Beschreibung
:
1) Drei vergleichbare Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten zehn Jahren (November 2014 bis November 2024). Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber darauf ab, ob die Planungs- oder Beratungsanforderungen der Referenzobjekte mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Aufgrund der besonderen auftragsbezogenen Anforderungen an die Planung einer Schule in Holzbau- oder Holzhybridbauweise, bei der die gesetzlichen Anforderungen, mit pädagogischen Anforderungen und Nachhaltigkeitsaspekten in Einklang zu bringen sind, stellt der Auftraggeber für die Vergleichbarkeit auf die nachfolgenden Kriterien ab. Aufgrund des Umfangs des Gesamtprojekts und der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten zehn Jahre (November 2014 bis November 2024) ab. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen LPh 3 bis 8 nach § 34 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen der LPh 3 bis 8 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung für die Wertung der Referenz). Die nachfolgenden Referenzkriterien müssen mit derselben Referenz nachgewiesen werden (also nicht Krit. a) bis d) mit Referenz 1 bis 3 und Krit. e) bis h) mit Referenz 4 bis 6). Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheim gestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu drei Referenzen einreichen. Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten drei Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet. Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaft anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien: a) Referenz umfasst Objektplanungsleistung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) im Referenzzeitraum (November 2014 bis November 2024) mit LPh 3 bis 8 (Mindestanforderung für die Wertung der Referenz) b) Referenz umfasst anrechenbare Kosten von mind. 7,5 Mio. EUR c) Referenz umfasst mindestens Honorarzone III oder entsprechend, d) Referenz umfasst Ausschreibung der Bauleistungen nach der VOB/A mit Verwendungsnachweisprüfung eines Fördergebers, e) Referenz umfasst Neubau, Anbau, Umbau einer Schule, Bildungseinrichtung oder Bauvorhaben mit vergleichbaren Anforderungen f) Referenz umfasst Planung für Bauvorhaben in Holz- oder Holzhybridbauweise, g) Referenz umfasst Umbaumaßnahme einer Schule, Bildungseinrichtung oder Objekt mit vergleichbaren Anforderungen im laufenden Betrieb und g) Referenz wurde auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß im Hinblick auf Termin- und Kostensicherheit ausgeführt (Eigenerklärung). 2) Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte (Architekten, Ingenieure oder vergleichbar), einschließlich der Führungskräfte. Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet (Vollzeitäquivalent - VZÄ) und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bsp.: Eine Halbtageskraft mit 20 h / Woche wird mit einem VZÄ von 0,5 gewertet. Bei Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Mindestanforderung: Anzahl der technischen Fachkräfte (Architekten, Ingenieure oder vergleichbar von 3,0 Technische Fachkräfte (Vollzeitäquivalent). Die Vollpunktzahl wird mit 5,0 Technischen Fachkräften erzielt.