Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
:
siehe GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
siehe § 124 GWB
Korruption
:
siehe § 123 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
siehe § 123 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
siehe § 123 GWB
Betrugsbekämpfung
:
siehe GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
siehe § 123 GWB
Zahlungsunfähigkeit
:
siehe GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
siehe GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
siehe GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
siehe GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
siehe GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
siehe GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
:
siehe GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
siehe GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
siehe GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
:
siehe GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
siehe GWB
Entrichtung von Steuern
:
siehe GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
siehe § 123 GWB