Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Korruption
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Betrugsbekämpfung
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Entrichtung von Steuern
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.