Zusätzliche Informationen
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#Besonders geeignet für:freelance# Die für die Wertung der Angebote zuschlagsbestimmenden Kriterien bestehen aus insgesamt 4 leistungsbezogenen Kriterien (Kriterien 1 bis 4) und 1 Preiskriterium (Kriterium 5). Die Wichtung der Einzelnen Kriterien ist nachfolgend dargestellt. Es können insgesamt maximal 1 000 Punkte nach nachfolgenden Voraussetzungen erzielt werden. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Für jedes Kriterium wird eine Bewertungszahl ermittelt. Diese ergibt sich aus der Multiplikation von Wichtung und der erreichten Punkte eines jeden Kriteriums. Anschließend werden die Bewertungspunkte eines jeden Kriteriums addiert. Die somit erreichbare maximale Punktzahl beträgt 1 000 Punkte. Kriterium 1: Technische Fachkräfte, max. 100 Bewertungspunkte, Gewichtung: 10% 10 Punkte, wenn alle drei geforderten Fachkräfte benannt wurden. 8 Punkte, bei Angabe von 2 Fachkräften 5 Punkte, bei Angabe von einer Fachkraft Kriterium 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, max. 200 Bewertungspunkte, Gewichtung: 20% 8 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mindestens 500.000,00 € netto nachgewiesen wird 5 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023)von mindestens 400.000,00 € netto nachgewiesen wird 2 Punkte, soweit ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mindestens 300.000,00 € netto nachgewiesen wird 0 Punkte wenn ein Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von <300.000,00 € netto nachgewiesen wird 2 Zusatzpunkte: Gesamtjahresumsatz im Ø-Jahresmittel im Tätigkeitsbereich des Auftrags der vergangenen 3 Jahre (2021, 2022, 2023) von mehr als 300.000,00 € netto Kriterium 3+4: Fachliche Eignung für 2 Referenzen, max. 500 Bewertungspunkte Referenz 1 max. 10 Punkte, Gewichtung: 25% Referenz 2 max. 10 Punkte, Gewichtung: 25% Eine Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge liegt vor. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Anforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Es werden max. 2 Referenzen bewertet. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Anforderungen a-d erfüllt sind. Es wird jede der nachfolgenden Anforderungen für jede Referenz für sich betrachtet und bewertet: Mindestanforderungen an jede Referenz: Referenzprojekt 1: öffentlicher Auftraggeber mit Planungsleistungen für: Spielplatz, Schulhof oder Außenanlagen eines Kindergartens/Kindertagesstätte o.ä. Referenzprojekt 2: Privater oder öffentlicher Auftraggeber Pro Referenz können max. 10 Punkte erreicht werden, die Punktebewertung ergibt sich wie folgt: 10 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 4 aus 4 Kriterien erfüllt 7,5 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 3 aus 4 Kriterien erfüllt 5 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 2 aus 4 Kriterien erfüllt 2,5 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 1 aus 4 Kriterien erfüllt 0 Punkte erhält die Referenz, die aus a) - d) 0 aus 4 Kriterien erfüllt a) Leistungen gemäß § 39 HOAI 2021 LPH 2-3 und 5-8 vollständig erbracht b) Mindesthonorarzone III oder höher c) Projekt-Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (Zeitraum 01.09.2014 bis 31.08.2024) d) Anrechenbare Herstellkosten mindestens: 1.500.000 € netto (KG 500) Angabe Kontaktdaten des Auftraggebers (Name, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) gem. §43 Abs. 3 Nr. 1 VgV Kriterium 5: Honorarangebot, max. 200 Bewertungspunkte, Gewichtung: 20% 10 Punkte: wirtschaftlichstes Honorarangebot 8 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot 0,1% bis 5,0% 6 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot 5,1% bis 10,0% 4 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot 10,1% bis 15,0% 2 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot 15,1% bis 20,0% 0 Punkte: Abweichung vom günstigsten Honorarangebot >20,0%