Servicios varios de salud

Open House Vertrag zur Durchführung eines Modellvorhabens zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten nach § 64d SGB V

Siehe Beschreibung der Beschaffung Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche …

CPV: 85120000 Servicios de ejercicio de la medicina y servicios conexos, 85140000 Servicios varios de salud, 85144100 Servicios de cuidados de enfermería de residencias
Plazo:
5 de junio de 2027 a las 12:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Open House Vertrag zur Durchführung eines Modellvorhabens zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten nach § 64d SGB V
Organismo adjudicador:
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Número de premio:
23-175

Deutschland-München: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen

2023/S 149-475433

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BKK Landesverband Bayern
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: info@bkk-lv-bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bkk-bayern.de/
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IKK classic, handelnd als Landesverband
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Land: Deutschland
E-Mail: info@ikk-classic.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ikk-classic.de/pk
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE7 Hessen
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@svlfg.de-mail.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.svlfg.de/
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: KNAPPSCHAFT - Regionaldirektion München
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: zentrale@kbs.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kbs.de/DE/Standorte/RegionaldirektionMuenchen/regionaldirektionmuenchen_node.html
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK - Hanseatische Krankenkasse, gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: info@vdek.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vdek.com/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y68LS/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6Y68LS
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Open House Vertrag zur Durchführung eines Modellvorhabens zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten nach § 64d SGB V

Referenznummer der Bekanntmachung: 23-175
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:

Siehe Beschreibung der Beschaffung

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
85120000 Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
85144100 Dienstleistungen von Pflegeeinrichtungen
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.

Dieses Verfahren betriff einen Open-House Vertrag zur Durchführung eines Modellvorhabens zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten nach § 64d SGB V auf Pflegefachpersonen mit einer Zusatzqualifikation nach § 14 Pflegeberufegesetz zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden in den Regionen München, Würzburg, Kempten (Allgäu) und Amberg-Sulzbach.

Inhalt des Open House Verfahrens ist der Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags zur Durchführung eines Modellvorhabens zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten nach § 64d SGB V. Ziel dieses Modellvorhabens ist die Erprobung der Wahrnehmung von ärztlichen Leistungen, die eine selbständige, d.h. eigenverantwortliche Ausübung von Heilkunde beinhalten, zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden, durch Pflegefachpersonen mit einer Zusatzqualifikation nach § 14 Pflegeberufegesetz. Es handelt sich hierbei um einen dreiseitigen Vertrag zwischen den, im Rubrum des Vertrages genannten Krankenkassen, ärztlichen Leistungserbringern sowie pflegerischen Leistungserbringern.

Die Bedingungen zur Teilnahme am Open-House Verfahren finden Sie in dem Dokument "Verfahrensbedingungen".

II.2.5) Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6) Geschätzter Wert
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben

Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.

Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich folgende Leistungserbringer in Betracht:

Ärztlicher Leistungserbringer :

Zugelassene und angestellte Ärzte, welche gemäß § 73 Abs. 1a SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, mit Ausnahme von § 73 Abs. 1a Nr. 2 SGB V (Kinderärzte)

Pflegerischer Leistungserbringer:

- nach § 71 Abs. 2 SGB XI und § 132a Abs. 4 SGB V zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mit Pflegefachpersonen nach § 14 Pflegeberufegesetz

- Bei zugelassenen Ärzten, welche gemäß § 73 Abs.1a SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, mit Ausnahme von § 73 Abs. 1a Nr. 2 SGB V (Kinderärzte), angestellte Pflegefachpersonen nach § 14 Pflegeberufegesetz

Bitte beachten Sie, dass der Vertrag im Original IN ZWEIFACHER AUSFERTIGUNG eingereicht werden muss.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Ärztlicher Leistungserbringer :

Zugelassene und angestellte Ärzte, welche gemäß § 73 Abs. 1a SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, mit Ausnahme von § 73 Abs. 1a Nr. 2 SGB V (Kinderärzte)

Pflegerischer Leistungserbringer:

- nach § 71 Abs. 2 SGB XI und § 132a Abs. 4 SGB V zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mit Pflegefachpersonen nach § 14 Pflegeberufegesetz

- Bei zugelassenen Ärzten, welche gemäß § 73 Abs.1a SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, mit Ausnahme von § 73 Abs. 1a Nr. 2 SGB V (Kinderärzte), angestellte Pflegefachpersonen nach § 14 Pflegeberufegesetz

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ein Vertrag wird mit allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern geschlossen, die ihre Eignung wie folgt nachweisen:

1. Von beiden Leistungserbringern einzureichende Unterlagen

a. Von beiden Leistungserbringern ausgefüllter und unterzeichneter Vertrag nebst Anlagen (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen).

b. Von beiden Leistungserbringern ausgefüllte und unterzeichnete Kooperationsvereinbarung (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen).

2. Für angestellte Pflegefachpersonen sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

a. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 1 als Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Zusatzqualifikation nach § 14 Pflegeberufegesetz für die Indikation chronisch und schwer heilende Wunde. Eine Kopie des Nachweises über die bestandene Zusatzausbildung nach § 14 Pflegeberufegesetz muss beigefügt werden.

b. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 2 über eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100.000 EUR, die auch die selbständige Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten gemäß diesem Vertrag umfasst. Eine Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung muss beigefügt werden (nicht älter als 12 Monate).

c. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 3 als Nachweis für das Vorliegen eines Leistungserbringerkennzeichen und einer Beschäftigtennummer.

d. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 3 als Nachweis für ein Konzept zur Gewährleistung der Vertretungssicherheit bei Ausfall der Pflegefachperson. Dieses Konzept ist in Kopie vorzulegen (nicht älter als 12 Monate).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ein Vertrag wird mit allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern geschlossen, die ihre Eignung wie folgt nachweisen:

1. Von beiden Leistungserbringern einzureichende Unterlagen

a. Von beiden Leistungserbringern ausgefüllter und unterzeichneter Vertrag nebst Anlagen (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen).

b. Von beiden Leistungserbringern ausgefüllte und unterzeichnete Kooperationsvereinbarung (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen).

2. Für angestellte Pflegefachpersonen sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

a. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 1 als Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Zusatzqualifikation nach § 14 Pflegeberufegesetz für die Indikation chronisch und schwer heilende Wunde. Eine Kopie des Nachweises über die bestandene Zusatzausbildung nach § 14 Pflegeberufegesetz muss beigefügt werden.

b. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 2 über eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100.000 EUR, die auch die selbständige Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten gemäß diesem Vertrag umfasst. Eine Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung muss beigefügt werden (nicht älter als 12 Monate).

c. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 3 als Nachweis für das Vorliegen eines Leistungserbringerkennzeichen und einer Beschäftigtennummer.

d. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 3 als Nachweis für ein Konzept zur Gewährleistung der Vertretungssicherheit bei Ausfall der Pflegefachperson. Dieses Konzept ist in Kopie vorzulegen (nicht älter als 12 Monate).

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ein Vertrag wird mit allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern geschlossen, die ihre Eignung wie folgt nachweisen:

1. Von beiden Leistungserbringern einzureichende Unterlagen

a. Von beiden Leistungserbringern ausgefüllter und unterzeichneter Vertrag nebst Anlagen (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen).

b. Von beiden Leistungserbringern ausgefüllte und unterzeichnete Kooperationsvereinbarung (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen).

2. Für angestellte Pflegefachpersonen sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

a. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 1 als Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Zusatzqualifikation nach § 14 Pflegeberufegesetz für die Indikation chronisch und schwer heilende Wunde. Eine Kopie des Nachweises über die bestandene Zusatzausbildung nach § 14 Pflegeberufegesetz muss beigefügt werden.

b. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 2 über eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100.000 EUR, die auch die selbständige Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten gemäß diesem Vertrag umfasst. Eine Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung muss beigefügt werden (nicht älter als 12 Monate).

c. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 3 als Nachweis für das Vorliegen eines Leistungserbringerkennzeichen und einer Beschäftigtennummer.

d. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 3 als Nachweis für ein Konzept zur Gewährleistung der Vertretungssicherheit bei Ausfall der Pflegefachperson. Dieses Konzept ist in Kopie vorzulegen (nicht älter als 12 Monate).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ein Vertrag wird mit allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern geschlossen, die ihre Eignung wie folgt nachweisen:

1. Von beiden Leistungserbringern einzureichende Unterlagen

a. Von beiden Leistungserbringern ausgefüllter und unterzeichneter Vertrag nebst Anlagen (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen).

b. Von beiden Leistungserbringern ausgefüllte und unterzeichnete Kooperationsvereinbarung (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen).

2. Für angestellte Pflegefachpersonen sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

a. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 1 als Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Zusatzqualifikation nach § 14 Pflegeberufegesetz für die Indikation chronisch und schwer heilende Wunde. Eine Kopie des Nachweises über die bestandene Zusatzausbildung nach § 14 Pflegeberufegesetz muss beigefügt werden.

b. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 2 über eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100.000 EUR, die auch die selbständige Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten gemäß diesem Vertrag umfasst. Eine Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung muss beigefügt werden (nicht älter als 12 Monate).

c. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 3 als Nachweis für das Vorliegen eines Leistungserbringerkennzeichen und einer Beschäftigtennummer.

d. Ausgefüllte und unterschrieben Eigenerklärung 3 als Nachweis für ein Konzept zur Gewährleistung der Vertretungssicherheit bei Ausfall der Pflegefachperson. Dieses Konzept ist in Kopie vorzulegen (nicht älter als 12 Monate).

III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Ärztlicher Leistungserbringer :

Zugelassene und angestellte Ärzte, welche gemäß § 73 Abs. 1a SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, mit Ausnahme von § 73 Abs. 1a Nr. 2 SGB V (Kinderärzte)

Pflegerischer Leistungserbringer:

- nach § 71 Abs. 2 SGB XI und § 132a Abs. 4 SGB V zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen mit Pflegefachpersonen nach § 14 Pflegeberufegesetz

- Bei zugelassenen Ärzten, welche gemäß § 73 Abs.1a SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, mit Ausnahme von § 73 Abs. 1a Nr. 2 SGB V (Kinderärzte), angestellte Pflegefachpersonen nach § 14 Pflegeberufegesetz

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/06/2027
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/08/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben:

Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen Bedingungen gewährt. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser Bekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert. Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat. Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download bereitgestellt werden. Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung. Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat. Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.

Die im folgenden als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y68LS

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des

Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2023