Beschreibung
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Die vegetative und generative Vermehrung der Besenheide ist zu ermöglichen. An einigen Stellen wächst Naturverjüngung der Baumart Kiefer, diese muss bis zu einem Wurzelhalsdurchmesser von sieben Zentimetern ebenfalls gemulcht werden. Es soll lediglich die Vegetationsdecke (bis zum Oberboden) bearbeitet werden, Eingriffe in den Boden dürfen nicht stattfinden. Das organische Material verbleibt auf der Fläche. In einigen Teilbereichen des zu bearbeitenden Offenlandes stehen einzelne Bäume oder Baumgruppen, welche umfahren werden müssen. Der Umfang der Leistung beträgt in der Summe 53,9 Hektar (ha), auf fünf Teilflächen des Forstreviers Kavelmoor in der Lübtheener Heide. Die Teilflächen befinden sich im Abstand von 200m-500m über 1200m bis 1500m und haben maximal die Abmessungen: 1. Fläche: 5,564 ha, Umfang: 2,94 km 2. Fläche: 3,352 ha, Umfang: 787,9 m 3. Fläche: 4,813 ha, Umfang: 1,15 km 4. Fläche: 21,257 ha, Umfang: 2,6 km 5. Fläche: 18,903 ha, Umfang: 2,33 km. ----- Bei der Liegenschaft handelt es sich um einen ehemaligen Truppenübungsplatz, welcher bis 2014 aktiv genutzt wurde. Die zu bearbeitenden Heideflächen liegen am Ende der ehemaligen Schießbahnen. Aufgrund der hohen Kampfmittelbelastung kann das Mulchen nur mit ferngesteuerter Technik erfolgen. Zwischen dem Bediener und der Maschine müssen mindestens 500 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden. Befindet sich eine Binnendüne zwischen dem Bediener und der Maschine, kann der Abstand auch geringer sein. Die Maßnahmenflächen liegen ausnahmslos auf Flächen, die gemäß den „Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung“ in Kategorie 4 eingeordnet sind. Die Kategorie 4 ist definiert als „Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert.“ Es gibt kein schriftliches Regelwerk in dem die technischen Spezifikationen zum Umgang mit den kampfmittelbelasteten Flächen dieser mehrerer tausend Hektar großen Liegenschaft festgehalten sind, da durch Nutzungsänderungen auch immer wieder Neubewertungen nötig sind. ----- Folgende Grundsätze sind für die Kategorie 4 Flächen in Lübtheen gültig: 1. Ein gefahrloses Betreten und Befahren ist nur auf den abgestimmten befestigten Wegen möglich. Ein Betreten der Flächen abseits der Wege ist durch eigenes Personal bzw. Beauftragte möglich, wenn diese regelmäßig in Bezug auf das Verhalten auf diesen Flächen und das Verhalten bei Auffinden von kampfmittelverdächtigen Gegenständen geschult sind. 2. Innerhalb der Flächen können nur Maßnahmen durch das regelmäßig geschulte Personal durchgeführt werden, die nicht mit Bodeneingriffen oder Erschütterung verbunden sind. Aus diesen Grundsätzen folgt, dass ein Befahren und Mulchen der betroffenen Flächen mittels eines bemannten Fahrzeuges nicht möglich ist. Es wird der Auftragnehmerin (AN) freigestellt, ob sie zur Bearbeitung der Flächen gepanzerte oder nicht gepanzerte Maschinen benutzt. Die Benutzung der Maschinen auf Kategorie 4 Flächen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Auftraggeberin (AG) übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden an eingesetzten Maschinen. ----- Die zu mulchenden Flächen dieser Ausschreibung sind Bestandteil des FFH-Gebietes „DE 2733-301 Lübtheener Heide und Trebser Moor“