Beschreibung
:
Leistungsbeschreibung Kontingentvertrag Nutzung der Rechte an Musikstücken durch ehrenamtliche Organisationen 1.Der Leistungserbringer hat den folgend bezeichneten Organisationen die Wiedergabe von Musikstücken, deren Rechte er innehat, bei Veranstaltungen mit Musikern (Live) oder mit Tonträgern (USB, CD etc.) zu gestatten. Ehrenamtliche Organisation: •Organisationen, unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform, deren Sitz sich in Hessen befindet, •die ehrenamtliche oder vorwiegend gemeinnützige (§ 52 Abs. 1 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 Abs. 1 AO) Zwecke verfolgen, •deren Mitarbeitenden vorwiegend ehrenamtlich tätig sind, •und Veranstaltungen durchführen, die nicht bereits aufgrund einer Verbandsmitgliedschaft des Veranstalters durch einen Pauschalvertrag einer Nutzervereinigung erfasst sind. •rechtlich unselbständige Ortsuntergliederungen von Organisationen, welche die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen. In diesem Fall ist die Verfolgung der genannten steuerbegünstigten Zwecke über die Bescheinigung der jeweiligen Organisation nachzuweisen. •Nicht berechtigt sein sollen politische Organisationen und Gruppierungen, wie z. B. Parteien und deren Untergliederungen, Wählergruppen und Wählervereinigungen sowie deren Jugendorganisationen. 2.Pro begünstigter Organisation sollen bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr erfasst sein, für die kein Eintrittsgeld erhoben wird und die eine max. Flächengröße von 500m² haben. Erfasst werden Veranstaltungen, bei denen die folgenden Arten von Musik wiedergegeben werden: •Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter, •Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern •Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen, Dorf- und Stadtfesten und sonstigen religiösen, sozialen oder kulturellen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden. Ausgeschlossen sollen die folgenden Veranstaltungen sein: •Konzerte (der Unterhaltungsmusik und der Ernsten Musik), •Bühnenaufführungen mit Musik (Theater, Kabarett), •Hintergrundmusik, •Tanzveranstaltungen (Tanzkurse,), •Sportveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik, •gestreamte Veranstaltungen, 3.Zur Abgeltung der Vergütungsansprüche für die öffentliche Wiedergabe der Musikstücke erhält der Leistungserbringer vom Auftraggeber einen Pauschalbetrag in Höhe von 400.000 € brutto pro Vertragsjahr. Für die Vertragsdauer (voraussichtlich 01.01.2024 bis 31.12.2028) wird mit einer bestimmten Anzahl an zu vergütenden Veranstaltungen kalkuliert. Die Zahl der betroffenen Veranstaltungen bewegt sich nach überschlägiger Schätzung in einem Korridor von ca. 1.815 bis 7.260 möglicher Veranstaltungen pro Jahr. Der Leistungserbringer hat die Anzahl der abgegoltenen Veranstaltungen zum jeweils 01.01. eines Kalenderjahres neu auf Basis der zu dem jeweiligen Zeitpunkt geltenden Tarife zu ermitteln und dem Auftraggeber mitzuteilen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Pauschale im Einvernehmen mit dem Leistungserbringer bis maximal auf das Doppelte des ursprünglich vereinbarten Betrags aufzustocken, falls die Zahl der erfassten Veranstaltungen das vorgesehene Kontingent übersteigt. 4.Insoweit das Kontingent der gemeldeten Veranstaltungen nicht den vorgesehenen Betrag des jeweiligen Kalenderjahres erreicht hat, erfolgt eine Rückvergütung durch den Leistungserbringer. 5.Der Leistungserbringer hat einen Gesamtnachlass in Höhe von mindestens 20% auf die für die jeweilige Meldung der Veranstaltung zu bemessende Vergütung zu gewähren. 6.Darüber hinaus ist ein Nachlass für religiöse, kulturelle oder soziale Belange in Höhe von mindestens 15% einzuräumen. 7.Der Leistungserbringer hat eine technische Anmeldeplattform für die Registrierung der begünstigten Organisationen zur Verfügung zu stellen. 8.Bis spätestens zum jeweiligen 31.03. eines Kalenderjahres während der Vertragsdauer hat der Leistungserbringer eine Abrechnung über die gemeldeten Veranstaltungen des Vorjahres vorzulegen. 9.Der Leistungserbringer hat im Zuge seiner Kommunikation gegenüber den begünstigten Organisationen im Rahmen des Anmeldeprozesses bzw. auf seiner Website gesondert auf die Förderung ehrenamtlicher und gemeinnütziger Organisationen durch diesen Vertrag hinzuweisen. 10.Darüber hinaus sind vom Leistungserbringer bei Vertragsdurchführung die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen. 11.Im Übrigen gelten die Regelungen des den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsentwurfs.