Beschreibung
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a) Erklärung d. Bewerbers (Bew.) bzw. der Bewerbergemeinschaft (BG) über die Anzahl der techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (VZ-MA) u. der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2021, 2022, 2023) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanford. ist ein jährl. Mittel von 1,5 techn. festangestellten VZ-MA im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer (UA) im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im TNA unter Anl. 1 ist von den freien MA auszufüllen. ---- b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bew. über die Berufsqualif. eines GF oder einer FK gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" o. „staatlich geprüfter Techniker" o. „Meister" der Fachrichtung Elektrotechnik o. vgl. gem. § 75 VgV im jew. Herkunftsstaat des Bew. (Sitz d. Bew.) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde m. Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jew. Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur" o. „staatlich geprüfter Techniker" o. „Meister" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichb. fachl. Qualifik. nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. ---- c) Die Berufserf. des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)] im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung mit der o.g. Berufsqualifikation für den GF oder die FK im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT). ---- d) Angabe von einer Referenz (LPH 2-3 und 5-8) gem. § 75 Abs. 5 Vg. Für das Ref.projekt gelten folgende Mindestanforderungenn: Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.07.2017-30.06.2024 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Von den ALG 4, 5 und 6 wurde mind. eine ALG dem Bewerber beauftragt bzw. von ihm vollständig bearbeitet. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Folg. Wertungskriterien gelten bei den Ref. projekten: — Bauvolumen brutto (KG 400 ALG 4, 5 und 6) (max. Punktzahl bei mind. 130.000 €), — dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (LPH 2, 3, 5, 6, 8: jeweils 2 Punkte; LPH 7: 1 Punkt), — dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte ALG 4, 5 und 6 (je ALG 2 Punkte), — TA-Leistung bei einer Neubaumaßnahme im Bereich Hochbau (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte), — Zusammenarbeit mit einem öffentl. AG bzw. beim Referenzprojekt wurden die einschlägigen Vergaberichtlinien analog eines öffentl. AG (Anlage 3 zu Art. 44 BayHO (ANBest-K)) eingehalten (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte), — Mitwirkung bei der Beschaffung v. öffentli. Fördermitteln (Benennung des Förderprogramms im Teilnahmeantrag ist erforderlich) (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte), — Baumaßnahme in Holzbauweise (ja: volle Punkte, nein: 0 Punkte), — Vollständigkeit der Projektdarstellung des Ref.projektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). Darüberhinausgehende erforderliche Angaben: — Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE — ggf. Benennung d. UA — ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE/mit dem UA — Projektbezeichn./-beschreibung — AG mit Ansprechpartn., Anschrift, Tel.Nr. ---- e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.proj. anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.