Titel
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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von IGM Hausmeisterleistungen für WE 127797, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Fasanenstraße 87 in 10623 Berlin und für WE 150802, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Anmietliegenschaft „Spreebogen“, Alt-Moabit 101 a-d in 10559 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin
Beschreibung
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1. Grundleistungen a) Objektleitung: Der AN setzt eine qualifizierte Objektleitung ein, die für die Leitung und Koordinierung aller beauftragten Leistungen, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualitäten verantwortlich ist. Die Objektleitung steht der AG als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Objektleitung muss für die AG montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) gemäß Leistungsverzeichnis (der Anlage B-02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) die telefonische Erreichbarkeit sicherstellen. Am Ende jeden Monats erfolgt ein Monatsgespräch (telefonisch, bei Bedarf auch vor Ort) zwecks Auswertung und Abstimmung zu Sachständen. Aufgaben: Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Hausmeisterdienstleitung und hat den ständigen Kontakt mit der AG zu halten. Die Objektleitung bildet das Bindeglied zwischen der AG und dem Hausmeister. - Sicherstellung telefonischer Erreichbarkeit von 08:00 - 18:00 Uhr (Montag-Freitag; ausgenommen Feiertage), - Ansprechpartner der AG für alle Personalangelegenheiten des vom AN eingesetzten Personals, - Gewährleistung der permanenten, ordnungsgemäßen Leistungserbringung, - Koordinierung und Kontrolle aller abgerufenen Aufgaben und Leistungen inkl. eigeninitiatives Steuern von Abläufen, - Personaleinsatzplanung, - Ansprechpartner der AG bei unvorhersehbaren Ereignissen, - Entgegennahme und Abwicklung von gesonderten Aufträgen/Bedarfsleistungen der AG, - Kontrolle des Arbeitsschutzes und der ordnungsgemäßen Arbeitskleidung des Personals, - Sicherstellen der Einhaltung der Hausordnung und aller zur Leistungserbringung relevanten gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, - Koordinieren, Organisieren und Durchführen der Aus- und Fortbildung sowie der Unterweisungen gem. Arbeitsschutzgesetz, Datenschutz, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Hausordnung, sowie umfassende, gründliche Einweisung vor Ort des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals, - Überwachung und Umsetzung zur Einhaltung der Anforderung bzgl. der ordnungsgemäßen Ausrüstung (Dienstkleidung etc.), - Schriftliche Dokumentation (inklusive Unterschriften aller Teilnehmenden) der Aus- und Fortbildung, Einweisungen sowie der Unterweisungen, - Management von Not- und Sondersituationen, - Koordinierung, Anleitung und Kontrolle der eingesetzten Mitarbeitenden des AN, - Erkennen und Korrigieren von Abweichungen in der Auftragserfüllung, - Bei der Meldung von Havarien ist sicher zu stellen, dass innerhalb einer Reaktionszeit von 30 min. ein Mitarbeitender vor Ort ist. Betrachtet werden hierbei Störungen, die den ordnungsgemäßen, funktionellen Ablauf im Objekt und den dazu gehörenden Außenanlagen einschränken. b) Hausmeister: Der AG überträgt dem AN Hausmeisterleistungen für die unter Anlage C-03.0 (Leistungsspezifische Anlage) beschriebene Liegenschaft, einschließlich der darauf befindlichen Gebäude, der Außenanlagen und der Freiflächen. Der AN teilt unter Beachtung des Vorgenannten die Arbeitszeit nach seinem Ermessen bzw. nach Vorgabe der Objektleitung ein. Der AN muss jedoch sicherstellen, dass die Ausführungsfristen der Grundleistungen (Turnusse) und die Erledigung der Bedarfsleistungen eingehalten werden. Die zu erbringenden Grund-, und Bedarfsleistungen sind im Leistungsverzeichnis (der Anlage B-02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis) aufgeführt. Das Leistungsverzeichnis stellt eine Gesamtübersicht der vom AN zu erbringenden und geschuldeten Tätigkeiten dar. 2. Bedarfsleistungen Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht in den Grundleistungen enthalten sind (gemäß Anlage B-02 Preisblatt mit integriertem Leistungsverzeichnis). 3. Nebenleistungen Nebenleistungen sind Leistungen, die ohne ausdrückliche Erwähnung zum Leistungsumfang des AN gehören und nicht gesondert vergütet werden.