Zusätzliche Einstufung
(
cpv
):
34632300
Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr
5.1.3
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns
:
01/10/2022
Enddatum der Laufzeit
:
31/12/2026
5.1.6
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
:
ja
Zusätzliche Informationen
:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU SektVO
5.1.7
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe
:
Keine strategische Beschaffung
5.1.12
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse
erfolgen
:
Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
:
Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung
:
Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
:
ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet
:
ja
Finanzielle Vereinbarung
:
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen
:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle
:
Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
:
DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender
:
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6.
Ergebnisse
6.1
Ergebnis, Los-– Kennung
:
LOT-0001
6.1.2
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
:
Offizielle Bezeichnung
:
Rail Power Systems GmbH
Angebot
:
Kennung des Angebots
:
2022827185
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen
:
LOT-0001
Wert der Ausschreibung
:
0
Euro
Informationen zum Auftrag
:
Kennung des Auftrags
:
CON-0001 - Rail Power Systems GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners
:
12/09/2022
Datum des Vertragsabschlusses
:
23/09/2022
7.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung
:
530557-2022
Grund für die Änderung
:
Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den
ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung
:
Mehraufwand in der AP durch erneute Anfertigung der EP aufgrund Erhöhung des Windantriebs, vor allem dirch die Berücksichtigung der neuen Signale in den Leitungshöhenplänen und die zusätzliche Erstellung neuer Planunterlagen bzgl. Neuplanung u. Betrachtung der Maste. . Um Gewährleistungsansprüche aufrecht zu erhalten, ist diese Leistung durch den AN auszuführen
7.1
Änderung
Abschnittskennung
:
CON-0001
Beschreibung der Änderungen
:
MKA13: zus. AP, OLA-Lagepläne. QP, Masttafeln, Leitungshöhenplänen, Statiken neu