Offenes Verfahren: Teilsanierung mit Teilrückbau und Teilneubau des Schulzentrums Brilon - VE 3 Estricharbeiten HLS

Im Schulzentrum in Brilon, bestehend aus der Heinrich-Lübke-Schule (HLS) und dem Gymnasium Petrinum (PET), wurde eine Schadstoffbelastung (PCB, KMF) festgestellt, woraufhin ein Konzept aus Teilsanierung, Teilrückbau und Teilneubau entwickelt wurde. Die Estricharbeiten, die in diesem LV ausgeschrieben sind, beziehen sich auf die HeinrichLübke-Schule. Bei dieser handelt es sich überwiegend um …

CPV: 45262320 Trabajos de enrasado
Plazo:
7 de febrero de 2025 a las 11:00
Tipo de plazo:
Presentación de una oferta
Lugar de ejecución:
Offenes Verfahren: Teilsanierung mit Teilrückbau und Teilneubau des Schulzentrums Brilon - VE 3 Estricharbeiten HLS
Organismo adjudicador:
Stadtverwaltung Brilon
Número de premio:
25-01-29-009

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadtverwaltung Brilon
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Offenes Verfahren: Teilsanierung mit Teilrückbau und Teilneubau des Schulzentrums Brilon - VE 3 Estricharbeiten HLS
Beschreibung : Im Schulzentrum in Brilon, bestehend aus der Heinrich-Lübke-Schule (HLS) und dem Gymnasium Petrinum (PET), wurde eine Schadstoffbelastung (PCB, KMF) festgestellt, woraufhin ein Konzept aus Teilsanierung, Teilrückbau und Teilneubau entwickelt wurde.
Kennung des Verfahrens : 5a4d7543-783b-4b15-8ab8-6dff546820ff
Interne Kennung : 25-01-29-009
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45262320 Estricharbeiten

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Anschrift der Baustelle: Zur Jakobuslinde 19/21
Stadt : Brilon
Postleitzahl : 59929
Land, Gliederung (NUTS) : Hochsauerlandkreis ( DEA57 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYTDYTGTFK Gem. § 11 VOB/A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erfolgt der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Informationen hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite der Stadt Brilon https://www.brilon.de/metanavigation/datenschutz/informationspflicht-bei-datenerhebungen-(dsgvo)/ abzurufen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel usw.).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)
Korruption : Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332, 335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Betrugsbekämpfung : Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit : Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4 GWB geregelt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Der rechtliche Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 - "Forposta", Rn. 27.) Schwer" ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Ausschluss wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Nach der Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Entrichtung von Steuern : Das Nichtentrichten von Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Offenes Verfahren: Teilsanierung mit Teilrückbau und Teilneubau des Schulzentrums Brilon - VE 3 Estricharbeiten HLS
Beschreibung : Die Estricharbeiten, die in diesem LV ausgeschrieben sind, beziehen sich auf die HeinrichLübke-Schule. Bei dieser handelt es sich überwiegend um eine Sanierung im Bestand. Um die Bedarfe der Schule abdecken zu können, werden im Erdgeschoss zwei Erweiterungen in Massivbauweise ergänzt. Die Arbeiten umfassen die Verlegung von Estrich- und Heizestrichflächen, sowie Estrichergänzungen, inklusive aller erforderlichen Arbeiten im Innenbereich. Ca. Massenangeben: Estrich gesamt: 3.560 qm Davon Heizestrich: 3.280 qm Plus Estrichergänzungen: 105 qm Zu Positionen Heizestrich, Zementestrich: "Ein entsprechendes Datenblatt über den Estrich bzw. das Zusatzmittel ist beizufügen"
Interne Kennung : 25-01-29-009

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45262320 Estricharbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Anschrift der Baustelle: Zur Jakobuslinde 19/21
Stadt : Brilon
Postleitzahl : 59929
Land, Gliederung (NUTS) : Hochsauerlandkreis ( DEA57 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 14/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 22/07/2025

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : § 22 EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A stellt klar, dass Änderungen eines bereits geschlossenen Vertrages grundsätzlich nur dann eine Ausschreibungspflicht begründen können, wenn es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Wesentlich sind Änderungen grundsätzlich dann, wenn sich der Auftrag infolge der Änderung während der Vertragslaufzeit erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag unterscheidet.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet - Nachweise/ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen); Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen -124 (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Nicht erforderlich bei präqualifizierten Unternehmen, die Ihre PQ-Nummer im Formblatt 213 angegeben haben
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Sonstiges
Beschreibung : Vom Bieter ist ein Nachweis seiner Betriebshaftpflichtversicherung mit Angebotsabgabe vorzubringen. Die Versicherungssumme zur Betriebshaftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und/ oder Vermögensschäden.
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (Nur wenn das Unternehmen zur Eintragung verpflichtet ist.) Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB; Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor Auftragsvergabe einzureichen; - Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. - Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : - Auf Anforderung müssen - Referenzen vergleichbarer Projekte (im Ausmaß/Größenordnung wie in der Beschreibung oben erklärt) vorgelegt werden. - Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenem Leitungspersonal (Siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen -124 ) - Zu Positionen Heizestrich, Zementestrich: Ein entsprechendes Datenblatt über den Estrich bzw. das Zusatzmittel ist beizufügen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gewichtung (Punkte, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 30/01/2025 23:59 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : Oberhalb eines Auftragswerts von 250.000,00 Euro hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsmäßige Durchführung und für die Gewährleistung der übernommenen Bestellung zu stellen: als Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme einschließlich aller Nachträge. Unterhalb eines Auftragswertes von 250.000,00 Euro kann der Auftraggeber für die Gewährleistung der übernommenen Bestellung eine Sicherheit als Mängelgewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme verlangen.
Frist für den Eingang der Angebote : 07/02/2025 11:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 60 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht erlaubt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 07/02/2025 11:00 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und, soweit gegeben, Güte- bzw. Verbandszeichen (DIN, DVGW, VDE usw.) tragen.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Brilon
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadtverwaltung Brilon
Registrierungsnummer : 059580012012-31001-34
Postanschrift : Am Markt 1
Stadt : Brilon
Postleitzahl : 59929
Land, Gliederung (NUTS) : Hochsauerlandkreis ( DEA57 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 2961794103
Fax : +49 2961794108
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer : 05515-03004-07
Postanschrift : Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt : Münster
Postleitzahl : 48147
Land, Gliederung (NUTS) : Münster, Kreisfreie Stadt ( DEA33 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2514111691
Fax : +49 2514112165
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 313b22a6-7826-4fb1-9cc1-dab12eae318d - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 07/01/2025 16:19 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00014345-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 6/2025
Datum der Veröffentlichung : 09/01/2025