Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Korruption
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Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
Betrugsbekämpfung
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Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
Zahlungsunfähigkeit
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Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 4, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Rechtsgrundlage gemäß VOB/A §16 Abs 2
Entrichtung von Steuern
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Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten.