE-, VDI-, VDS- und TÜV-Vorschriften), Herstellerrichtlinien – jeweils zum Zeitpunkt der Abnahme und Berücksichtigung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) werden vorausgesetzt. Die Baufreiheit wird vor Baubeginn hergestellt sein. Die Bestandsgebäude sind bereits bis Unterkante Sohle rückgebaut. Die Kampfmittelsondierung für das Baufeld wird vor Leistungsbeginn abgeschlossen. Die Bodensanierung ist noch nicht vollständig erbracht. Bodenaustausch / Bodenverbesserung sind gemäß Bodengutachten im Zuge der Herstellung der Baugrube einschließlich der hierzu ggf. erforderlichen Verbau- und Wasserhaltungsarbeiten zu erbringen. Das Campusgebäude für BHH und BS09 (1.BA) befindet sich bereits im Bau. Es ist geplant den 1.BA sowie die relevanten Außenanlagenanteile im Sommer 2025 fertigzustellen – dies führt zu einer Parallelität der Bauvorhaben, die im Bauablauf zu berücksichtigen sind. Die Außenanlagen der BS10 werden erneuert, zeitgleich errichtet und abschnittsweise in Betrieb genommen. Es ist mit einer beengten Baustellensituation zu rechnen. Schnittstellen- sowie terminliche Abstimmung mit den benachbarten Baustellen (1.BA, Medienversorgung, Außenanlagen und ggf. Azubiwohnen) sind für eine konfliktminimierte Abwicklung erforderlich. Der AG behält sich den Einsatz eines Baulogistikers vor. Vom AN wird ein Baustelleneinrichtungsplan unter Berücksichtigung der beengten Begebenheiten sowie ein Lärm- und Staubschutzkonzept zum Schutz der Anlieger (Nachbarschaft inkl. BS10) erwartet. Die Teilnahme des AN an mindestens einer Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Hamburg zur Unterrichtung interessierter Unternehmen zum Stand der vergebenen sowie noch zu vergebenden Bauleistungen ist erforderlich. Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl.§17 Abs. 11 VgV). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten.