Beschreibung
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Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen teilnehmenden Teams werden weitere 10 teilnehmende Teams durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. Die Bildung von Planungsteams von Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen wird zwingend vorgeschrieben. _______________________________________________________________________ Alle teilnehmenden Büros haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung. Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in, befugt sind. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekt*innen notwendig. _______________________________________________________________ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. _______________________________________________________________ Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. _______________________________________________________________ Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. _______________________________________________________________ Die teilnehmenden Büros müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Teilnahmekriterien erfüllen: _______________________________________________________________ (1a) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" u./o. "Innenarchitekt*in" und (1b) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweise) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des Teilnehmenden (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Arbeiten führt. (3) Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmer*innen, sofern sich die/der Bietende der Eignungsleihe bedient. (4) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (5) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 5 Mio. Euro; Personenschäden: min. 3 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (6) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023. (7) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (8) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. (10) Nachweis von folgenden Referenzen: Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. (10 a) Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 31.08.2014), min. 7.000 m² BGF, min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI. (10 b) Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren, min. Honorarzone IV, min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI. (10 c) Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren, min. 5.000 m² Freifläche, min. Leistungsphasen 2-3 und 5 nach § 39 HOAI. (10 d) Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren , min. Honorarzone III, min. Leistungsphasen 2-3 und 5 nach § 39 HOAI. _______________________________________________________________________ Aus allen Bewerbungen werden zehn Teilnehmende und zehn Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. _______________________________________________________________________ Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich.