Zusätzliche Informationen
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Fortsetzung 5.1 Beschreibung: C) VERHANDLUNGSVERFAHREN (VgV): Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts mit allen Preisträgern/innen des Wettbewerbs ein Verhandlungsverfahren führen mit dem Ziel, einen Generalplanungsvertrag nach australischem Vertragsmuster mit folgenden Planungsleistungen abzuschließen: Objektplanung Gebäude: Vervollständigung Schematic Design (entspricht LP 2 nach § 34 HOAI). Objektplanung Gebäude: Detailed Design (entspricht LP 3 und schließt LP 4 nach § 34 HOAI mit ein) zzgl. Lead Design (entspr. künstlerische Oberleitung). Freianlagenplanung / Landschaftsarchitektur: Vervollständigung Schematic Design bis Detailed Design (entspricht LP 2-4 nach § 39 HOAI) zzgl. Lead Design (entspr. künstlerische Oberleitung). Technische Gebäudeausrüstung: Schematic Design bis Detailed Design (entspricht LP 2-4 nach § 55 HOAI). Tragwerksplanung: Schematic Design bis Detailed Design (entspricht LP 2-4 nach § 51 HOAI). Die Ausloberin behält sich eine stufenweise Beauftragung sowie die Beauftragung weiterer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht. Mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren wird der Vertragsentwurf übersandt. Zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ist über die E-Vergabe ein Honorarangebot zu dem Vertragsentwurf sowie der Bewerbungsbogen-VgV innerhalb einer noch zu benennenden Frist einzureichen. Das Angebot kann nur dann bezuschlagt werden, wenn es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Sinne der BHO entspricht und mit den weiteren Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl im Rang sowie die/der Auftragnehmer/in ihre/seine Eignung für den Generalplanungsvertrag nachgewiesen hat. Zum Verhandlungsverfahren ist außerdem das Projektteam namentlich vorzustellen und das Erfüllen der gestellten Mindestanforderungen ist durch Vorlage der beruflichen Werdegänge und entsprechender Studiennachweise im Vorfeld des Verhandlungsgespräches zu belegen. Dem Projektteam müssen angehören (GP-Vertrag mit folgenden Fachdisziplinen nach australischem Standard): - Objektplanung - Freianlagenplanung - Technische Gebäudeausrüstung (TGA-M, TGA-E, Medien- und Lichtplanung) - Tragwerkplanung - Tiefbau- / Ingenieurbauplanung - Bauphysik, Wärmeschutz - Bau- und Raumakustik - Brandschutz - SiGeKo - Nachhaltigkeit, Energieeffizienz. Das Generalplanungsteam muss so zusammengestellt sein, dass Planung und Realisierung auf Basis australischer Normen und Standards erfolgen können, um die einwandfreie Umsetzung des Projektes sowie anschließend den Betrieb und die Wartung vor Ort fachlich und wirtschaftlich sicherstellen zu können. Im Falle eines Wettbewerbsgewinnes verpflichten sich die Preisträger/innen und Teilnehmenden des Verhandlungsverfahren nach VgV ein in Australien niedergelassenes Architekturbüro als Nachunternehmer oder Partner zu benennen, sofern es sich bei den Preisträger/innen nicht um ein australisches Architekturbüro handelt. Neben den unter 5.1.9 aufgeführten Eignungskriterien sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen (siehe auch Bewerbungsbogen-WBW): Objektplanung Gebäude: Projektleiter/in mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule oder vergleichbar bzw. gleichwertig mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Projektleitung Generalplanung. Projektmitarbeiter/in mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur oder vergleichbar mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich Objektplanung Gebäude. Freianlagenplanung / Landschaftsarchitektur: Projektleiter/in mit Studienabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder vergleichbar bzw. gleichwertig mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Projektleitung Generalplanung. Projektmitarbeiter/in mit Studienabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder vergleichbar mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich Freianlagenplanung / Landschaftsarchitektur. Zur Teilnahme am VgV-Verfahren sind die folgenden Kriterien zu erfüllen: Australisches Partnerbüro (falls nicht bereits durch Objektplanung Gebäude abgedeckt): Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2021-2023) im Bereich Objektplanung Gebäude (LP 2-4 nach § 34 ff. HOAI oder vergleichbar) größer oder gleich 200.000 € netto/Jahr. Die Summe der Büroinhaber und ihrer mit mind. 30 h/Woche festangestellten Mitarbeiter mit Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss beträgt in den letzten 3 Jahren (2021-2023) größer oder gleich 3 Personen/Jahr. Die Bewerber bzw. das als Nachunternehmer benannte in Australien ansässige Objektplanungsbüro müssen für den Bereich Objektplanung die örtlichen Konzessionen, Zulassungen, Vorlage- und Antragsberechtigungen nachweisen. Ein Planungsarchitekt mit deutschen wie englischen Sprachkenntnissen (mind. Niveau B2) als Bestandteil der Planungsgemeinschaft wird vorausgesetzt. Ein Projekt muss innerhalb der letzten 10 Jahre unter eigenem Namen in Australien fertiggestellt und an den Nutzer übergeben worden sein mit mind. 1 Mio. € netto Baukosten in den KG 300-400 nach DIN 276 oder vergleichbar. Dies bezogen auf mindestens Leistungsumfang LP 2-4 oder vergleichbar. Technische Gebäudeausrüstung (TGA): Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2021-2023) im Bereich Technische Gebäudeausrüstung (LP 2-4 nach § 55 ff. HOAI oder vergleichbar) größer oder gleich 250.000 € netto/Jahr. Die Summe der Büroinhaber und ihrer mit mind. 30 h/Woche festangestellten Mitarbeiter mit Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss oder vergleichbar bzw. gleichwertig beträgt in den letzten 3 Jahren (2021-2023) größer oder gleich 4 Personen/Jahr, jeweils 2 Personen mit Schwerpunkt TGA-E und TGA-M. Die Bewerber bzw. das als Nachunternehmer benannte TGA-Büro müssen für den Bereich TGA die örtlichen Konzessionen, Zulassungen, Vorlage- und Antragsberechtigungen nachweisen. Ein Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre unter eigenem Namen bzw. unter dem des Nachunternehmers in Australien fertiggestellt und an den Nutzer übergeben worden sein mit mindestens 3 Mio. € netto Baukosten in den KG 400 oder vergleichbar mit australischem Äquivalent. Dies bezogen auf mind. Leistungsumfang LP 2-4 oder vergleichbar. Ein weiteres Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre unter eigenem Namen bzw. unter dem des Nachunternehmers fertiggestellt und an den Nutzer übergeben worden sein mit mindestens. 2 Mio. € netto Baukosten in den KG 400 oder vergleichbar mit australischem Äquivalent. Dies bezogen auf mind. Leistungsumfang LP 2-4 oder vergleichbar. Tragwerksplanung (TWP): Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2021-2023) im Bereich Tragwerksplanung (LP 2-4 nach § 51 ff. HOAI oder vergleichbar) größer gleich 250.000 € netto/Jahr. Die Summe der Büroinhaber und ihrer mit mind. 30h/Woche festangestellten Mitarbeiter mit Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss oder vergleichbar bzw. gleichwertig beträgt in den letzten 3 Jahren (2021-2023) größer oder gleich 4 Personen/Jahr. Die Bewerber bzw. das als Nachunternehmer benannte TWP-Büro müssen die örtlichen Zulassungen, Konzessionen, Vorlage- und Antragsberechtigungen nachweisen. Innerhalb der letzten 5 Jahre muss mindestens ein Projekt unter eigenem Namen bzw. unter dem des Nachunternehmers in Australien fertiggestellt und an den Nutzer übergeben worden sein mit mindestens 5 Mio. € netto Baukosten in der KG 300-400 oder vergleichbar mit Leistungsumfang LP 2-4. Mindestens ein weiteres Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre unter eigenem Namen bzw. unter dem des Nachunternehmers fertiggestellt und an den Nutzer übergeben worden sein mit mindestens 1,5 Mio. € netto Baukosten in den KG 300 -400 oder vergleichbar mit Leistungsumfang LP 2-4. Zur Teilnahme am VgV-Verfahren ist die Berufserfahrungen der Planungsbeteiligten wie folgt nachzuweisen: für das australische Planungsbüro, TGA und TWP jeweils ein Projektleiter mit 5 Jahren, ein Mitarbeiter 3 Jahre, alle anderen Fachplanungsbeteiligten mit einem Mitarbeiter und 5 Jahren. Eine Beauftragung kann nur erfolgen, wenn die hier aufgeführten und die unter 5.1.9 genannten Eignungskriterien und Mindestanforderungen von den zu benennenden Planungsbeteiligten erfüllt werden und kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Sollte weder ein eigenes in Australien realisiertes Referenzprojekt, welches den vorbenannten Mindestanforderungen entspricht, im Wettbewerbsverfahren, noch kein geeigneter, örtlicher Nachunternehmer/Partner/Kontaktarchitekt im darauffolgenden Verhandlungsverfahren nach VgV benannt werden, führt dies zum Ausschluss aus dem Verhandlungsverfahren nach VgV und eine Beauftragung kann nicht erfolgen. Soweit die Preisträger nicht alle Mindestanforderungen für die Auftragsausführung erfüllen können, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe (VgV § 47) hingewiesen. Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern werden folgende Kriterien bewertet (max. 420 Punkte): I. Ergebnis des Planungswettbewerbs: 1. Preis = 200 Punkte; 2. Preis = 140 Punkte; 3. Preis = 100 Punkte. II. Honorarangebot max. 80 Punkte. III. Verhandlungsgespräch / weitere projektspezifische Zuschlagskriterien max. 140 Punkte. Der Unterpunkt III. Verhandlungsgespräch (max. 140 Punkt) wird wie folgt bewertet: III.1 Personalorganisatorische Aufgabenumsetzung (Darstellung Projektteam und Mitglieder, z. B: Generalplanung / Objekt-, Freiraum- und Fachplanung TGA-M / TGA-E, TWP), III.2 Herangehensweise an das Projekt (Darstellung der Herangehensweise des Projektteams, z.B. bei der Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses), III .3 Beantwortung sonstiger auftragsspezifischer Fragen (Fragen z.B. zu planungsbezogenen Themen eines deutsch-australischen Projektes). Die volle Punktzahl erhält der in diesen Kriterien (III.1-III.3) höchstbewertete Bewerber/in. Geringer bewertete Bewerber/in erhalten einen entsprechenden prozentualen Punktabzug.