Neubau Feuerwehr Heppingen (1H0010) - Planungsleistung Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2021 - LPH 1 - 9 (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7)

Durch die Flutkatastrophe vom 14./15.7.2021 ist die Feuerwache der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler Ortsteil Heppingen zerstört worden. Das Bestandsgebäude der Feuerwehr der Ortsgemeinde lag in beengter Lage in der Ortsmitte, unmittelbar hinter der Durchgangsstraße an einem Bachlauf. Das sanierungsbedürftige Gebäude befindet sich in einer einsatztechnisch ungünstigen Lage und entspricht nicht den …

CPV: 71356400 Servicios de planificación técnica, 71300000 Servicios de ingeniería
Lugar de ejecución:
Neubau Feuerwehr Heppingen (1H0010) - Planungsleistung Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2021 - LPH 1 - 9 (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7)
Organismo adjudicador:
Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH
Número de premio:
2024-09-02_0010_TGA1

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Neubau Feuerwehr Heppingen (1H0010) - Planungsleistung Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2021 - LPH 1 - 9 (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7)
Beschreibung : Durch die Flutkatastrophe vom 14./15.7.2021 ist die Feuerwache der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler Ortsteil Heppingen zerstört worden. Das Bestandsgebäude der Feuerwehr der Ortsgemeinde lag in beengter Lage in der Ortsmitte, unmittelbar hinter der Durchgangsstraße an einem Bachlauf. Das sanierungsbedürftige Gebäude befindet sich in einer einsatztechnisch ungünstigen Lage und entspricht nicht den heutigen funktionalen Anforderungen der Feuerwehr. Da eine Sanierung des bestehenden Gebäudes aus technischer und wirtschaftlicher Sicht sowie hinsichtlich der ungünstigen Lage nicht sinnvoll ist, soll die Einrichtung an einem neuen Standort untergebracht werden. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler stellt zur Umsetzung ein verkehrstechnisch günstig gelegenes Grundstück (Gemarkung Heppingen, Flur 2, Flurstück 94, Größe 1574 m²) am Ostausgang der Gemeinde Heppingen zur Verfügung.
Kennung des Verfahrens : 90ad375f-a4b9-4e9c-a5ed-f3d4e2b95417
Vorherige Bekanntmachung : 463256-2024
Interne Kennung : 2024-09-02_0010_TGA1
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71356400 Technische Planungsleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Landskroner Straße
Stadt : Bad Neuenahr-Ahrweiler
Postleitzahl : 53474
Land, Gliederung (NUTS) : Ahrweiler ( DEB12 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Lauterer Wettbewerb

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Neubau Feuerwehr Heppingen (1H0010) - Planungsleistung Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2021 - LPH 1 - 9 (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7)
Beschreibung : Durch die Flutkatastrophe vom 14./15.7.2021 ist die Feuerwache der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler Ortsteil Heppingen zerstört worden. Das Bestandsgebäude der Feuerwehr der Ortsgemeinde lag in beengter Lage in der Ortsmitte, unmittelbar hinter der Durchgangsstraße an einem Bachlauf. Das sanierungsbedürftige Gebäude befindet sich in einer einsatztechnisch ungünstigen Lage und entspricht nicht den heutigen funktionalen Anforderungen der Feuerwehr. Da eine Sanierung des bestehenden Gebäudes aus technischer und wirtschaftlicher Sicht sowie hinsichtlich der ungünstigen Lage nicht sinnvoll ist, soll die Einrichtung an einem neuen Standort untergebracht werden. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler stellt zur Umsetzung ein verkehrstechnisch günstig gelegenes Grundstück (Gemarkung Heppingen, Flur 2, Flurstück 94, Größe 1574 m²) am Ostausgang der Gemeinde Heppingen zur Verfügung.
Interne Kennung : 2024-09-02_0010_TGA1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71356400 Technische Planungsleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe 1. Nach Abschluss einer Beauftragungsstufe kann der Bauherr nachfolgende Beauftragungsstufen ganz oder teilweise durch schriftliche Erklärung dem Technischen Ausrüster gegenüber in Auftrag geben. Geht diese Erklärung dem Technischen Ausrüster spätestens drei Monate nach Abschluss der vorherigen Beauftragungsstufe zu, ist der Technische Ausrüster zur Erbringung der Leistungen der vom Bauherrn abgerufenen Leistungen der nachfolgenden Beauftragungsstufen verpflichtet. Entschließt der Bauherr sich nach Abschluss einer Beauftragungsstufe, weitere Beauftragungsstufen ganz oder teilweise zu realisieren, hat der Technische Ausrüster einen Anspruch darauf, mit diesen Leistungen beauftragt zu werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn Gründe vorliegen, die, wäre der Technische Ausrüster bereits in dem entsprechenden Umfang beauftragt, den Bauherr zur fristlosen Vertragskündigung berechtigen würden.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Landskroner Straße
Stadt : Bad Neuenahr-Ahrweiler
Postleitzahl : 53474
Land, Gliederung (NUTS) : Ahrweiler ( DEB12 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Honorarangebot
Beschreibung : Beim Kriterium Honorar erfolgt die Punktevergabe wie folgt: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertungspreises. Die Punktwertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma. Beim Preis werden auch alle optionalen besonderen Leistungen und die Stundensätze (die Stundensätze jeweils mit dem Faktor 20) berücksichtigt. Zur Ermittlung des Honorars für die Grundleistungen wird im Rahmen der Wertung von fiktiven anrechenbaren Kosten in Höhe von 2 Mio. € netto ausgegangen. Hinweis: Die tatsächlichen anrechenbaren Kosten können höher oder niedriges ausfallen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Personalkonzept
Beschreibung : Es können zwischen max. 5 und 0 Punkte erreicht werden. Es erfolgt eine vergleichende Bewertung. Der Auftraggeber behält sich vor, halbe Punkte zu vergeben.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 35
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektorganisation
Beschreibung : Es können zwischen max. 5 und 0 Punkte erreicht werden. Es erfolgt eine vergleichende Bewertung. Der Auftraggeber behält sich vor, halbe Punkte zu vergeben.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 25
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 315 870 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : A-20-25-00087
Datum des Vertragsabschlusses : 13/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH
Registrierungsnummer : AG Koblenz, HRB 28486
Postanschrift : Hauptstraße 136a
Stadt : Bad Neuenahr-Ahrweiler
Postleitzahl : 53474
Land, Gliederung (NUTS) : Ahrweiler ( DEB12 )
Land : Deutschland
Telefon : 02641 9058-203
Internetadresse : http://www.ag-bnaw.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer : 06131162234
Postanschrift : Stiftsstraße 9
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : +496131162234
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : AG Montabaur, HRB 5160
Postanschrift : Leipziger Straße 24
Stadt : Hachenburg
Postleitzahl : 57627
Land, Gliederung (NUTS) : Westerwaldkreis ( DEB1B )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2662 9544-0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Geschäftsführer Dipl.-Ing. Nils Alhäuser, Frank Dünschmann
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : b5f1a599-de4b-4d41-907f-12f7a35c6f13 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/03/2025 16:06 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00177220-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 55/2025
Datum der Veröffentlichung : 19/03/2025