Zusätzliche Informationen
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#Besonders geeignet für:freelance# , #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# --- Ausführungsbedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Grenzen des Kartiergebiets: Los 1 bis 4 Die Grenzen des Kartiergebietes werden der Auftragnehmerin in Form einer File-Geodatabase zur Verfügung gestellt. Die Begrenzungen sind zwingend einzuhalten und dürfen sowohl im Rahmen der Kartierung als auch während der Ergebnisaufbereitung nicht verändert werden. Flächen mit Betretungsverbot (z. B. Munitionsbelastungsgrad C = 126,04 ha) dürfen nicht betreten werden und sind von der Kartierung ausgenommen. Diese Flächen werden der Auftragnehmerin in Form einer File-Geodatabase zur Verfügung gestellt. Aufgrund des militärischen Schießbetriebs muss bei den Außenaufnahmen mit zeitlichen Einschränkungen gerechnet werden. Hier ist eine enge Absprache der Auftragnehmerin mit der Kommandantur des Standortübungsplatzes Schwarzenborn notwendig. Nach Zuschlagserteilung ist die Anlage C-02b_Sicherheitsbelehrung ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Kenntnisse: Los 1 Die Ausführung des Auftrags erfordert eine sehr gute Kenntnis der betroffenen rechtlichen und naturschutzfachlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen. Die Umsetzung dieser Kenntnisse bei der BKBu-Kartierung sowie bei der wissenschaftlichen Analyse der Inventurergebnisse und bei der Erarbeitung des Biotopkartierungswerkes erfordert die einwandfreie Anwendung und Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Los 2, 3 und 4 Die Ausführung des Auftrags erfordert eine sehr gute Kenntnis der betroffenen rechtlichen und naturschutzfachlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen. Die Umsetzung dieser Kenntnisse bei der Artkartierung und bei der Erarbeitung des Kartierungswerkes erfordert die einwandfreie Anwendung und Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Personal: Los 1 Die Person, die als Projektleitung arbeitet, muss einen forstlichen, biologischen, umweltwissenschaftlichen, oder vergleichbaren Hochschul- oder Fachhochschulabschluss vorweisen. Die Bearbeiter/innen für die Biotop- und Lebensraumtypenkartierung (mindestens 3 Personen) und für die Erfassung der Vögel des SDB (mind. 2 Personen), müssen einen forstlichen, biologischen, umweltwissenschaftlichen oder vergleichbaren Hochschul- oder Fachhochschulabschluss vorweisen. Die Bearbeiter/innen der GIS Projekte (mindestens 2 Personen) müssen einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss der Fachrichtung Geographie, Biologie, Umweltwissenschaften, Bauzeichner oder vergleichbare vorwei-sen. Die Bearbeiter/innen des MPE-Plans (mindestens 2 Personen) müssen einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss der Fachrichtung Biologie, Forstwissenschaft, Umweltwissenschaften oder vergleichbare vorweisen. Die Bearbeiter/innen für die Biotop- und Lebensraumtypenkartierung (mindestens 3 Personen) und für die Erfassung der Vögel des SDB (mind. 2 Personen) können die gleichen Personen sein. Los 2 bis 4: Die Person, die als Projektleitung arbeitet, muss einen forstlichen, biologischen, umweltwissenschaftlichen, oder vergleichbaren Hochschul- oder Fachhochschulabschluss vorweisen. Die Bearbeiter/innen für Artenkartierungen (mind. 1 Person für jeweils Amphibien, Tagfalter, Fledermäuse), müssen einen forstlichen, biologischen, umweltwissenschaftlichen oder vergleichbaren Hochschul- oder Fachhochschulabschluss vorweisen. Die Bearbeiter/innen für die Artenkartierungen (Amphibien, Tagfalter und Widderchen, Fledermäuse) können die gleiche Person sein. Geheimhaltung: Los 1 bis 4 Die Auftragnehmerin und die Auftraggeberin haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonsti-ger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelhei-ten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informati-onsblatt - Meldung und Erkennung von IT-Sicherheits- und Geheimschutzrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen (Anlage C-06) sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die Auftraggeberin beziehen, darf die Auftragnehmerin nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der Auftraggeberin Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Die Auftragnehmerin hat ihr Personal zur Verschwiegenheit zu verpflichten und die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen. Datenschutz: Los 1 bis 4 Soweit die Auftragnehmerin in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist sie verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten. Die Auftragnehmerin ist mit der Speicherung ihrer persönlichen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung einverstanden. Zum Umgang mit den von der Auftraggeberin während des Vertragsverhältnisses erhobenen Daten der Auftragnehmerin wird auf die Datenschutzinformation der Auftraggeberin verwiesen. Bei Weitergabe der Daten an dritte Personen ist die vorherige schriftliche Einwilligung der Auftraggeberin einzuholen. Ferner hat die Auftragnehmerin sicherzustellen, dass alle von ihr mit der Erfüllung des Vertrages betrauten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Sinne dieser Regelung verpflichtet werden. Auf Verlangen ist der Auftraggeberin diese Verpflichtung auf den Datenschutz nachzuweisen.