Open Infrastructur Offering-Vertrag

BITMARCK hat einen Open Infrastructure Offering-Vertrag (im Folgen-den OIO-Vertrag) geschlossen. Vertragsschwerpunkt bildet die Bereitstellung von Maschinen, Programmen und zugehörigen Serviceleistungen zur Informationsverarbeitung. Die enthaltenen Liefer- und Dienstleistungen beziehen sich mit der Lizenzierung der Datenbankmanagementsoftware auf die Bestands-IT-Infrastruktur, umfassen aber insbesondere auch die Deckung von geänderten Bedarfen und Neubedarfen im Hard- …

CPV: 30210000 Máquinas procesadoras de datos (hardware), 48600000 Paquetes de software de bases de datos y de funcionamiento, 72000000 Servicios TI: consultoría, desarrollo de software, Internet y apoyo, 72100000 Servicios de consultoría en equipo informático, 72200000 Servicios de programación de software y de consultoría
Lugar de ejecución:
Open Infrastructur Offering-Vertrag
Organismo adjudicador:
BITMARCK Technik GmbH
Número de premio:
OIO-Vertrag

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : BITMARCK Technik GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Sozialwesen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Open Infrastructur Offering-Vertrag
Beschreibung : BITMARCK hat einen Open Infrastructure Offering-Vertrag (im Folgen-den OIO-Vertrag) geschlossen. Vertragsschwerpunkt bildet die Bereitstellung von Maschinen, Programmen und zugehörigen Serviceleistungen zur Informationsverarbeitung. Die enthaltenen Liefer- und Dienstleistungen beziehen sich mit der Lizenzierung der Datenbankmanagementsoftware auf die Bestands-IT-Infrastruktur, umfassen aber insbesondere auch die Deckung von geänderten Bedarfen und Neubedarfen im Hard- und Softwarebereich. Vertragsbestandteil sind in geringem Umfang auch Beratungsleistungen im Programmmanagement bei der Umstellung und bei dem Betrieb einer Branchenlösung bei einem BITMARCK-Kunden. Daneben ist Ziel des Vertrages, im Rahmen eines Projekts zur Modernisierung der Geschäftsprozesse bei Krankenkassen, Beratungsleistungen (organisatorische Maßnahmen und Optimierungsprojekte sowie Programmmanagement) für einen BITMARCK-Kunden umzusetzen.
Kennung des Verfahrens : 55bb6504-1b24-481f-ade2-2abdea69e287
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72100000 Hardwareberatung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Hamburg
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 72 100 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), c) VgV -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Open Infrastructur Offering-Vertrag
Beschreibung : BITMARCK hat einen Open Infrastructure Offering-Vertrag (im Folgen-den OIO-Vertrag) geschlossen. Vertragsschwerpunkt bildet die Bereitstellung von Maschinen, Programmen und zugehörigen Serviceleistungen zur Informationsverarbeitung. Die enthaltenen Liefer- und Dienstleistungen beziehen sich mit der Lizenzierung der Datenbankmanagementsoftware auf die Bestands-IT-Infrastruktur, umfassen aber insbesondere auch die Deckung von geänderten Bedarfen und Neubedarfen im Hard- und Softwarebereich. Vertragsbestandteil sind in geringem Umfang auch Beratungsleistungen im Programmmanagement bei der Umstellung und bei dem Betrieb einer Branchenlösung bei einem BITMARCK-Kunden. Daneben ist Ziel des Vertrages, im Rahmen eines Projekts zur Modernisierung der Geschäftsprozesse bei Krankenkassen, Beratungsleistungen (organisatorische Maßnahmen und Optimierungsprojekte sowie Programmmanagement) für einen BITMARCK-Kunden umzusetzen.
Interne Kennung : OIO-Vertrag

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72100000 Hardwareberatung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Hamburg
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 72 100 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Zuschlagskriterium aus technischen Gründen angegeben. Aus technischen Gründen/Ausschließlichkeitsrechten kommt nur die IBM Deutschland GmbH für die Leistungserbringung in Betracht
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 Abs. 1 GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 3 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSender : Publications Office of the European Union

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren : 72 100 000 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services voran. Grundlage hierfür ist der GKV-Softwarestandard BITMARCK_21c|ng, der bei den angeschlossenen Krankenkassen im Einsatz ist. Die BITMARCK Unternehmensgruppe stellt als Dienstleister den Krankenkassen und deren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung und betreibt diese. Zusätzlich erbringt die BITMARCK Beratungs-, Schulungs- und IT-Consulting-Leistungen. Die BITMARCK Technik GmbH ist Teil der BITMARCK Unternehmensgruppe. Ihr Aufgabengebiet liegt insbesondere im Betrieb der IT-Infrastruktur sowie von Rechenzentren für ihre Kunden im Umfeld der Gesetzlichen Krankenkassen. Im Rahmen ihres Aufgabenbereichs vereinbarte die Auftraggeberin mit der IBM Deutschland GmbH in der Vergangenheit umfangreiche Leistungserbringungen in Form eines Open Infrastructure Offering-Vertrags, der durch verschiedentliche Verträge angepasst und fortgeführt wurde. Mit der vorliegenden Auftragserteilung eines neuen OIO-Vertrags wird auf das bisher entwickelte System und auf die Bestandsinfrastruktur aufgebaut. Die Auftraggeberin konnte sich in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 VgV allein an die IBM Deutschland GmbH wenden, weil aus technischen Gründen sowie wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Die IBM Deutschland GmbH als bisherige Auftragnehmerin hat über einen langen Zeitraum hinweg eine hoch ausdifferenzierte Systemarchitektur aufgebaut und auf die Bedürfnisse der Auftraggeberin und ihrer Kunden zugeschnitten. Neben dem Auf- und Ausbau entsprechender IT-Infrastruktur einschließlich deren Wartung steht die IBM Deutschland GmbH der Auftraggeberin bisher auch mit umfangreichen systembezogenen Beratungsleistungen zur Verfügung. Bei der Auftraggeberin und ihrem Kunden im produktiven Einsatz befindliche und speziell für sie entwickelte Lösungen sind auf Produkte der IBM angepasst und nur mit diesen kompatibel. Zudem entwickelte die IBM für die Auftraggeberin bereits umfangreiche Softwarelösungen. Im vorliegenden Fall stellen daher die besondere Komplexität des Auftrags verbunden mit den technischen Anforderungen an die vorhandene weitgehend herstellerspezifische IT-Infrastruktur technische Besonderheiten dar. Sämtliche Vertragsleistungen knüpfen an die Bestandsinfrastruktur an, die aufgrund der z.T. ausschließlich durch den Hersteller vertriebenen Hardware, der außerordentlichen Komplexität und aufgrund ihrer Größe einen Rückgriff auf den Hersteller erforderlich macht. Aufgrund der vorstehenden technischen Gegebenheiten und aufgrund von bestehenden Urheberrechten der IBM hinsichtlich der angepassten Lizenzierung des durch den Auftraggeber verwendeten Datenbankmanagementsystems (Db2) ist einzig die IBM zur Auftragsausführung berechtigt und mithin im Stande. Daher kann ein großer Teil der Leistungsbestandteile wegen Ausschließlichkeitsrechten der IBM nur von dieser erbracht werden. Ferner werden hardwarebezogene Leistungen für Netezza benötigt, die einzig durch IBM erbracht werden können. Hinzu kommt, dass die Leistungen und Lizenzen mit der speziellen Infrastruktur der BITMARCK und mit den speziell entwickelten Kernprodukten (z.B. GKV-Softwarestandard BITMARCK_21c|ng und elektronische Patientenakte) so eng und tief verknüpft sind, dass direkter Zugriff auf den Hersteller und Entwickler benötigt wird. Neben der Deckung von Neubedarfen im ausschließlich IBM-geprägten Storage sind auch Beratungs- und Supportleistungen in geringerem Umfang, die sich sämtlich auf die bestehende IT-Infrastruktur beziehen, Gegenstand des OIO-Vertrags. Ebenfalls Gegenstand des Vertrages sind Leistungen im Bereich des Quantencomputings, die auch die Erforschung der Kompatibilität und Möglichkeiten der Nutzbarmachung im Hinblick auf die Bestandsinfrastruktur umfassen.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 72 100 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : IBM Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : CON-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : OIO-Vertrag
Datum des Vertragsabschlusses : 21/11/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : BITMARCK Technik GmbH
Registrierungsnummer : HRB98549
Postanschrift : Hammerbrookstraße 38
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 20097
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Bird & Bird LLP, Herr Rechtsanwalt Dr. Benjamin Wübbelt
Telefon : +49 2112005-6224
Fax : +49 2112005-6011
Internetadresse : https://www.bitmarck.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : IBM Deutschland GmbH
Registrierungsnummer : DEB2609.HRB14562
Postanschrift : Schönaicher Strasse 120
Stadt : Böblingen
Postleitzahl : 71032
Land, Gliederung (NUTS) : Böblingen ( DE112 )
Land : Deutschland
Internetadresse : https://www.ibm.com/de-de
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t:+49 22894990
Abteilung : Vergabekammer
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 (0)228 94 99-578
Fax : +49 (0)228 94 99-163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 200a2e2b-3696-4fe2-b862-a182450810aa - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 21/11/2024 18:40 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00718369-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 229/2024
Datum der Veröffentlichung : 25/11/2024