Personalvermittlung 2024

Der KENFO wurde am 16. Juni 2017 durch das Entsorgungsfondsgesetz als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung und unterliegt damit spezifischen öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Er untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für …

CPV: 79610000 Servicios de colocación de personal, 79600000 Servicios de contratación
Lugar de ejecución:
Personalvermittlung 2024
Organismo adjudicador:
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Número de premio:
03-9-1-212

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Personalvermittlung 2024
Beschreibung : Der KENFO wurde am 16. Juni 2017 durch das Entsorgungsfondsgesetz als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung und unterliegt damit spezifischen öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Er untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ausgeübt wird. Die Stiftung hat eine einzigartige, gesellschaftlich bedeutende Aufgabe. Sie wurde gegründet, um die Finanzierung der Zwischen? und Endlagerung des radioaktiven Abfalls langfristig sicherzustellen, der aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland entstanden ist. Der KENFO erstattet dem Bund die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Hierzu wurden von den Betreibern der 25 deutschen Kernkraftwerke 24,1 Mrd. EUR zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls übertragen.
Kennung des Verfahrens : 60dbff4a-b9cf-4c52-beb3-b49270fc8226
Interne Kennung : 03-9-1-212
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Die Rahmenvereinbarungen der drei Lose sind die Basis für die Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge / Einzelabrufe (Stufe 2). § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV lautet: Wird eine Rahmenvereinbarung mit mehr als einem Unternehmen geschlossen, werden die Einzelaufträge wie folgt vergeben: 1. Gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ohne erneutes Vergabeverfahren, wenn in der Rahmenvereinbarung alle Bedingungen für die Erbringung der Leistung sowie die objektiven Bedingungen für die Auswahl der Unternehmen festgelegt sind, die sie als Partei der Rahmenvereinbarung ausführen werden; die letztgenannten Bedingungen sind in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen für die Rahmenvereinbarung zu nennen. 2. Gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV werden nachstehend die Bedingungen für eine Vergabe der Einzelaufträge ohne erneutes Vergabeverfahren wie folgt festgelegt: Die Vergabe der einzelnen Aufträge erfolgt in der zweiten Phase je Los im so genannten "Kaskadenverfahren". Die beiden Rahmenvertragspartner in jedem Los (Haupt- und Reserveauftragnehmer) werden je Einzelabruf in der Reihenfolge der Platzierung ihrer Angebote beauftragt: Der Auftraggeber erteilt den Einzelauftrag in dem betreffenden Los zunächst an den Auftragnehmer, der bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung in dem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (Hauptauftragnehmer). Teilt dieser nicht innerhalb der Frist der Leistungsbeschreibung mit, dass er zwei geeignete Kandidaten identifiziert hat, kann der zweitplatzierte Rahmenvertragspartner (Reserveauftragnehmer) mit diesem Einzelabruf beauftragt werden, ohne dass dies die Kündigung des Rahmenvertrags mit dem Erst- / Hauptauftragnehmer zur Folge hat. Für die Einzelheiten und nähere Ausgestaltung der Einzelabrufe wird auf den mit der Angebotsaufforderung zu veröffentlichenden Entwurf des Rahmenvertrags verwiesen.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79610000 Stellenvermittlung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79600000 Personaleinstellung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kurfürstenstraße 87
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10787
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 846 450 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YX4H1CG
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Kapitalanlagen
Beschreibung : Im Rahmen des weiteren Aufbaus des KENFO wird es immer schwieriger, die erforderlichen Fach- und Führungskräfte im Bereich Kapitalanlagen (alle am Investmentprozess beteiligten Personen), sowie Middle- und Back-Office und Senior- und Executive-Positionen zu rekrutieren. Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Personalvermittlungsdienstleistungen zur Rekrutierung von geeignetem Personal in den o. g. Bereichen.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79600000 Personaleinstellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79610000 Stellenvermittlung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kurfürstenstraße 87
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10787
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 24 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : 2.1.1 Provision (in Prozent) vom Jahresgehalt Siehe A2_Preisblatt_finalesAN Pos. 1 30 % 2.1.2 Stundensatz Siehe A2_Preisblatt_finalesAN Pos. 2 10 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : 2.2.1 Darstellung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals Selbst zu erstellendes Dokument 30 % 2.2.2 Konzept zum Recrutingansatz und -vorgehen Selbst zu erstellendes Dokument 30 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 60
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden (auszugsweisen) Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Middle- und Back-Office
Beschreibung : Im Rahmen des weiteren Aufbaus des KENFO wird es immer schwieriger, die erforderlichen Fach- und Führungskräfte im Bereich Kapitalanlagen (alle am Investmentprozess beteiligten Personen), sowie Middle- und Back-Office und Senior- und Executive-Positionen zu rekrutieren. Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Personalvermittlungsdienstleistungen zur Rekrutierung von geeignetem Personal in den o. g. Bereichen.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79610000 Stellenvermittlung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79600000 Personaleinstellung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kurfürstenstraße 87
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10787
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 24 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : 2.1.1 Provision (in Prozent) vom Jahresgehalt Siehe A2_Preisblatt_finalesAN Pos. 1 30 % 2.1.2 Stundensatz Siehe A2_Preisblatt_finalesAN Pos. 2 10 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : 2.2.1 Darstellung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals Selbst zu erstellendes Dokument 30 % 2.2.2 Konzept zum Recrutingansatz und -vorgehen Selbst zu erstellendes Dokument 30 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 60
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden (auszugsweisen) Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Senior- und Executive-Positionen
Beschreibung : Im Rahmen des weiteren Aufbaus des KENFO wird es immer schwieriger, die erforderlichen Fach- und Führungskräfte im Bereich Kapitalanlagen (alle am Investmentprozess beteiligten Personen), sowie Middle- und Back-Office und Senior- und Executive-Positionen zu rekrutieren. Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Personalvermittlungsdienstleistungen zur Rekrutierung von geeignetem Personal in den o. g. Bereichen.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79600000 Personaleinstellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79610000 Stellenvermittlung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kurfürstenstraße 87
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10787
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 24 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : 2.1.1 Provision (in Prozent) vom Jahresgehalt Siehe A2_Preisblatt_finalesAN Pos. 1 30 % 2.1.2 Stundensatz Siehe A2_Preisblatt_finalesAN Pos. 2 10 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : 2.2.1 Darstellung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals Selbst zu erstellendes Dokument 30 % 2.2.2 Konzept zum Recrutingansatz und -vorgehen Selbst zu erstellendes Dokument 30 %
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 60
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden (auszugsweisen) Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Leiter des Bieters : Boyden International GmbH
Offizielle Bezeichnung : Thronsberg Consulting GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot vom 04.09.2024
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 03-9-1-212-1
Titel : Personalvermittlung 2024 Los 1
Datum des Vertragsabschlusses : 01/10/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Leiter des Bieters : Farin & Company GmbH Teil der weltweiten Amrop Gruppe
Offizielle Bezeichnung : Thronsberg Consulting GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot vom 10.09.2024
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 03-9-1-212-2
Titel : Personalvermittlung 2024 Los 2
Datum des Vertragsabschlusses : 01/10/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 9
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Leiter des Bieters : Egon Zehnder International GmbH
Offizielle Bezeichnung : Boyden International GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot vom 05.09.2024
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 03-9-1-212-3
Titel : Personalvermittlung 2024 Los 3
Datum des Vertragsabschlusses : 01/10/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 6
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 6
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 10
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Registrierungsnummer : 993-80186-98
Postanschrift : Kurfürstenstraße 87
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10787
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Patrick Horil
Telefon : +49 3040818858-41
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Villemombler Str. 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Villemombler Str. 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Boyden International GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : HRB5245
Postanschrift : Leopoldsweg 2
Stadt : Bad Homburg
Postleitzahl : 61348
Land, Gliederung (NUTS) : Hochtaunuskreis ( DE718 )
Land : Deutschland
Telefon : 01726555500
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Thronsberg Consulting GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : HRB121727
Postanschrift : Myliusstraße 50
Stadt : Frankfurt am Main
Postleitzahl : 60323
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Telefon : 01706109052
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : Farin & Company GmbH Teil der weltweiten Amrop Gruppe
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : HRB113165
Postanschrift : Hartungstraße 12
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 20146
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Telefon : 0404149566110
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0007

Offizielle Bezeichnung : Thronsberg Consulting GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : keine Angabe-1
Postanschrift : Myliusstraße 50
Stadt : Frankfurt am Main
Postleitzahl : 60323
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Telefon : 01706109052
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0008

Offizielle Bezeichnung : Egon Zehnder International GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB146794
Postanschrift : Berliner Freiheit 2
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10785
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30 32 79 55 0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0003

8.1 ORG-0009

Offizielle Bezeichnung : Boyden International GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : keine Angabe-2
Postanschrift : Leopoldsweg 2
Stadt : Bad Homburg
Postleitzahl : 61348
Land, Gliederung (NUTS) : Hochtaunuskreis ( DE718 )
Land : Deutschland
Telefon : 01726555500
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0003

8.1 ORG-0010

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 86b1b030-456a-4410-a55e-969f831282dd - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 15/10/2024 10:56 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00626083-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 202/2024
Datum der Veröffentlichung : 16/10/2024